Datenvorratsspeicherung

Rechtsgrundlage für Telefondaten-Speicherung bestätigt

EU-Generalanwalt Yves Bot empfiehlt, Klagen gegen Richtlinie abzuweisen
Von dpa / Marie-Anne Winter

Die Rechtsgrundlage für die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten in Europa ist nach Ansicht von EU-Generalanwalt Yves Bot gültig. Der höchste EU-Gutachter empfahl heute dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), eine von der Slowakei unterstützte Klage Irlands gegen die entsprechende Richtlinie abzuweisen. Beide Länder hatten im Februar 2006 gegen das EU-Gesetz gestimmt. Sie argumentierten, es handele sich um ein Instrument der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in der EU, für das ein Rahmenbeschluss der Mitgliedstaaten notwendig sei.

Die gespeicherten Telefon- und Internet-Daten sollen der Ermittlung und Aufdeckung von Straftaten einschließlich des Terrorismus dienen. Dies allein reicht nach Ansicht des Generalanwalts jedoch nicht, um die Richtlinie als Instrument der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen einzuordnen. Die Empfehlung des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend, doch häufig folgen die EU-Richter seinem Gutachten. Falls der EuGH der irischen Klage stattgeben sollte, müsste die umstrittene Datenspeicherung EU-weit neu geregelt werden.

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