Mit eSIM Bankkonten geplündert: Gericht spricht Urteil
Die Staatsanwaltschaft für Cyberkriminalität in Bamberg kam einem Trio auf die Schliche, das mit geklauten Kontodaten und über eSIM-Karten fremde Bankkonten ausplündern wollte.
Foto: Picture Alliance / dpa
Für vielfachen Betrug mit elektronischen SIM-Karten muss ein Mann aus dem Landkreis Würzburg sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 33-Jährigen Deutschen wegen 53-fachen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und außerdem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wie Vorsitzender Richter Thomas Trapp heute auf Anfrage sagte.
Seine gleichaltrige Ehefrau erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Eheleute bundesweit unter fremdem Namen unter anderem teure Uhren und Kleidung im Internet bestellten.
Zugriff per eSIM
Die Staatsanwaltschaft für Cyberkriminalität in Bamberg kam einem Trio auf die Schliche, das mit geklauten Kontodaten und über eSIM-Karten fremde Bankkonten ausplündern wollte.
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Mit Hilfe von elektronischen SIM-Karten (eSIM) griffen die Verurteilten laut Gericht auf fremde Bankkonten zu und versuchten, Geld abzuzweigen. Eine eSIM ist im Gegensatz zu einer normalen SIM-Karte ein fest im Mobilgerät verbauter Chip.
Die Verurteilten besorgten sie sich die Login-Daten der Opfer bei den Telefonanbietern und übernahmen deren Handynummern. Danach loggten sie sich in die Bankkonten der Betroffenen ein - mit deren Passwörtern, die sie sich zuvor im sogenannten Darknet verschafft hatten. Mit dem per SMS für eine Überweisung verschickten TAN-Code konnten sie dann über die Konten verfügen. Durch das Stoppen der unrechtmäßigen Überweisungen verhinderten die Ermittler nach eigenen Angaben den Verlust von mehr als 200.000 Euro.
Schwager und Ehefrau beteiligt
Ein 35 Jahre alter Bruder der Frau wurde wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Nach Auffassung des Gerichts bestellte er mit dem Ehepaar unter anderem Amphetamine in dem wegen seiner Anonymität vor allem von Kriminellen genutzten Darknet und verkaufte diese weiter.
110.000 Euro eingezogen
Die bei den Betrügereien seit 2017 zu Unrecht erlangten Waren wurden im Teilwert von 50.000 Euro eingezogen. Weitere rund 60.000 Euro würden noch eingezogen, sagte der Richter.
Im Prozess hatten die Angeklagten die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Die auf Cybercrime spezialisierte Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte geringfügig höhere Strafen gefordert. Bundesweit wurden Dutzende Opfer bekannt, die ihren Schaden teilweise von den Banken ersetzt bekamen. Das Urteil (Aktenzeichen: 6 KLs 520 Js 3442/19) ist noch nicht rechtskräftig.