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Bundestagsvizepräsident: Datenspeicherung ist verfassungswidrig

FDP hofft bei Datenspeicherung auf das Verfassungsgericht
Von ddp / Marie-Anne Winter

Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) kritisiert das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten als verfassungswidrig. "Dieses Gesetz ist ein unzulässiger Eingriff in unsere Rechte. Es stellt alle Bürger des Landes unter Verdacht", sagte Solms der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) laut Vorabbericht. Das widerspreche den Grundsätzen der Verfassung.

Solms ist dem Blatt zufolge einer der 30 000 Kläger, die das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen wollen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung werden die Telefondaten aller Bundesbürger künftig für Ermittlungszwecke gespeichert. Die Telefonunternehmen müssen die Verbindungsdaten von Mobil- und Festnetztelefonen sammeln und ein halbes Jahr lang aufbewahren. Bei Handys muss außerdem der Standort zu Gesprächsbeginn notiert werden. Bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren müssen die Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

FDP-Rechtsexperte Max Stadler sagte der "Financial Times Deutschland" (FTD [Link entfernt] ) laut Vorabbericht: "Ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung aufheben wird." Bisher hätten nur Verdächtige mit der Kontrolle ihrer Daten rechnen müssen. "Jetzt werden erstmals Daten von gänzlich Unverdächtigen für polizeiliche Zwecke gespeichert", sagte Stadler.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte das Gesetz ebenfalls. "Zum ersten Mal werden Unternehmen gezwungen, Daten ihrer Kunden zu erheben und auszuwerten, ohne dass der geringste Verdacht vorliegt", sagte Beck der Zeitung. "Bisher war für jede Grundrechtseinschränkung immer ein qualifizierter Verdacht notwendig." Aus den großen Mengen sensibler Daten könnten künftig auch Informationen über die persönliche Neigungen oder Krankheiten von Menschen abgeleitet werden. Hier drohe Missbrauch.

Mit einer schnellen Entscheidung ist jedoch nicht zu rechnen.

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