Alternativen

Ersparen Filter die Rundfunkgebühren für PCs?

Rundfunkdarbietungen über das Internet sperren
Von Steffen Prey

Die Deutsche Gesellschaft für Softwaresicherheit (DGFSS [Link entfernt] ) hat einen softwarebasierten GEZ-Filter [Link entfernt] entwickelt, der demnächst auf den Markt kommen soll. Das Programm ist ungefähr 300 KB groß und soll bald sowohl als Windows- als auch als Mac-Version erhältlich sein. Eine Linux-Version sei vorerst nicht geplant, so Geschäftsführer Adrew Han. Wer Werbebanner akzeptiert, kann die Software für den Einsatz auf bis zu fünf Computern sogar kostenlos bekommen. Für größere Firmen und Unternehmen gibt es je nach der Anzahl der Rechner und der Servicegarantie spezielle Angebote.

Nach der Installation blockiert das Programm die Protokolle, die für den Empfang von Streams im Internet notwendig seien, so der Geschäftsführer. Ein Nachteil ist jedoch, dass nach dem derzeitigen Entwicklungsstand sämtliche Webstreams, also auch die Angebote privater Programmanbieter, gesperrt würden. Der Softwarehersteller denke jedoch auch über Möglichkeiten nach, einzelne Streaming-Angebote gezielt zu blockieren, so Han.

Einmal installiert, lässt sich die Anwendung von Nutzer selbst nur sehr schwer wieder vom System entfernen. Dies könne unter anderem durch eine Neuinstallation des Betriebssystems erreicht werden, heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Damit wolle man den besonderen zusätzlichen technischen Aufwand zum Empfang von Webstreams sicherstellen, so der Hersteller. Entscheidet sich der Kunde dennoch für eine Deinstallation, kann diese auf Wunsch kostenpflichtig über das Internet vom Hersteller durchgeführt werden.

Wasserdichte Lösung oder nicht?

Den vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag geforderten "besonderen zusätzlichen Aufwand" habe sich die DGFSS sowohl vom TÜV als auch durch Rechtsgutachten anerkannter Anwaltssozietäten bescheinigen lassen. "Unsere Lösung ist wasserdicht", versichert Han und verweist auf ein Zertifikat, dass zu jedem GEZ-Filter mitgeliefert wird: "Dieser Urkunde ist aus rechtlicher Sicht nichts entgegenzusetzen."

Rechtsanwalt Guido Flick kommt dagegen zu einer anderen Einschätzung: Die Frage sei, ob es technisch möglich ist, einen Rechner für den Empfang von Rundfunk unbrauchbar zu machen. Die Rechtsauffassung, eine Softwarelösung würde dies erfüllen, hält er für unhaltbar. "Es gibt ja sogar Leute, die eine vierteljährliche Neuinstallation für unumgänglich halten. Der TÜV ist im übrigen keine Genehmigungsbehörde, sondern eine Prüfanstalt, die nicht besser oder schlechter ist als jeder Sachverständige auch", so Flick. Es könne sich also nur um eine durch Sachverständige untermauerte Werbeaussage handeln.

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