GEZ ja, aber nicht doppelt

Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

Gericht bestätigt Zweitgeräte-Befreiung auch für beruflich genutzten PC
Von Marie-Anne Winter

Die IG Rundfunkgebührenzahler Deutschland hat auf ihrer Homepage einen ersten Klage-Erfolg gegen den NDR bekannt gegeben. Norbert Simon, der Mediensprecher der Interessengemeinschaft, hatte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen eine zusätzlich erhobene GEZ-Gebühr für einen gewerblich genutzten PC in einer Privatwohnung geklagt [Link entfernt] . Das am Dienstag ergangene Urteil (AZ 4 A 149/07 vom 15. Juli 2008) bestätigt seine Rechtsauffassung. Die Initiative hofft nun auf eine Signalwirkung für weitere Verfahren in ganz Deutschland.

Weil Simon bereits für die privat genutzten Geräte seiner Wohnung regulär Rundfunkgebühren entrichtet, wollte er keine zusätzliche GEZ-Gebühr von 5,52 Euro monatlich für seinen PC im gewerblich genutzten Arbeitszimmer bezahlen, das sich ebenfalls in seiner Privatwohnung befindet.

Das Gericht bestätigte nun die Auffassung des Klägers, dass auch ein gewerblich genutzer PC durch die Zweitgeräte-Regelung von der Gebühr befreit sei, wenn bereits für herkömmliche Geräte GEZ-Gebühren bezahlt werde. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV [Link entfernt] ) werde bei der Zweitgeräte-Befreiung nicht zwischen privaten und gewerblichen Geräten unterschieden.

In der Urteilsbegründung hieß es weiterhin, dass die Rundfunkanstalten die Unterscheidung keineswegs selbst in den RGebStV hinein interpretieren könnten. Unabhängig von dieser Entscheidung ließ dass Gericht ausdrücklich offen, ob es den Rundfunkanstalten zustünde, selbst eine Definition von "neuartige bzw. andersartige Empfangsgeräten" vorzunehmen, weil der Gesetzgeber diese Definition versäumt habe. Außerdem konnte das Gericht nicht nachvollziehen, warum beispielsweise ein Lehrer von den Gebühren befreit sei, wenn er sich für seinen Unterricht am heimischen PC vorbereite, ein Gewerbetreibender aber nicht. Beide verwendeten den PC für ihre Berufsausübung. Auch habe ein Gewerbetreibender aufgrund steuerlicher Vorschriften gar keine Wahl mehr, auf einen PC zu verzichten, weil er ihn sondern unter anderem brauche, um die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ans Finanzamt zu übermitteln.

Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb eines Monats eine Zulassung zur Berufung beantragen.

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