Entscheidung

KEF bestätigt: Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen

Der Rund­funk­bei­trag soll wie geplant auf 18,94 Euro steigen. Das hat die KEF heute bestä­tigt. Wider­stand gegen die Erhö­hung kommt aber weiter aus sieben Bundes­län­dern.
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Der Rund­funk­bei­trag soll wie geplant steigen. Die unab­hän­gige Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs (KEF) hat am heutigen Freitag ihren 24. Bericht an die Länder abge­geben. Zur bedarfs­gerechten Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks wird darin eine Erhö­hung des Beitrags für ARD, ZDF und Deutsch­land­radio von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro vorge­schlagen. Damit folgt das Gremium vorläu­figen Berech­nungen von Finanz­experten von November 2023.

KEF bleibt deut­lich unter der Anmel­dung der Rund­funk­anstalten

Der Rundfunkbeitrag steigt Der Rundfunkbeitrag steigt
picture alliance/dpa
Damit bleibt die KEF deut­lich unter dem von den Rund­funk­anstalten ange­mel­deten Finan­zie­rungs­bedarf. Die Kommis­sion erkennt für die Beitrags­periode 2025 bis 2028 Kosten von rund 41,65 Milli­arden Euro für die öffent­lich-recht­lichen Rund­funk­anstalten an. Das entspricht rund 10,4 Milli­arden Euro pro Jahr. Die KEF hat damit die ursprüng­liche Anmel­dung um knapp zwei Drittel gekürzt. Die Beitrags­stei­gerung wäre sonst um einen Euro höher ausge­fallen.

Die vorge­schla­gene Erhö­hung um 58 Cent entspricht einer Stei­gerung von 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit weit unter den aktu­ellen Preis­stei­gerungs­raten. Dieser Beitrags­vor­schlag für die Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landes­rund­funk­anstalten große Heraus­for­derungen und stelle aus Sicht des Sender­ver­bunds nicht die Finan­zie­rung aller anste­henden Zukunfts­auf­gaben sicher.

"Die unab­hän­gige KEF hat ihren Beitrags­vor­schlag vorge­legt, jetzt sind die Länder am Zug. So sieht es das verfas­sungs­gemäße Verfahren vor, das die Unab­hän­gig­keit unserer Bericht­erstat­tung sicher­stellt", sagt der ARD-Vorsit­zende Kai Gniffke. "Der konkrete Vorschlag bedeutet für uns aber große Heraus­for­derungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher. Zusätz­lich zu unseren linearen Programmen in Radio, Fern­sehen und Online haben wir den Auftrag, stärker in digi­tale Ange­bote für jüngere Gene­rationen zu inves­tieren. Das sind wir den Menschen schuldig, die Medien heute schon über­wie­gend im digi­talen Raum nutzen."

Stra­tegi­sche Weichen­stel­lung durch ARD-Reformen

Die ARD hat bereits früh­zeitig wich­tige Weichen­stel­lungen vorge­nommen, um trotz der nun schwie­rigen finan­ziellen Rahmen­bedin­gungen weiter in die digi­tale Trans­for­mation und die Wett­bewerbs­fähig­keit ihres Ange­bots inves­tieren zu können. Dazu gehören die verstärkte Sender-über­grei­fende Zusam­men­arbeit etwa in Kompe­tenz-Centern, gemein­same Programm­ange­bote in Hörfunk und Dritten Programmen, eine Neuaus­rich­tung der ARD Audio­thek, die Straf­fung des Social Media Port­folios und eine deut­liche Effi­zienz­stei­gerung im Verwal­tungs­bereich. So könne die ARD laut eigenen Angaben weiter ihren staats­ver­trag­lichen Auftrag erfüllen.

Blockade aus sieben Ländern

Die neue Beitrags­periode beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2028. Die Entschei­dung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 Landes­par­lamenten der Bundes­länder. Das drei­stu­fige Verfahren zur Beitrags­fest­legung sichert die Unab­hän­gig­keit der Finan­zie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks und damit die Erfül­lung seines gesetz­lichen Auftrags. Haupt­finan­zie­rungs­quelle des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks in Deutsch­land ist der Rund­funk­bei­trag. Die ARD vertraut auf das bewährte, verfas­sungs­gemäße Verfahren zur Fest­legung des Rund­funk­bei­trags.

Sieben Bundes­länder hatten sich bereits im Vorfeld gegen eine Beitrags­erhö­hung ausge­spro­chen. Die Länder dürfen von der KEF-Empfeh­lung jedoch nur in eng umris­senen Ausnah­mefällen abwei­chen. Auch dazu ist Einstim­mig­keit im Länder­kreis nötig, Allein­gänge sind nicht zulässig. Forde­rungen, wegen der geplanten Reform des öffent­lich-recht­lichen Systems die Beitrags­erhö­hung auszu­setzen oder die erwar­teten Einspa­rungen einzu­berechnen, erteilte die KEF eine Absage.

Denkbar, dass letzt­lich wieder das Bundes­ver­fas­sungs­gericht entscheiden muss. Das Land Sachsen-Anhalt hatte bei der letzten Gebüh­ren­runde die seiner­zei­tige Erhö­hung um 86 Cent blockiert, die Karls­ruher Richter werteten dies aller­dings als eine Verlet­zung der im Grund­gesetz fest­geschrie­benen Rund­funk­frei­heit.

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