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Stalking mit Bluetooth-Trackern: Wird es bald verboten?

Mit winzigen Ortungs­geräten können Stalker den Aufent­haltsort etwa von Ex-Part­nerinnen heraus­finden - welt­weit meter­genau. Ein Justiz­minister fordert hier ein Nach­schärfen der Straf­bar­keit.
Von dpa /

Stalking mit Bluetooth-Trackern: Minister will Gesetzeslücken schließen Stalking mit Bluetooth-Trackern: Minister will Gesetzeslücken schließen
picture alliance/dpa
Mit schei­ben­för­migen Ortungs­geräten so klein wie Münzen Menschen unbe­merkt per Handy verfolgen: Dieses moderne Stalken gibt es auch schon in Hessen. Der Landes­daten­schutz­beauf­tragte Alex­ander Roßnagel teilte der Deut­schen Presse-Agentur in Wies­baden mit, ihm lägen "zu diesem Themen­bereich Beschwerden im nied­rigen einstel­ligen Bereich vor". Hessens Justiz­minister Roman Poseck (CDU) sprach von "Straf­bar­keits­lücken" beim Stal­king mit Blue­tooth-Trackern.

Die Mini­geräte mit kleinen Batte­rien sind dafür gedacht, mit Hilfe der Handys vieler Menschen etwa verlo­rene Koffer oder das eigene gestoh­lene Auto zu loka­lisieren. Versteckt in Hand­taschen, Jacken oder sogar Kuschel­tieren lassen sich damit aber auch beispiels­weise Ex-Part­nerinnen oft meter­genau aus der Ferne verfolgen - welt­weit.

Schlie­ßung der Straf­bar­keits­lücken gefor­dert

Stalking mit Bluetooth-Trackern: Minister will Gesetzeslücken schließen Stalking mit Bluetooth-Trackern: Minister will Gesetzeslücken schließen
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Laut dem hessi­schen Justiz­minis­terium werden diese "glück­licher­weise" seltenen Fälle bislang nur von Straf­vor­schriften erfasst, wenn bestimmte Umstände hinzu­kommen. So müsste etwa "die Über­wachung geeignet sein, die Lebens­füh­rung des Opfers erheb­lich zu beein­träch­tigen, was zumin­dest bei verbor­genen Über­wachungen nicht ohne weiteres bejaht werden kann".

Ressort­chef Poseck erklärte, bei der Justiz­minis­ter­kon­ferenz am 10. November 2023 in Berlin habe sich Hessen mit anderen Ländern für eine Schlie­ßung dieser Straf­bar­keits­lücken ausge­spro­chen: "Konkret fordern wir, dass diese Fälle straf­recht­lich einheit­lich behan­delt werden können, ohne dass der Nach­weis eines Erfolges oder einer bestimmten Moti­vation des Täters erfor­der­lich ist. Diese Taten sind mit einem gravie­renden Grund­rechts­ein­griff verbunden, der bei den Betrof­fenen empfind­liche Auswir­kungen haben kann." Bundes­jus­tiz­minister Marco Busch­mann (FDP) müsse eine gesetz­liche Rege­lung auf den Weg bringen. "Diese Entwick­lung werde ich beob­achten", ergänzte Poseck.

Schwer­wie­gender Eingriff in die Privat­sphäre

Auch Hessens Daten­schutz­beauf­tragter Roßnagel betonte: "Zwei­fellos stellt das unbe­merkte Ausspähen des Bewe­gungs­pro­fils von Personen mittels versteckten Blue­tooth-Trackern einen schwer­wie­genden Eingriff in deren Privat­sphäre dar." Solange aller­dings dabei der private Bereich nicht zum Beispiel mit einer Weiter­gabe gewon­nener Daten an Dritte oder mit einer Veröf­fent­lichung über­schritten werde, sei die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung hierfür nicht zuständig.

Ange­sichts der "mögli­chen Folgen für das Opfer, der zumeist bestehenden persön­lichen Bezie­hung zwischen Täter und Opfer sowie vermut­lich oftmals auch im Zusam­men­hang stehender weiterer Straf­taten erscheint eine straf­recht­liche Verfol­gung sach­gerechter", befand Roßnagel. Zudem verfügten Staats­anwalt­schaften über Möglich­keiten bei Ermitt­lungen, "die in solchen Fällen effi­zienter sind als die Befug­nisse der Daten­schutz­behörden zur Aufde­ckung von Daten­schutz­ver­stößen, die zumeist durch Unter­nehmen und Behörden begangen werden", ergänzte der Jura­pro­fessor.

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