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iPhone: So viele Nutzer hat der AppStore in Europa

Apple hat - nicht ganz frei­willig - offi­zielle Zahlen zur Nutzung seiner AppStores für iPhone, iPad, Mac und weitere Geräte in der EU genannt.
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Apple hat Zahlen zur Nutzung seiner AppStores in Europa genannt. Hinter­grund ist das Gesetz über digi­tale Dienste (GdD), das beson­ders strenge Regeln für Platt­formen mit monat­lich durch­schnitt­lich 45 Millionen oder mehr aktiven Nutzern vorsieht. Den Angaben von Apple zufolge über­schreitet derzeit nur der AppStore für iOS diese Grenze. Dieser ist auf iPhone und iPad touch nutzbar und hat den von Apple veröf­fent­lichten Zahlen zufolge 101 Millionen aktive Nutzer pro Monat in der EU.

Die zweit­größte Soft­ware-Platt­form von Apple ist den Angaben zufolge der AppStore für iPadOS, der aber "nur" auf 23 Millionen monat­liche aktive Nutzer in den Staaten der Euro­päi­schen Union kommt. Der macOS AppStore liegt bei rund sechs Millionen Anwen­dern, der Soft­ware-Shop für das Apple TV bringt es auf einen Durch­schnitts­wert von einer Million aktiven Nutzern. Auf den AppStore für die Apple Watch, auf den E-Book-Store und auf die Möglich­keit, bezahlte Podcast-Abon­nements zu nutzen, greifen weniger als eine Million Kunden pro Monat in der EU zurück.

"Unge­achtet weiterer Über­legungen über die recht­liche Einstu­fung ist Apple der Ansicht, dass jede Version des AppStores eine eigen­stän­dige Online-Platt­form im Sinne des GdD bildet und nur der iOS AppStore als VLOP ange­sehen werden kann", so der Konzern in einer Mittei­lung. Unter VLOPs sind die sehr großen Online-Platt­formen mit mehr als 45 Millionen regel­mäßigen Nutzern zu verstehen. Trotzdem beab­sich­tige Apple, "auf frei­wil­liger Basis" alle exis­tie­renden Versionen des AppStores an die geltenden GdD-Vorschriften für VLOPs anzu­passen. Hinter­grund sei, dass die Ziele, die mit dem Gesetz erreicht werden sollen, Apples Zielen, die Verbrau­cher vor ille­galen Inhalten zu schützen, über­ein­stimmen.


Themenspezial: Verbraucher & Service DSA

Facebook, Twitter & Co.: Verschärfte EU-Regeln

Hass, Terror­pro­paganda, gefälschte Produkte: Das Internet wird oft als rechts­freier Raum wahr­genommen. Die EU will das mit einem neuen Gesetz ändern.
Von / dpa

Ob es um Hass, um Propa­ganda für Terror oder gefälschte Produkte geht: Das Internet wird oft als rechts­freier Raum wahr­genommen. Das will die EU mit einem neuen Gesetz ändern. Auf 19 Inter­net­riesen kommen beson­ders strenge Vorgaben zu.

Twitter, Face­book, Tiktok und mehrere Google-Dienste müssen in der EU künftig beson­ders scharfe Regeln gegen ille­gale Inhalte erfüllen. Die EU-Kommis­sion stufte am Dienstag in Brüssel insge­samt 19 Dienste als "sehr große Online-Platt­formen" und "sehr große Online-Such­maschinen" unter dem neuen Gesetz über digi­tale Dienste (Digital Services Act, DSA) ein. Dazu gehören auch Zalando, Wiki­pedia, Booking.com, der Amazon Market­place und der Apps­tore von Apple.

Platt­formen müssen ille­gale Inhalte entfernen.

Der Digital Service Act reguliert große Inhalte-Anbieter gewaltig. Der Digital Service Act reguliert große Inhalte-Anbieter gewaltig.
Foto: Picture Alliance/dpa
Der DSA soll sicher­stellen, dass Platt­formen ille­gale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für Nutzer wird es wiederum einfa­cher, solche Inhalte zu melden. Grund­sätz­lich müssen große Dienste mehr Regeln befolgen als kleine.

Für sehr große Platt­formen und Such­maschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten beson­ders strenge Vorgaben. Aus Sicht der EU geht von ihnen ein beson­ders großes Risiko für die Gesell­schaft aus.

Vier Monate Karenz­zeit

Die nun benannten Dienste haben vier Monate Zeit, ihre Pflichten unter dem DSA zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst eine Risi­kobe­wer­tung zum Umgang mit ille­galen Inhalten aufsetzen. Hierzu zählen die Gefahr für geschlechts­spe­zifi­sche Gewalt sowie der Schutz von Minder­jäh­rigen und ihrer mentalen Gesund­heit. Die Berichte werden dann von der EU-Kommis­sion geprüft.

Strikte Regeln

Zudem ist es den Unter­nehmen verboten, Werbung auf Grund­lage sensi­bler Daten wie poli­tischer Einstel­lungen oder der sexu­ellen Orien­tie­rung anzu­zeigen. Perso­nali­sierte Werbung für Minder­jäh­rige ist grund­sätz­lich verboten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Strafen bis zu sechs Prozent des welt­weiten Jahres­umsatzes. Die DSA-Regeln gelten ab dem 17. Februar kommenden Jahres für alle Dienste, die unter das Gesetz fallen. Zu den 19 nun desi­gnierten Platt­formen und Such­maschinen gehören außerdem Alibaba AliExpress, Google Play, Google Maps, Google Shop­ping, Insta­gram, LinkedIn, Pinte­rest, Snap­chat, YouTube sowie die Such­maschinen von Google und Bing.

Die EU hat gestern neue Vorschriften zur Produkt­sicher­heit veröf­fent­licht.

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