Ich hatte mich offensichtlich in den Details der Verordnung verstrickt. Bei richtigem Lesen stellt sich die Situation tatsächlich so dar, dass in einzelnen Fällen eine Preiserhöhung für Endkunden eintreten kann.
Umso unverständlicher ist es vor diesem Hintergrund, dass insbesondere Telefonica im Falle der Berechnung von Aufschläge pauschal agiert (Stichwort 20 ct Telefon / 23 ct Daten). Die Verordnung legt die Konditionen auf Ebene des Vertrags jedes einzelnen Endkunden fest und bietet m.E. nicht den Spielraum einer Pauschalisierung, den Telefonica sich mit der Preisgestaltung selbst einräumt.
Dass Kunden mit schon im Inland nicht zeitgemäßen Konditionen (angesprochene Vodafone-Tarife) nun im EU-Ausland theoretisch wieder mehr zahlen müssen, ist nicht wirklich schön. Ich unterstelle aber einmal, dass die Nutzer dieser Tarife zumeist ohnehin eine geringe Telefonnutzung haben, da sie ansonsten auch im Inland deutlich attraktivere Vertragsmodelle nutzten.
Und gemäß dem von Herrn Molenda angeführten Prinzip "Roam like at home" müssten bei korrekter Auslegung der Verordnung die in diesen Tarifen enthaltenen Freiminuten erst einmal verbraucht sein, bevor die Berechnung der "teuren" Minuten erfolgt. Ob die Freiminuten im EU-Ausland oder in Deutschland verbraucht werden, ist ja unerheblich - eben "Roam like at home". Damit ergäbe sich in der Praxis dann doch wieder ein Vorteil für die Nutzer dieser Verträge, denn innerhalb der Paket-Freiminuten zahlen die Nutzer im Gegensatz zu früher keinen Aufschlag im EU-Ausland.
Interessant wird es nun dadurch, dass Vodafone theoretisch die Berechnung der teuren Tarife durchsetzen könnte, es praktisch aber anscheinend nicht macht. Eine gerade auf der Vodafone-Seite durchgeführte Abfrage weist darauf hin, dass auch für die Smart-Tarife die aufschagbasierten Roaming-Konditionen Gültigkeit haben und diese sind ja begrenzt. Ebenfalls interessant ist, dass diese "Schnellabfrage" nicht die differenzierte Darstellung ausgibt, auf die Teltarif in einem anderen Artikel hinweist (innerhalb der Freipakete 5,95 ct Aufschlag, danach 29ct -
https://www.teltarif.de/vodafone-eu-roaming/...) Vielleicht geschieht auch deshalb nicht, weil das Modell eben nicht regulierungskonform ist - entweder Aufschlag mit Begrenzung oder "purer" Heimattarif.
Am Ende bleibt abzuwarten, wie die Anbieter bei der Rechnungslegung agieren und welche Beträge im konkreten Fall ausgewiesen werden. Potenzial für Streitigkeiten zwischen Anbieter und Endkunden ist jedenfalls ausreichend vorhanden.
Benutzer hasenclever schrieb:
An der Höchstgrenze hat sich mithin NICHTS geändert.
Doch, die in der Verordnung 531/2012 enthaltenen Höchstentgelte (0,19, 0,05 EUR/Min, 0,06 EUR/SMS und 0,20 EUR/MB) für
Endkunden wurden GESTRICHEN!
Bisher galt laut 531/2012:
Artikel 8: Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe Die Höchstentgelte für abgehende Anrufe werden (...) am 1. Juli 2014 auf 0,19 EUR gesenkt sowie für ankommende Anrufe (...) am 1. Juli 2014 auf 0,05 EUR gesenkt.
Artikel 10: Endkundenentgelte für regulierte SMS-Roamingnachrichten Dieses Höchstentgelt sinkt (...) ab 1. Juli 2014 auf 0,06 EUR
Artikel 13: Endkundenentgelte für regulierte Datenroamingdienste Das Höchstentgelt für genutzte Daten sinkt (...) am 1. Juli 2014 auf 0,20 EUR pro übertragenem Megabyte
Diese 3 Artikel wurden mit der neuen Verordnung 2015/2120 gestrichen:
Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012
Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 wird wie folgt geändert:
(...)
6. Die Artikel 8, 10 und 13 werden gestrichen.
Artikel 6e (1) b) der Verordnung 2015/2120 greift auch nur, wenn ein Aufschlag berechnet wird.
Der inländische Endkundenpreis kann aber auch ohne Aufschlag
die dort genannten Höchstbeträge überschreiten.