Gesetzesänderung

Kostenlose Warteschleifen und mehr: TKG-Novelle rechtskräftig

Call-by-Call-Tarifansage-Pflicht auf August verschoben
Von Thorsten Neuhetzki / Ralf Trautmann

Die TKG-Novelle ist rechtskräftig Die TKG-Novelle ist rechtskräftig
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Die TKG-Novelle wurde heute nach langem Warten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sind ab Mitternacht die ersten Änderungen in Kraft. Hierzu zählt aber nicht, wie ursprünglich vorgesehen, dass Call-by-Call-Verbindungen ab Mitternacht eine Tarifansage haben müssen. Tele2 hatte hiergegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und das Gericht entschied, dass die Einführung bis zum 1. August aufgeschoben wird. Die TKG-Novelle ist rechtskräftig Die TKG-Novelle ist rechtskräftig
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Ursprünglich ab morgen hätten Call-by-Call-Anbieter vor ihren Verbindungen Tarifansagen schalten müssen - bisher ist dies eine freiwillige Dienstleistung einiger Anbieter. Ganz einfach ist das für die Provider laut eigenen Aussagen aber nicht. Wie aus Branchenkreisen zu erfahren war, soll die benötigte Hardware für diese Ansagen kaum noch zu haben und wenn, derart teuer sein, dass es sich kaum rentiere, diese anzuschaffen.

Die 3U-Gruppe hat ungeachtet dessen schon seit 1. März Tarifansagen bei ihren Vorwahlen, die dem Modell der 0900-Anrufe gleichen: Nach der Tarifansage hat der Kunde drei Sekunden Zeit aufzulegen, bevor die Verbindung aufgebaut wird. Details zu der Tarifansagen-Pflicht bei Call by Call haben wir bereits in einer Meldung zusammengefasst - wenn Sie jetzt schon eine Call-by-Call-Nummer mit Ansage nutzen möchten, um preislich auf der sicheren Seite zu sein, finden Sie günstige Angebote über unseren Call-by-Call-Tarifrechner.

Kostenlose Warteschleifen erst ab September Pflicht

Alle anderen Neuerungen der TKG-Novelle treten indes wie geplant in Kraft, wenn auch zum Teil mit Fristen, die direkt im Gesetz verankert sind - zum Beispiel bei kostenlosen Warteschleifen für Anrufe auf 0180er-Nummern (und anderen Service-Hotlines): Erst zum 1. September ist es Pflicht, dass die ersten zwei Minuten der Warteschleife kostenlos sein müssen, danach kann allerdings weitere kostenpflichtige Warteschleife folgen. Ab dem 1. Juni 2013 wird dann auch verboten, einen Anrufer während einer Verbindung in eine kostenpflichtige Warteschleife zu legen. Gerade bei 0180-Nummern lässt sich das technisch derzeit jedoch noch nicht umsetzen.

Darüber hinaus bringt die TKG-Novelle weitere Neuerungen für Festnetz- und Mobilfunk-Kunden: So ist es künftig beispielsweise möglich, eine Mobilfunknummer schon vor dem Ende eines Vertrages von einem Anbieter zu einem neuen zu portieren. Auf dem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer geschaltet - und der alte Vertrag muss natürlich gemäß dem Vertrag weiterhin bezahlt werden.

DSL-Wechsler könne sich über weitergehende Verfplichtungen für Provider freuen, die Internet-Versorgung während des Wechselprozesses aufrechtzuerhalten. Wer in ein Gebiet umzieht, das der bisherige Provider nicht versorgen kann, profitiert von verkürzten Kündigungs-Fristen. Zudem bringt die TKG-Novelle noch zahlreiche, weitere Änderungen, über die teltarif.de in den kommenden Wochen und Monaten immer wieder berichten wird.

TKG-Novelle: Mit der heutigen Veröffentlichung zu morgen gültig

Bis zuletzt war unklar, wann die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) rechtskräftig werden würde. Durch den Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff verzögerte sich das Verfahren. Es war allerdings nicht zu erwarten, dass sich die Unterschrift nach der Wahl von Joachim Gauck zum neuen Präsidenten derartig lange verzögert. Nun aber hat dieser das Gesetz unterzeichnet. Mit der heutigen Veröffentlichung wird es gemäß Gesetzestext zum nächsten Tag gültig.

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