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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen X (Twitter)

Schon länger wird Elon Musks Platt­form X wegen der Verbrei­tung von Falsch­infor­mationen sowie Hass und Hetze kriti­siert. Nun leitet die EU-Kommis­sion ein Verfahren ein. Das hat auch mit dem Nahost-Konflikt zu tun.
Von dpa /

Die Euro­päi­sche Kommis­sion eröffnet ein Verfahren gegen die Online-Platt­form X (ehemals Twitter). Es soll geprüft werden, ob X gegen EU-Regeln zum Risi­koma­nage­ment und zur Mode­ration von Inhalten, zur Werbe­trans­parenz und zum Daten­zugriff für Forscher verstoßen hat, wie die Behörde am Montag in Brüssel mitteilte. Die Zeiten, in denen Online-Platt­formen sich verhalten könnten, als seien sie zu groß, um sich zu kümmern, seien damit vorbei, sagte der zustän­dige EU-Kommissar Thierry Breton.

X in der Kritik

Twitter heißt nur noch X Twitter heißt nur noch X
Logo: X, Foto/Montage: teltarif.de
X steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falsch­infor­mationen und Hass­rede auf der Platt­form vorzu­gehen. Online-Platt­formen werden von einem neuen EU-Gesetz über digi­tale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen ille­gale Inhalte wie zum Beispiel Hass­rede und Hetze im Netz vorzu­gehen. Elon Musk hatte stets betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschrän­kungen der Meinungs­frei­heit auf der Platt­form besei­tigen zu wollen.

Seit Inkraft­treten des Gesetzes hat die Brüs­seler Behörde einigen großen Online-Platt­form einen Fragen­katalog geschickt, darunter Face­books Mutter­kon­zern Meta, Tiktok oder Snap­chat. Sie mussten zum Beispiel Angaben dazu liefern, wie sie die psychi­sche Gesund­heit von Jugend­lichen schützen. Auch X wurde ein solcher Fragen­katalog geschickt, nach zahl­rei­chen Hinweisen auf ille­gale und irre­füh­rende Beiträge zum Angriff der isla­mis­tischen Hamas auf Israel. Diese wurden wohl nicht zur Zufrie­den­heit der EU-Kommis­sion beant­wortet, so dass jetzt das förm­liche Verfahren eröffnet wurde.

Unter­suchung soll Einhal­tung der EU-Vorschriften prüfen

Die Unter­suchung soll nun die Einhal­tung der Vorschriften in Bezug auf die Verbrei­tung ille­galer Inhalte in der EU prüfen. Daneben konzen­triert sich das Verfahren auf die Frage, wie wirksam die Maßnahmen gegen Infor­mati­ons­mani­pula­tion und für mehr Trans­parenz auf der Platt­form sind. Insbe­son­dere der blaue Haken für Accounts, die mit Abon­nements verknüpft sind, soll auf den Prüf­stand gestellt werden. Er könnte nach Ansicht der Brüs­seler Behörde Nutze­rinnen und Nutzer täuschen.

Dark Patterns

Zudem geht es um soge­nannte Dark Patterns. Das sind Prak­tiken, mit denen darauf abge­zielt wird, dass die Fähig­keit der Nutzer, eine auto­nome und infor­mierte Auswahl oder Entschei­dung zu treffen, maßgeb­lich verzerrt oder beein­träch­tigt wird.

Nach Angaben der Brüs­seler Behörde ist es das erste Verfahren, das aufgrund des neuen Gesetzes gegen eine Online-Platt­form durch­geführt wird. Am Ende könnte eine saftige Geld­buße stehen. Die Kommis­sion will nun erst einmal weitere Beweise sammeln. Wann sie zu einem Ergebnis kommen wird, wurde nicht mitge­teilt.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Achtung: Gefälschte Micro­soft-Warn­mel­dungen im Browser.

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