Vorgestellt

MagentaEINS 10.0: StreamOn bestätigt

Die Katze ist aus dem Sack: Die Features kamen so wie berichet, doch weniger Partner als erwartet sind dabei. Die Streaming-Option StreamOn soll die mobilen Entertainment-Nutzer begeistern. Das Konzept wurde am heutigen Dienstag in Bonn vorgestellt.
Aus Bonn berichtet

Unlimitiertes Streaming bei der Deutschen Telekom: Das sind die Bedingungen. Unlimitiertes Streaming bei der Deutschen Telekom: Das sind die Bedingungen.
Bild: Telekom Deutschland
Geheimniskrämerei ist seit je her mit MagentaEINS verbunden. Das Kombi-Produkt aus dem Hause Telekom wurde mit viel Tamtam im September 2014 auf der IFA in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Kern besteht es aus einem 10-Euro-Rabatt, wenn ein Mobilfunk-Vertrag mit einem Festnetz-Internetanschluss der Telekom gebündelt wird. Hinzu kommen zahlreiche Extras, die nach und nach entwickelt wurden.

Am heutigen Dienstag enthüllte die Telekom am Hauptsitz in Bonn, was es sich mit der zehnten Entwicklungsstufe von MagentaEINS und dem neuen Feature StreamOn auf sich hat. MagentaEINS 10.0 wurde von Niek Jan van Damme im teltarif.de-Interview angekündigt. Der Name und Details der Streaming-Option waren im Vorfeld zudem durchgesickert. Nun sind alle Bestandteile der neuen Option bekannt. Weitere Einzelheiten erklären wir auch in einer aktuelleren Meldung mit neuen Fakten zu dem Angebot.

Kostenlose unlimitierte Flatrate - aber nur für Entertainment

Unlimitiertes Streaming bei der Deutschen Telekom: Das sind die Bedingungen. Unlimitiertes Streaming bei der Deutschen Telekom: Das sind die Bedingungen.
Bild: Telekom Deutschland
Die neue Streaming-Option ermöglicht die unbeschränkte mobile Nutzung von Audio- und Video-Streaming. Der dabei anfallende Traffic wird nicht auf das Highspeed-Volumen des Mobilfunk-Vertrags angerechnet. Bekannt ist das zero-rating-Angebot von T-Mobile USA, das sich etwas salopp "BingeOn" nennt und in zwei Wochen über den Atlantik nach Deutschland kommen soll.

Telekom-Chef Niek Jan van Damme lobt das neue Produkt: "Wir packen noch mehr Leistung in unsere MagentaMobil Tarife – und das ohne einen Cent Mehrkosten für den Kunden, der jetzt nach Herzenslust jederzeit seine Lieblingssongs hören oder aber Serien schauen und Sportereignisse live verfolgen kann."

StreamOn wird ab dem 19. April in einigen MagentaMobil-Tarifen kostenlos hinzuschaltbar sein, auch wenn der Nutzer kein MagentaEINS-Kunde ist. Konkret sind dies MagentaMobil M, MagentaMobil L, MagentaMobil L Plus sowie MagentaMobil L Premium und L Plus Premium. Auch für die vergünstigten Friends-Tarife oder eine entsprechende Family Card steht die Option zur Verfügung.

Die neue Option kommt in den Varianten StreamOn Music und StreamOn Music&Video auf den Markt. Während MagentaMobil M alleinstehend nur zur Buchung von StreamOn Music berechtigt ist, kann hier im Rahmen von MagentaEINS auch die Video-Option hinzugebucht werden. MagentaEINS StreamOn Music&Video Max nennt sich die Optionsvariante für MagentaEINS, die nach bisherigen Erkenntnissen jedoch keinen Unterschied zu StreamOn Music&Video hat.

Update: Im Fortgang der Präsentation stellte sich heraus, dass StreamOn Music&Video Max Videos in HD ermöglicht. Details dazu hier.

StreamOn hat eine große Partner-Plattform hinter sich

Die Deutsche Telekom ist sichtlich stolz darauf, zahlreiche Partner für ihr Streaming-Produkt gefunden zu haben: "Das neue Angebot ist einzigartig in Deutschland. Wir bieten schon zum Start eine umfangreiche Partnerauswahl für die unterschiedlichen Interessen unserer Kunden. Und der Content wird weiter wachsen. Es gibt keine Einschränkung, jeder Anbieter von legalen Audio- und Video-Inhalten kann unser Partner werden", sagte Michael Hagspihl, Chef des Telekom-Privatkundengeschäfts, und betont: "Die StreamOn Partnerschaft steht allen Interessierten offen." Die Partnerschaft mit der Telekom für das StreamOn-Feature soll nach Angaben des Netzbetreibers nichts kosten. Der Aufwand für die technische Anbindung an die Telekom-Plattform liegt jedoch beim Partner selbst.

Start mit Apple Music, Netflix, Youtube und vielen anderen

Offiziell bestätigt wurden als Audio-Partner:

  • Apple Music
  • JUKE! Music
  • Amazon Music Unlimited
  • napster
  • radioplayer.de

Überraschend sind Spotify und Deezer nicht an Bord, zudem mit radioplayer.de nur ein Radio-Aggregator und von den Öffentlich-Rechtlichen Programmen nur das ZDF. Kürzlich geleakten Informationen erteilte die Telekom damit eine Absage.

Des Weiteren gab die Telekom als Video-Partner bekannt:

  • CHIP Online
  • EntertainTV
  • FAZ.NET
  • funk
  • Kicker
  • Medienportal SA
  • Netflix
  • Amazon Prime Video
  • sky go
  • SPIEGEL.TV / Online
  • Telekom Basketball
  • Telekom Eishockey
  • Welt News
  • YouTube
  • ZDF
  • 7TV (Pro7/Sat.1)

Wenig überraschend ist das Telekom-eigene Angebot Entertain enthalten. Auch Youtube und Netflix dürften eine Vielzahl von Streaming-affinen Nutzern freuen. Man vermisst jedoch derzeit Plattformen wie maxdome und twitch. Es ist jedoch zu erwarten, dass weitere Partner hinzukommen.

Die Partner sind auf der StreamOn-Seite der Telekom [Link entfernt] einsehbar.

StreamOn ist nicht drosselungsresistent

Traffic, der über die Nutzung der Partnerplattformen anfällt, soll sich zwar nicht auf das Highspeed-Volumen der Kunden niederschlagen. Sofern das Highspeed-Volumen jedoch verbraucht ist, werden auch alle anderen Netzanwendungen gedrosselt.

Dies erinnert an die Spotify-Option, die mit Fehlern in der Abrechnung von sich reden machte und Mitte des vergangenen Jahres eingestellt wurde: Nachdem die Option anfangs ungeachtet der Drossel Streaming-Inhalte performant zur Verfügung stellte, wurde dies später eingeschränkt und mit der neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität begründet.

Kunden, die das StreamOn-Feature nutzen, können jedoch im Falle der Drosselung zum Beispiel die DayFlat unlimited buchen, um mit unlimitiertem Datenvolumen und der maximal im Netz verfügbaren Bandbreite weiter zu surfen und weiter zu streamen. Die DayFlat bietet jedoch kein vollends ungetrübtes Vergnügen.

Mehr zum Thema StreamOn

Mehr zum Thema Zero-Rating