Durchgepeitscht

Vor­rats­daten­speicherung soll im Bundestag abgesegnet werden

Der umstrittene Gesetzentwurf zur Vor­rats­daten­speicherung könnte noch in dieser Woche durch die Große Koalition im Bundestag verabschiedet werden. Nach wie vor gibt es aber große Zweifel an der rechtlichen Haltbarkeit des Gesetzes.
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Deutscher Bundestag Vor­rats­daten­speicherung soll im Bundestag abgesegnet werden
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Der nach wie vor heftig umstrittene Regierungsentwurf über ein Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten [Link entfernt] soll offenbar mit nur wenigen Änderungen noch in dieser Woche durch den Bundestag gepeitscht werden. Da sich die Große Koalition über den Entwurf einig zu sein scheint, dürfte das Gesetzesvorhaben zur Vor­rats­daten­speicherung das Parlament wohl ohne größere Hürden passieren.

Dem Magazin heise liegt ein schwarz-roter Änderungsantrag vor. Danach soll der Gesetzentwurf ohne inhaltliche Korrekturen verabschiedet werden. Die Regierung soll aber dazu verpflichtet werden, die Vorschriften nach drei Jahren auf den Prüfstand zu stellen.

Wird das neue Gesetz erneut gekippt?

Deutscher Bundestag Vor­rats­daten­speicherung soll im Bundestag abgesegnet werden
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Am Mittwoch könnte das Gesetzesvorhaben den Rechtsausschuss des Bundestags passieren, für Freitagmorgen sind offenbar die abschließenden Lesungen im Plenum geplant. Die neue Variante der Vor­rats­daten­speicherung könnte dann - falls der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet - nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr in Kraft treten. Es gibt allerdings im Paragraf 12 des Gesetzentwurfs ein paar geplante Übergangsfristen.

Da die Speicherpflicht nach Paragraf 150 TKG-E beispielsweise nicht mit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden kann, sondern erst spätestens 18 Monate nach der Verkündung zu erfüllen ist, wäre für gespeicherte Standortdaten in der Zwischenzeit kein Abruf möglich. Außerdem müsse eine Übergangsregelung für diverse Statistikpflichten vorgesehen werden.

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik ging schon im Frühjahr hart mit dem Entwurf ins Gericht und konstatierte, dass die vom EuGH mit dem Urteil vom 8. April 2014 aufgestellten Anforderungen "eindeutig nicht erfüllt" sind. Gemessen am Prüfmaßstab der Art. 7 und 8 der Europäischen Grundrechte-Charta seien die gesetzlichen Regelungen "nichtig". Weder seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten worden, noch könne jemals die flächendeckende Vor­rats­daten­speicherung "den Ver­hältnis­mäßig­keits­an­forderungen des Europäischen Gerichtshofs genügen".

Opposition mit Gesetzentwurf nicht einverstanden

Als Reaktion auf den Vorstoß diese Woche sagte der Grünen-Politiker Konstantin von Notz gegenüber dem Magazin golem.de: "Die Vor­rats­daten­speicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Sie gehört ein für alle Mal auf die Müllhalde der Geschichte und nicht in Gesetzesform gegossen. Dass die große Koalition trotz all der berechtigten Kritik der letzten Monate an diesem verfassungsrechtlich hoch umstrittenen Projekt unbeirrt festhält und es nun im parlamentarischen Hauruckverfahren, ohne irgendeine substanzielle Änderung, durch den Bundestag peitscht, zeigt, welchen Stellenwert die Bürgerrechte in Zeiten der großen Koalition genießen. Wir werden alle demokratischen Mittel nutzen, um gegen die Vor­rats­daten­speicherung vorzugehen."

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