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Mit eSIM Bankkonten geplündert: Gericht spricht Urteil

Über geklaute Bank­konto-Daten und ergau­nerte eSIM-Karten bekamen Gauner Zugriff auf diverse Konten. Die Sache flog auf und ging vor Gericht. Jetzt gabs ein klares Urteil.
Von mit Material von dpa

Die Staatsanwaltschaft für Cyberkriminalität in Bamberg kam einem Trio auf die Schliche, das mit geklauten Kontodaten und über eSIM-Karten fremde Bankkonten ausplündern wollte. Die Staatsanwaltschaft für Cyberkriminalität in Bamberg kam einem Trio auf die Schliche, das mit geklauten Kontodaten und über eSIM-Karten fremde Bankkonten ausplündern wollte.
Foto: Picture Alliance / dpa
Für viel­fa­chen Betrug mit elek­tro­ni­schen SIM-Karten muss ein Mann aus dem Land­kreis Würz­burg sechs Jahre ins Gefängnis. Das Land­ge­richt Würz­burg verur­teilte den 33-Jährigen Deut­schen wegen 53-fachen gewerbs­mä­ßigen Compu­ter­be­trugs und außerdem wegen Verstößen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, wie Vorsit­zender Richter Thomas Trapp heute auf Anfrage sagte.

Seine gleich­alt­rige Ehefrau erhielt eine zwei­jäh­rige Bewäh­rungs­strafe. Die Straf­kammer sah es als erwiesen an, dass die Eheleute bundes­weit unter fremdem Namen unter anderem teure Uhren und Klei­dung im Internet bestellten.

Zugriff per eSIM

Die Staatsanwaltschaft für Cyberkriminalität in Bamberg kam einem Trio auf die Schliche, das mit geklauten Kontodaten und über eSIM-Karten fremde Bankkonten ausplündern wollte. Die Staatsanwaltschaft für Cyberkriminalität in Bamberg kam einem Trio auf die Schliche, das mit geklauten Kontodaten und über eSIM-Karten fremde Bankkonten ausplündern wollte.
Foto: Picture Alliance / dpa
Mit Hilfe von elek­tro­ni­schen SIM-Karten (eSIM) griffen die Verur­teilten laut Gericht auf fremde Bank­konten zu und versuchten, Geld abzu­zweigen. Eine eSIM ist im Gegen­satz zu einer normalen SIM-Karte ein fest im Mobil­gerät verbauter Chip.

Die Verur­teilten besorgten sie sich die Login-Daten der Opfer bei den Tele­fon­an­bie­tern und über­nahmen deren Handy­num­mern. Danach loggten sie sich in die Bank­konten der Betrof­fenen ein - mit deren Pass­wör­tern, die sie sich zuvor im soge­nannten Darknet verschafft hatten. Mit dem per SMS für eine Über­wei­sung verschickten TAN-Code konnten sie dann über die Konten verfügen. Durch das Stoppen der unrecht­mä­ßigen Über­wei­sungen verhin­derten die Ermittler nach eigenen Angaben den Verlust von mehr als 200.000 Euro.

Schwager und Ehefrau betei­ligt

Ein 35 Jahre alter Bruder der Frau wurde wegen Verstößen gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verur­teilt. Außerdem ordnete das Gericht seine Unter­brin­gung in einer Entzugs­klinik an. Nach Auffas­sung des Gerichts bestellte er mit dem Ehepaar unter anderem Amphet­amine in dem wegen seiner Anony­mität vor allem von Krimi­nellen genutzten Darknet und verkaufte diese weiter.

110.000 Euro einge­zogen

Die bei den Betrü­ge­reien seit 2017 zu Unrecht erlangten Waren wurden im Teil­wert von 50.000 Euro einge­zogen. Weitere rund 60.000 Euro würden noch einge­zogen, sagte der Richter.

Im Prozess hatten die Ange­klagten die Vorwürfe weit­ge­hend einge­räumt. Die auf Cyber­crime spezia­li­sierte Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bamberg hatte gering­fügig höhere Strafen gefor­dert. Bundes­weit wurden Dutzende Opfer bekannt, die ihren Schaden teil­weise von den Banken ersetzt bekamen. Das Urteil (Akten­zei­chen: 6 KLs 520 Js 3442/19) ist noch nicht rechts­kräftig.

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