Eilantrag

Telekom klagt gegen verpflichtende Offenlegung von Internetdaten

Konzern will Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen
Von dpa / Björn Brodersen

Die Deutsche Telekom klagt gegen eine Weisung der Bundesnetzagentur, Ermittlungsbehörden persönliche Daten zu Internetverbindungen offenzulegen. Ein Sprecher des Konzerns bestätigte heute einen Bericht der tageszeitung (Montag), dem zufolge die Telekom beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag auf Aussetzung der Regelung gestellt habe. "Es geht uns nicht darum, jemanden zu verklagen", sagte der Telekom-Sprecher in Bonn. "Es geht darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen, die Bundesnetzagentur eingeschlossen."

Nach Informationen der taz soll die Telekom Verbindungsdaten auch ohne richterlichen Beschluss "unverzüglich" auswerten, wenn Strafverfolgungsbehörden die Identität hinter einer Internet-IP-Adresse feststellen wollen. Dazu sagte der Konzernsprecher, auch unter Juristen gebe es unterschiedliche Auffassungen darüber, wie man mit diesem Thema umgehen solle. "Es herrscht Klärungsbedarf." Vor allem müsse geklärt werden, wann Telekommunikationsunternehmen zur Kooperation mit den Behörden verpflichtet seien - ob schon zu Beginn der Ermittlungen oder erst nach richterlichem Beschluss.

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