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Vollkommen falsche Darstellung


28.04.2016 18:01 - Gestartet von hasenclever
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, auf welchen Informationen dieser Kommentar beruht. De facto kann es nicht zu den beschriebenen Verteuerungen kommen, weil die Höchstgrenzen exakt so hoch sind, wie schon seit 2014 (von der neu eingeführten Höchstgrenze bei eingehenden Telefonaten abgesehen). An der Höchstgrenze hat sich mithin NICHTS geändert. Das Umgekehrte ist richtig. Für viele Kunden kann es günstiger werden, weil Inlandstarif und Aufschlag günstiger sind als die bisherige Berechnung. Problematisch wird es tatsächlich dann, wenn einzelne Anbieter diese einfachen Rechenschritte sehr frei interpretieren und - wie im Falle von O2, Base, Netzclub etc. - per se 20 ct für Telefonate und 23 ct pro Daten-MB berechnen. Das ist eine Praxis, die der Verordnung nicht gerecht wird und schlicht "illegal".
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[1] Molenda antwortet auf hasenclever
28.04.2016 18:51
Benutzer hasenclever schrieb:
De facto kann es nicht zu den beschriebenen Verteuerungen kommen, weil die Höchstgrenzen exakt so hoch sind, wie schon seit 2014 (von der neu eingeführten Höchstgrenze bei eingehenden Telefonaten abgesehen).

Ich empfehle eine nochmalige Lektüre des Artikels. Für Nutzer der genannten Vodafone-Tarife wird Telefonie im Ausland de facto teurer. Und es gibt eine ganze Reihe von Tarifen, die nach wie vor 29 Cent pro Minute für Telefonie vorsehen. Laut Regulierung darf dies auch im EU-Ausland berechnet werden.

An der Höchstgrenze hat sich mithin NICHTS geändert.
Doch, es gibt sie nicht mehr. Nur Inlandspreis + Aufschlag darf die ehemalige Preisobergrenze nicht knacken.

Für viele Kunden kann es günstiger werden, weil Inlandstarif und Aufschlag günstiger sind als die bisherige Berechnung.
Siehe Text, auch für die anderen Anmerkungen
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[2] PeterMau antwortet auf hasenclever
29.04.2016 00:46

2x geändert, zuletzt am 29.04.2016 01:14
Benutzer hasenclever schrieb:
An der Höchstgrenze hat sich mithin NICHTS geändert.

Doch, die in der Verordnung 531/2012 enthaltenen Höchstentgelte (0,19, 0,05 EUR/Min, 0,06 EUR/SMS und 0,20 EUR/MB) für Endkunden wurden GESTRICHEN!

Bisher galt laut 531/2012:

Artikel 8: Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe Die Höchstentgelte für abgehende Anrufe werden (...) am 1. Juli 2014 auf 0,19 EUR gesenkt sowie für ankommende Anrufe (...) am 1. Juli 2014 auf 0,05 EUR gesenkt.

Artikel 10: Endkundenentgelte für regulierte SMS-Roamingnachrichten Dieses Höchstentgelt sinkt (...) ab 1. Juli 2014 auf 0,06 EUR

Artikel 13: Endkundenentgelte für regulierte Datenroamingdienste Das Höchstentgelt für genutzte Daten sinkt (...) am 1. Juli 2014 auf 0,20 EUR pro übertragenem Megabyte

Diese 3 Artikel wurden mit der neuen Verordnung 2015/2120 gestrichen:

Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 wird wie folgt geändert:
(...)
6. Die Artikel 8, 10 und 13 werden gestrichen.

Artikel 6e (1) b) der Verordnung 2015/2120 greift auch nur, wenn ein Aufschlag berechnet wird.
Der inländische Endkundenpreis kann aber auch ohne Aufschlag die dort genannten Höchstbeträge überschreiten.
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[2.1] hasenclever antwortet auf PeterMau
29.04.2016 06:26

3x geändert, zuletzt am 29.04.2016 06:41
Ich hatte mich offensichtlich in den Details der Verordnung verstrickt. Bei richtigem Lesen stellt sich die Situation tatsächlich so dar, dass in einzelnen Fällen eine Preiserhöhung für Endkunden eintreten kann.

Umso unverständlicher ist es vor diesem Hintergrund, dass insbesondere Telefonica im Falle der Berechnung von Aufschläge pauschal agiert (Stichwort 20 ct Telefon / 23 ct Daten). Die Verordnung legt die Konditionen auf Ebene des Vertrags jedes einzelnen Endkunden fest und bietet m.E. nicht den Spielraum einer Pauschalisierung, den Telefonica sich mit der Preisgestaltung selbst einräumt.

Dass Kunden mit schon im Inland nicht zeitgemäßen Konditionen (angesprochene Vodafone-Tarife) nun im EU-Ausland theoretisch wieder mehr zahlen müssen, ist nicht wirklich schön. Ich unterstelle aber einmal, dass die Nutzer dieser Tarife zumeist ohnehin eine geringe Telefonnutzung haben, da sie ansonsten auch im Inland deutlich attraktivere Vertragsmodelle nutzten.

Und gemäß dem von Herrn Molenda angeführten Prinzip "Roam like at home" müssten bei korrekter Auslegung der Verordnung die in diesen Tarifen enthaltenen Freiminuten erst einmal verbraucht sein, bevor die Berechnung der "teuren" Minuten erfolgt. Ob die Freiminuten im EU-Ausland oder in Deutschland verbraucht werden, ist ja unerheblich - eben "Roam like at home". Damit ergäbe sich in der Praxis dann doch wieder ein Vorteil für die Nutzer dieser Verträge, denn innerhalb der Paket-Freiminuten zahlen die Nutzer im Gegensatz zu früher keinen Aufschlag im EU-Ausland.

Interessant wird es nun dadurch, dass Vodafone theoretisch die Berechnung der teuren Tarife durchsetzen könnte, es praktisch aber anscheinend nicht macht. Eine gerade auf der Vodafone-Seite durchgeführte Abfrage weist darauf hin, dass auch für die Smart-Tarife die aufschagbasierten Roaming-Konditionen Gültigkeit haben und diese sind ja begrenzt. Ebenfalls interessant ist, dass diese "Schnellabfrage" nicht die differenzierte Darstellung ausgibt, auf die Teltarif in einem anderen Artikel hinweist (innerhalb der Freipakete 5,95 ct Aufschlag, danach 29ct -https://www.teltarif.de/vodafone-eu-roaming/...) Vielleicht geschieht auch deshalb nicht, weil das Modell eben nicht regulierungskonform ist - entweder Aufschlag mit Begrenzung oder "purer" Heimattarif.

Am Ende bleibt abzuwarten, wie die Anbieter bei der Rechnungslegung agieren und welche Beträge im konkreten Fall ausgewiesen werden. Potenzial für Streitigkeiten zwischen Anbieter und Endkunden ist jedenfalls ausreichend vorhanden.





Benutzer hasenclever schrieb:
An der Höchstgrenze hat sich mithin NICHTS geändert.

Doch, die in der Verordnung 531/2012 enthaltenen Höchstentgelte (0,19, 0,05 EUR/Min, 0,06 EUR/SMS und 0,20 EUR/MB) für
Endkunden wurden GESTRICHEN!

Bisher galt laut 531/2012:

Artikel 8: Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe Die Höchstentgelte für abgehende Anrufe werden (...) am 1. Juli 2014 auf 0,19 EUR gesenkt sowie für ankommende Anrufe (...) am 1. Juli 2014 auf 0,05 EUR gesenkt.

Artikel 10: Endkundenentgelte für regulierte SMS-Roamingnachrichten Dieses Höchstentgelt sinkt (...) ab 1. Juli 2014 auf 0,06 EUR

Artikel 13: Endkundenentgelte für regulierte Datenroamingdienste Das Höchstentgelt für genutzte Daten sinkt (...) am 1. Juli 2014 auf 0,20 EUR pro übertragenem Megabyte

Diese 3 Artikel wurden mit der neuen Verordnung 2015/2120 gestrichen:

Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 wird wie folgt geändert:
(...)
6. Die Artikel 8, 10 und 13 werden gestrichen.

Artikel 6e (1) b) der Verordnung 2015/2120 greift auch nur, wenn ein Aufschlag berechnet wird.
Der inländische Endkundenpreis kann aber auch ohne Aufschlag
die dort genannten Höchstbeträge überschreiten.
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[2.1.1] PeterMau antwortet auf hasenclever
29.04.2016 12:21
Benutzer hasenclever schrieb:
Die Verordnung legt die Konditionen auf Ebene des Vertrags jedes einzelnen Endkunden fest und bietet m.E. nicht den Spielraum einer Pauschalisierung (...)

Sehe ich auch so.

Artikel 2 Absatz 2 r) ist da ziemlich eindeutig:

„inländischer Endkundenpreis“ ist das inländische Endkundenentgelt pro Einheit, das der Roaminganbieter für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (...) und für die von einem Kunden genutzten Daten berechnet.

Das hier betrifft dann Inklusivminuten bzw. Flatrates:

Zitat Anfang
Falls es kein spezifisches inländisches Endkundenentgelt pro Einheit gibt, ist
davon auszugehen, dass für den inländischen Endkundenpreis derselbe Mechanismus zur Berechnung des Entgelts angewandt wird wie wenn der Kunde den Inlandstarif für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (...) sowie genutzte Daten in seinem Mitgliedstaat nutzen würde;
Zitat Ende

(Nervig, dass man hier im Forum nicht den vollen Text zitieren kann...)
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[2.2] Beschder antwortet auf PeterMau
29.04.2016 09:56

einmal geändert am 29.04.2016 09:58
Benutzer PeterMau schrieb:
Artikel 6e (1) b) der Verordnung 2015/2120 greift auch nur, wenn ein Aufschlag berechnet wird.
Der inländische Endkundenpreis kann aber auch ohne Aufschlag die dort genannten Höchstbeträge überschreiten.

Ja, so sehe ich es auch.

1) Der Anbieternimmt die Inlandspreise auch im Ausland. Dann, aber nur dann, kann es für Kunden IM AUSLAND teurer werde als bisher.

2) Der Anbieter wählt die Aufschläge auf die Inlandspreise und ist dann in der Summe auch an die Höchstpreise gebunden.

Ich finde es super einfach.

Welche andere Möglichkeiten sich hier ergeben können hat mir noch keiner aufgezeigt. Auch in den Artikeln hier auf teltarif.de wurde noch keine andere Möglichkeit beschrieben, ausser evtl. alternativer Roamingtarife oder Pakete die es bislang ja zusätzlich zum regulierten Tarif geben DARF aber kein Kunde wählen MUSS.

Sorry teltarif.de, aber manchmal hatte ich bei manchen Artikeln stark das Gefühl das der Autor es selbst nicht verstanden hat wie die Berechnung funktioniert. Vor allem wenn von Schlupflöchern die Rede ist.

https://www.teltarif.de/bundesnetzagentur-eu-...

Hier hat der Autor meines Erachtens den Ansatz der alternativen Roamingtarife bzw. Pakete nicht zu Ende gedacht.

Gruß
Beschder