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Vorratsdatenspeicherung: CDU bietet FDP Kompromiss an

Innenministerium besteht allerdings weiterhin auf lange Speicherung
Von Steffen Herget / dapd

Die Union kommt der FDP im Streit um die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten entgegen. Der Unions-Innenexperte Clemens Binninger (CDU) sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Samstagausgabe): "Ich könnte mir eine von sechs auf drei Monate verkürzte Speicherfrist vorstellen." Zudem könne man sich auch auf einen Katalog von Straftaten beschränken, bei denen gespeicherte Daten zu Ermittlungszwecken abgerufen werden können. Auch das Innenministerium drängt weiter auf Mindestspeicherfristen.

Nach Angaben Binningers nutzen die meisten Länder, die bisher die Vorratsdatenspeicherung anwendeten, in 70 Prozent der Fälle gespeicherte Daten aus den ersten drei Monaten. Bisher wollen die Union und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, Daten möglichst umfangreich, lange und auch ohne konkreten Anlass zu speichern, damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können. Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schlägt dagegen das Einfrieren von Daten im Falle eines konkreten Verdachts vor ("Quick-Freeze-Verfahren").

Binninger regte als weiteren Kompromiss zudem an, nur bei bestimmten Straftaten auf die gespeicherten Daten zurückzugreifen: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung nur für die Bereiche Kinderpornografie, Terror-Bekämpfung und schwere Verbrechen, wie beispielsweise Mord", sagte Binninger.

Innenministerium drängt auf Mindestspeicherfrist

Auch das Bundesinnenministerium hält die Speicherung von Telekommunikationsdaten weiter für erforderlich, um bestimmte Straftaten effektiv zu bekämpfen. Das Fehlen von Mindestspeicherfristen bedeute "leider eine relevante Schutzlücke, gerade auch beim Medium Internet, in dem die islamistischen Terrornetzwerke intensiv kommunizieren", sagte Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe). IP-Adressen spielten in der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität überhaupt eine zunehmend wichtige Rolle. "Wir bekommen von ausländischen Partnern häufig IP-Adressen, können aber die dahinter steckenden Terrorverdächtigen nicht identifizieren, weil die Provider die Kundendaten nicht speichern müssen und das dann auch nicht tun", sagte Fritsche und forderte, "das kann und darf nicht so bleiben".

Union und SPD hatten die Vorratsdatenspeicherung in der großen Koalition beschlossen - als Umsetzung einer EU-Richtlinie. Telekommunikationsfirmen wurden damit verpflichtet, sämtliche Telefon-, Handy- und E-Mail-Daten aller Bundesbürger ohne Anlass jeweils sechs Monate lang zu speichern. Das Instrument soll beim Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus helfen. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Regelung jedoch vor mehr als einem Jahr. Seitdem streiten Union und FDP über eine Neuregelung. Das FDP-geführte Justizministerium will dazu eine neue EU-Richtlinie abwarten, die derzeit noch überarbeitet wird.

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