Vorratsdatenspeicherung

Urteil: Keine Vorratsdatenspeicherung auf Firmenkosten

Unternehmen müssen notwendige Technik vorläufig nicht selbst bezahlen
Von dpa / ddp / Marc Kessler

Für die Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsfirmen nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 27 A 232.08) vorläufig keine Technik auf eigene Kosten anschaffen.

Die 27. Kammer gab einem entsprechenden Eilantrag einer deutschen Tochterfirma der britischen BT-Gruppe [Link entfernt] statt, wie das Gericht heute mitteilte. Gegen die einstweilige Anordnung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Mit dem Beschluss untersagte das Gericht der Bundesnetzagentur vorläufig, Maßnahmen gegen das Unternehmen einzuleiten.

Telekommunikationsunternehmen sind seit Jahresbeginn dazu verpflichtet, für sechs Monate Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu speichern. Die dafür notwendigen Anlagen müssen sie laut Gesetz auf eigene Kosten anschaffen und betreiben. Ab 2009 kann bei mangelnder oder unzureichender Umsetzung ein Bußgeld verhängt werden.

Richter erklären Kostenregelung für nichtig

Nach Auffassung der Berliner Richter ist es maßgeblich, dass der Netzbetreiber keinen Ersatz für seine Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb der Überwachungstechnik verlangen könne, falls das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erkläre. Denn es gebe "keine staatliche Haftung für legislatives Unrecht".

Die Kammer hatte bereits im Juli in einem gleichgelagerten Fall Zweifel geäußert, ob den Firmen die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung aufgebürdet werden dürfen. Damals hatten die Richter das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Die Entscheidung dort steht noch aus.

Der Regulierungschef der BT-Gruppe, Felix Müller, sagte dem Handelsblatt zu dem Erfolg seines Eilantrages: "Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen."

Weitere Meldungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung