Widerruf

Verbraucherschützer fordern Rücksenderecht von Apps

Bitkom: "Das wäre eine realitätsferne Überregulierung"
Von dpa / Kaj-Sören Mossdorf

Kommt bald ein Rückgaberecht für Apps? Kommt bald ein Rückgaberecht für Apps?
Montage: teltarif.de / Bilder: Microsoft, Google, Apple
Gekaufte Waren können Ver­braucher in der Regel zurück­geben, für digi­tale Waren wie Apps für das Smart­phone gilt das bis­lang nicht. Im Online­handel gilt zwar grund­sätz­lich ein 14-tägiges Wider­rufs­recht, erklärt der Berliner Rechts­anwalt Thomas Nuthmann. "Bestimmte Waren sind davon aber ausge­nommen." Dazu gehören zum Bei­spiel Musik­stücke und Pro­gramme auf Daten­trägern: Bricht der Käufer die Ver­siegelung von CD- oder DVD-Hülle, muss der Händler sie nicht mehr zurück­nehmen. "Da der Kunde sich den Wert des Produkts hier vielleicht schon ein­ver­leibt hat, wäre das Wider­rufs­recht hier eine Benach­teili­gung des Händlers.

Kommt bald ein Rückgaberecht für Apps? Kommt bald ein Rückgaberecht für Apps?
Montage: teltarif.de / Bilder: Microsoft, Google, Apple
Aus dem gleichen Grund gibt es auch bei digitalen Gütern kein Rück­gaberecht, erklärt der Anwalt: Schließ­lich könnte der Kunde die Dateien vor der Rück­gabe einfach kopieren, ohne dass es für den Verkäufer kontrollierbar wäre. "Das ist nicht ganz unum­stritten, aber die vor­herrschende Mei­nung", erläutert Nuthmann.

Das wollen Ver­braucher­schützer ändern: Sie fordern für digi­tale Güter wie Smartphone-Apps ein Rück­sende­recht. Das Thema steht auch auf der Ver­braucher­schut­zminis­terkon­ferenz in Bad Nauheim auf der Agen­da.

Ein Blick in die AGBs lohnt sich

Es gibt einzelne Downloadportale, zum Beispiel für Apps, die schon jetzt ein zeitlich begrenztes Rückgaberecht anbieten. Gekaufte Programme kann der Nutzer dort beispielsweise innerhalb von 15 Minuten zurückgeben, wenn sie auf seinem Smartphone oder Tablet nicht funktionieren. "Das ist aber eine freiwillige Leistung des Händlers", erklärt Rechtsanwalt Nuthmann. Grundsätzlich gilt eine App gilt als gekauft, wenn sie heruntergeladen wurde.

Welche Regel gilt, lässt sich oft mit einem Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klären: Hier muss der Händler den Verbraucher darüber informieren, welche Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Kommt der Anbieter dieser Informationspflicht nicht nach, gelten die generellen Ausnahmeregelungen etwa für Software und Apps aber dennoch.

In Apples iTunes-Store etwa ist laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen, etwa wenn es Probleme mit der Funktionalität gibt, gewährt Apple auf Anfrage eine Rückzahlung. Bei einer Rückgabemöglichkeit sei ein vorheriges Kopieren nicht ausgeschlossen, so die Sorge vieler Anbieter.

Widerrufsrecht auch nach dem Download

"Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe", sagt Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU), die auch der Konferenz vorsitzt. Die Bundesregierung solle sich daher bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechtrichtlinie in nationales Recht für ein Widerrufsrecht auch nach dem Download einsetzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Initiative der Verbraucherschutzminister. Anbieter sollten den Verbrauchern "vor dem Kauf eine Demoversion der Dateien zur Verfügung stellen, egal ob es sich um Apps, Software oder Musik handelt", schlug der vzbv in einer Stellungnahme vor.

Bitkom: "Das wäre eine realitätsferne Überregulierung"

Der Branchenverband Bitkom hat das von den Verbraucherschutzministerien geplante Rückgaberecht bei Einkäufen von Smartphone-Apps indes als realitätsfern und überflüssig kritisiert. Für ein gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht von Apps gebe es keinen Bedarf, teilte der Verband mit. "Das wäre eine realitätsferne Überregulierung, von der vor allem Start-ups und innovative Einzelkämpfer betroffen wären", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in einer Mitteilung.

Der App-Markt ist laut Bitkom bereits heute sehr nutzerfreundlich und transparent. In der Regel könne sich der Kunde vor dem Kauf Screenshots und Bewertungen anderer Nutzer ansehen. Eine "Katze im Sack" müsse niemand kaufen. "Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf", sagte Rohleder. Apps hätten sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. 2012 seien in Deutschland 430 Millionen Euro mit Apps erwirtschaftet worden.

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