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Einen o2-Vertrag inkl. Handy....


25.01.2021 10:39 - Gestartet von Ollek-72
einmal geändert am 25.01.2021 10:44
....gibt es bei o2 selber nicht. Es handelt sich dabei IMMER um zwei separate Verträge:
1. Mobilfunkvertrag
2. Handyvertrag (zur Finantierung des Handys - auch myHandy genannt)

Gem. den Vertragsbedingungen kann der myHandy-Vertrag jedoch abgelehnt werden (wenn ich mich recht entsinne, sind hier die Auflagen, diesen zu bekommen, sehr streng), der Mobilfunkvertrag kommt jedoch zu stande. Das ist auch nichts ungewöhnliches.Solche Dinge sollte ein Fach"magazin" wissen oder aber genauer recherchieren. Ich behaupte einfach mal, dass dies in diesem Fall so war, da der Kunde die Simkarte erhalten hat. Ein Fehler, der nach Erhalt der Karte dem Kunden anzukreiden ist, ist die Tatsache, dass er die Simkarte in einem anderen Handy genutzt hat und damit eigentlich (gem. Widerrufsbedingungen) sein Widerrufsrecht verloren hat.

Zzusätzlich sei darauf hingewiesen, dass in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht und diese Art von Verträgen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden können. Meist wird es auf die Schufa geschoben.
Die Werbung ist ausschließlich eine Aufforderung für den Kunden zur Abgabe eines Angebots auf Vertragsabschluß. Dieses Angebot kann der Mobilfunkanbieter grundlos ablehnen.

Wenn solch ein Artikel veröffentlicht wird, sollte man meiner Meinung nach vollständig und genau berichten. So dient ein entsprecchender Artikel nur der Stimmungmache.

Und nur zur Sicherheit: ich bin kein o2-Kunde!
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[1] nios32 antwortet auf Ollek-72
26.01.2021 06:33
Zunächst wird das Fachmagazin umfassend belehrt, dass es sich um zwei getrennte Verträge handelt, um dann noch im selben Absatz die Behauptung aufzustellen, dass das Widerrufsrecht für den Mobilfunkvertrag erlischt, wenn man die SIM-Karte in einem anderen Smartphone nutzt.

Gegenüber solch einer verquerten Logik habe ich dann doch in das Fachmagazin mehr Vertrauen.