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EU-Roaming: Höchstpreise überschritten, BNetzA gibt Antwort

Vodafone und Telefónica scheinen die EU-Roaming-Preise überschritten zu haben. Laut der Bundesnetzagentur muss aber zwischen regulierten und nicht regulierten Roaming-Preisen differenziert werden.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Bundesnetzagentur äußert sich zum EU-Roaming Bundesnetzagentur äußert sich zum EU-Roaming
Bild: Bundesnetzagentur, teltarif.de
Update 11. April 2016: Vodafone schafft ab dem 14. April für Neukunden und Vertragsverlängerer die Zusatzkosten für die Mobilfunk-Nutzung im EU-Ausland ab. Außerdem wird es EU-Roaming ohne Aufpreis auch für Vodafone Prepaid geben. Update Ende

Vodafone und Telefónica haben scheinbar die vorgegebenen Höchstbeträge der EU-Roaming-Preise in manchen Mobilfunk-Tarifen überschritten. So bietet Vodafone beispielsweise bei seinem Vertrags-Tarif Smart S das EU-Roaming in den ersten 50 Minuten für 5,95 Cent pro Minute an - was in Ordnung ist. Danach steigen die Minutenpreise allerdings enorm auf 29 Cent je Minute. Dabei stellt sich natürlich nun die Frage, ob es rechtens ist, was Vodafone für die Roamingleistungen verlangt. Immerhin dürfen nach den Vorgaben der Regulierung die Inlandspreise zusammen mit dem Aufschlag für EU-Roaming eigentlich nicht die folgenden Höchstbeträge - auch heute schon gültigen - überschreiten: 19 Cent pro Minute für Anrufe, 6 Cent für SMS und 20 Cent je MB Datenvolumen. Eigentlich sollte sich also das EU-Roaming nicht verteuern.

Regulierte und nicht regulierte Mobilfunk-Tarife?

Bundesnetzagentur äußert sich zum EU-Roaming Bundesnetzagentur äußert sich zum EU-Roaming
Bild: Bundesnetzagentur, teltarif.de
Dieser Sachverhalt hat nicht nur unter den Kunden und unseren Lesern für Unmut gesorgt. Auf Grund dessen haben wir bei der Bundesnetzagentur um Aufklärung gebeten. Die Bundesnetzagentur hat sich folgendermaßen exklusiv gegenüber teltarif.de zu diesem Thema geäußert: "Auf der Grundlage der modifizierten Roaming-Verordnung vom 26.11.2015 (Verordnung (EU) 2015/2120) werden zum 30.04.2016 maximale Roamingaufschläge auf den inländischen Endkundenpreis für regulierte Roamingdienste festgelegt. Demnach ist grundsätzlich zu unterscheiden, dass es neben dem regulierten Roamingtarif auch alternative Roamingtarife der Anbieter gibt. Letztere werden von den Unternehmen am Markt in den unterschiedlichsten Formen angeboten und unterliegen nicht den Vorgaben für die regulierten Roamingdienste. Dies führt die Systematik der vorherigen Roaming-Verordnungen fort, welche neben dem regulierten Eurotarif auch nicht regulierte alternative Roamingangebote vorsahen.

Für die regulierten Roamingdienste gelten ab dem 30. April 2016 keine regulierten Obergrenzen für das Roaming mehr, sondern es werden maximale Aufschläge auf den inländischen Endkundenpreis festgelegt. Die Roamingaufschläge für diese regulierten Roamingdienste dürfen die folgenden Beträge (zzgl. MwSt) nicht überschreiten: 5 Cent je Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent je SMS und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung. Der Aufschlag für eingehende Anrufe ist auf 0,0114 Euro festgelegt worden. Nach dem 30. April 2016 darf für regulierte Roamingdienste die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen keinesfalls die derzeitigen Höchstbeträge für Endkundenentgelte (zzgl. MwSt.) überschreiten. Diese betragen 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe; für ankommende Anrufe darf der Aufschlag 0,0114 Euro nicht überschreiten; 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro genutztem Megabyte."

Kommentar: Schlupfloch für Mobilfunk-Anbieter?

Es gibt also regulierte und nicht regulierte Mobilfunk-Tarife - das ist schon heute bei den diversen optionalen Roaming-Optionen bekannt. Wir haben der BNetzA per Telefon und in schriftlicher Form über den Sachverhalt informiert. Bisher haben wir aber keine konkrete Antwort dazu erhalten, ob und wie man damit umgehen wird.

Obwohl für die Offerten auch mit einem festen Minuten-, SMS- oder Daten-Paket die Vorgaben der BNetzA gelten sollten, überschreiten Vodafone und o2 dennoch die Höchstgrenzen. Möglicherweise wurde den Mobilfunk-Anbietern damit ein Schlupfloch in der Regulierung gelassen. Ob das absichtlich geschehen ist, ist fraglich. Vermutlich handelt sich hierbei schlicht um eine Lücke, die die Provider zu nutzen wissen. Damit hätten Telefónica und Vodafone in diesen Fällen solche hohen Folgepreise nicht festlegen müssen. Dies ist in unseren Augen nicht kundenfreundlich gestaltet, zumal erstaunt, dass im Zuge der kommenden EU-Regulierung sogar Preiserhöhungen zu beobachten sind. Wer nicht auf sein Inklusiv-Kontingent achtet, kann daher beispielsweise bei längeren Gesprächen Gefahr laufen in die Kostenfalle zu tappen. Die Redaktion von teltarif.de wird in der nächsten Zeit auf das Thema und dessen Auswirkungen für Kunden noch näher eingehen.

In einem weiteren Artikel haben wir bereits die neuen EU-Roaming-Preise der Telekom angeschaut. Geschäftskunden bei Vodafone müssen seit dem 4. April keine Roaming-Gebühren innerhalb der EU bezahlen. Telefónica hat die Konditionen für EU-Roaming ab dem 30. April ebenfalls veröffentlicht. Ab dem 15. Juni 2017 wird es keine Roaming-Gebühren mehr geben, wie das EU-Parlament beschlossen hat.

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