Verbraucherschützer fordern Rücksenderecht von Apps
Kommt bald ein Rückgaberecht für Apps?
Montage: teltarif.de / Bilder: Microsoft, Google, Apple
Gekaufte Waren können Verbraucher in der Regel
zurückgeben, für digitale Waren wie Apps für das Smartphone gilt das
bislang nicht. Im Onlinehandel gilt zwar grundsätzlich ein 14-tägiges
Widerrufsrecht, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Thomas
Nuthmann. "Bestimmte Waren sind davon aber ausgenommen." Dazu gehören
zum Beispiel Musikstücke und Programme auf Datenträgern: Bricht der
Käufer die Versiegelung von CD- oder DVD-Hülle, muss der Händler sie
nicht mehr zurücknehmen. "Da der Kunde sich den Wert des Produkts
hier vielleicht schon einverleibt hat, wäre das Widerrufsrecht hier
eine Benachteiligung des Händlers.
Kommt bald ein Rückgaberecht für Apps?
Montage: teltarif.de / Bilder: Microsoft, Google, Apple
Aus dem gleichen Grund gibt es auch bei digitalen Gütern kein
Rückgaberecht, erklärt der Anwalt: Schließlich könnte der Kunde die
Dateien vor der Rückgabe einfach kopieren, ohne dass es für den
Verkäufer kontrollierbar wäre. "Das ist nicht ganz unumstritten, aber
die vorherrschende Meinung", erläutert Nuthmann.
Das wollen Verbraucherschützer ändern: Sie fordern für digitale Güter wie Smartphone-Apps ein Rücksenderecht. Das Thema steht auch auf der Verbraucherschutzministerkonferenz in Bad Nauheim auf der Agenda.
Ein Blick in die AGBs lohnt sich
Es gibt einzelne Downloadportale, zum Beispiel für Apps, die schon jetzt ein zeitlich begrenztes Rückgaberecht anbieten. Gekaufte Programme kann der Nutzer dort beispielsweise innerhalb von 15 Minuten zurückgeben, wenn sie auf seinem Smartphone oder Tablet nicht funktionieren. "Das ist aber eine freiwillige Leistung des Händlers", erklärt Rechtsanwalt Nuthmann. Grundsätzlich gilt eine App gilt als gekauft, wenn sie heruntergeladen wurde.
Welche Regel gilt, lässt sich oft mit einem Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klären: Hier muss der Händler den Verbraucher darüber informieren, welche Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Kommt der Anbieter dieser Informationspflicht nicht nach, gelten die generellen Ausnahmeregelungen etwa für Software und Apps aber dennoch.
In Apples iTunes-Store etwa ist laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es Probleme mit der Funktionalität gibt, gewährt Apple auf Anfrage eine Rückzahlung. Bei einer Rückgabemöglichkeit sei ein vorheriges Kopieren nicht ausgeschlossen, so die Sorge vieler Anbieter.
Widerrufsrecht auch nach dem Download
"Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe", sagt Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU), die auch der Konferenz vorsitzt. Die Bundesregierung solle sich daher bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechtrichtlinie in nationales Recht für ein Widerrufsrecht auch nach dem Download einsetzen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Initiative der Verbraucherschutzminister. Anbieter sollten den Verbrauchern "vor dem Kauf eine Demoversion der Dateien zur Verfügung stellen, egal ob es sich um Apps, Software oder Musik handelt", schlug der vzbv in einer Stellungnahme vor.
Bitkom: "Das wäre eine realitätsferne Überregulierung"
Der Branchenverband Bitkom hat das von den Verbraucherschutzministerien geplante Rückgaberecht bei Einkäufen von Smartphone-Apps indes als realitätsfern und überflüssig kritisiert. Für ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht von Apps gebe es keinen Bedarf, teilte der Verband mit. "Das wäre eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in einer Mitteilung.
Der App-Markt ist laut Bitkom bereits heute sehr nutzerfreundlich und transparent. In der Regel könne sich der Kunde vor dem Kauf Screenshots und Bewertungen anderer Nutzer ansehen. Eine "Katze im Sack" müsse niemand kaufen. "Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf", sagte Rohleder. Apps hätten sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. 2012 seien in Deutschland 430 Millionen Euro mit Apps erwirtschaftet worden.