Verfahren

Verbraucherzentralen gehen gegen Abo-Fallen im Internet vor

Verhandlungstermin gegen die Schmidtleins Ende März
Von Marie-Anne Winter

Die Gebrüder Schmidtlein dürften vielen Lesern ein Begriff sein - auf sie bzw. auf ihre angeblich kostenlosen Internet-Angebote sind schon zahlreiche Personen hereingefallen. Auf Internetseiten wie hausaufgaben-heute.com, virenschutz.de, sternzeichen.de, gedichte-heute.com oder lehrstellen-heute.com stecken bzw. steckten Angebote, bei denen der Nutzer sich mit seinen persönlichen Daten anmelden muss und dabei häufig übersieht, dass er damit Gefahr läuft, ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) strengte wie berichtet nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelsborn ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.

Anfangs konzentrierte sich die Verbraucherzentrale auf hausaufgaben-heute.com, weil dort mit der Aussage "heute-gratis" geworben worden war. Nach entsprechenden Abmahnungen gaben die Brüder eine Unterlassungserklärung ab, veränderten jedoch nur das eine Angebot. Daraufhin folgten weitere Abmahnungen, und wiederum wurden Unterlassungserklärungen abgegeben. Daraufhin entschied der vzbv, den Machenschaften der Schmidtleins mit einem wettbewerbsrechtlichen Gewinnabschöpfungsverfahren Einhalt zu gebieten. Nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 10 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) soll das Hase-und-Igel-Spiel beendet werden und der Einzug unlauter erwirtschafteter Gewinne erfolgen. Das Verfahren an sich wurde am 15. Mai vergangenen Jahres vor dem Landgericht Darmstadt eingeleitet, am 27. März diesen Jahres ist nun ein Verhandlungstermin angesetzt. Die juristischen Hürden sind jedoch vergleichsweise hoch, da den Brüdern vorsätzliche wettbewerbswidrige Handlungen nachgewiesen werden müssten. Direkte Nutznießer eines erfolgreichen Verfahrens wären nicht die Kunden bzw. Geschädigten der wettbewerbswidrigen Angebote, sondern der Bundeshaushalt.

Bester Schutz bleibt eine Portion gesundes Misstrauen

Das beste Mittel, sich vor ähnlichen Kostenfallen zu schützen, bleibt eine ordentliche Portion Misstrauen. Bei wirklich kostenlosen Angeboten muss man sich nicht mit allzu vielen persönlichen Daten registrieren. Sobald man beispielsweise Adresse, Geburtsdatum oder gar eine Bankverbindung angeben soll, ist Vorsicht angebracht. Auch sollte man stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lesen, bevor man sie akzeptiert. Gern verstecken die Anbieter heikle Klauseln und Hinweise im Kleingedruckten. Wenn trotz aller Vorsicht eine unerwartete Rechnung ins Haus flattert, kann man sich an die Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden. Bei unseriösen Angeboten kommt es in der Regel nicht zu einem Gerichtsverfahren - auch wenn genau das in zahlreichen, immer schärfer werdenden Drohungen - angekündigt wird. Die schwarzen Schafe setzen auf Einschüchterung und kommen damit häufig durch - viele zahlen dann doch lieber ein paar Euro, um Ruhe zu haben. Eine Liste mit Kostenfallen im WWW finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Auf der Seite www.dialerdomains.tk [Link entfernt] gibt es ebenso eine Liste mit Domain-Namen, bei deren Nutzung Vorsicht geboten. Juristische Textbausteine gegen Abo-Fallen gibt es ebenfalls im Internet - die rechtliche Beratung durch einen Anwalt können sie allerdings nicht ersetzen.

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