CSU: Fünf Milliarden Euro für deutschlandweites 5G
Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland nach der Corona-Krise fordert die bayrische CSU den flächendeckenden Ausbau des schnellen 5G-Netzes bis zum Jahr 2025. „Dafür wollen wir die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausrüsten - mit dem Ziel: ultraschneller Mobilfunk in ganz Deutschland“, heißt es im Leitantrag des CSU-Vorstandes, der am heute auf dem Parteitag beschlossen werden soll.
Infrastrukturgesellschaft soll es richten
Die Politik (hier die bayrische CSU) haben entdeckt, wofür schnelle Netze notwendig und wichtig sind
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„Wo schnelles Internet fehlt, werden wir mit der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft das Aufrüsten anreizen“, heißt es weiter. Dadurch würden auch das Handwerk und die Bauwirtschaft gefördert und die Entwicklung des ländlichen Raums vorangebracht. Um den Netzausbau voranzubringen, müsse aber ein Investitionsstau verhindert werden. „Wir beschleunigen Planungsprozesse und verkürzen
Verfahren, wo immer es möglich ist.“
Diese Ideen sind alles andere als neu. Eine Infrastrukturgesellschaft geisterte schon öfters durch die politische Landschaft, wäre aber fernmelderechtlich entweder kompliziert bis hin zu unmöglich. Soll diese Gesellschaft selbst Sendestandorte errichten und wenn ja, soll sie gleich auch die passende Funktechnik dazu aufbauen und quasi als eigener Sendernetzbetreiber aktiv werden? Dafür hat sie aber gar keine Frequenzen (Lizenzen), weil die ja schon für viel Geld an die bekannten drei oder vier Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) und 1&1-Drillisch) vergeben wurden.
Was hilft gegen Bürokratie?
Das Problem ist insbesondere die überbordende Bürokratie und nur schwer in den Griff zu bekommenden „Bedenken“ vor Ort. Aktuellstes Beispiel ist Kleßen-Görne in Brandenburg. Vom Zeitpunkt, wo auf Wunsch des Ministers eine provisorische Telekom-Sendestation in Betrieb ging, bis zur Freigabe des fertig aufgebauten Sendemastes einschließlich Sender- und Antennentechnik sind zwei Jahre vergangen. Dabei waren immer alle Beteiligten dafür, dass der Mast kommt. Auch eine vermeintliche Bürgerinitiative entpuppte sich schnell als „Fake“. Warum muss das immer so ewig dauern?
Wie jagt man Funklöcher?
Der Ansatz der Telekom „Wir jagen Funklöcher“ ist eigentlich der kreativste und erfolgsversprechendste Ansatz derzeit. Gemeinden, die unter einem Funkloch leiden, fassen einen verbindlichen Gemeinderatsbeschluss und stellen ein Gelände oder eine geeignete Dachfläche zur Verfügung. Solche Standorte gehen und gingen teilweise binnen weniger Monate an den Start.
Gemeinsam bauen und betreiben
Die Ankündigung von Telekom und Vodafone, bestimmte Standorte gemeinsam zu nutzen und die Signale von Telekom und Vodafone (und theoretisch auch Telefónica (o2) oder gar 1&1-Drillisch) über den gleichen Sender laufen zu lassen, ist auch ein Schritt in die richtige Richtung, doch hier „prüfen“ Kartellamt und andere Behörden, weil sich schnell der Verdacht einschleicht, dass man eine "Notlage" (hier gibt es kein Netz) gut „ausnutzen“ könnte, beispielsweise durch steigende Preise. Und da sind wir wieder bei den Kosten.
Das Kernproblem ist und bleiben die beträchtlichen Baukosten einer Sendestation gerade in den Regionen wo es sich tatsächlich oder vermeintlich nicht „rechnet“, weil die Station von nur wenigen Kunden genutzt werden würde. Wenn aber immer mehr Funktionen unseres täglichen Lebens ins „Netz“ verlagert, werden die Netze auch „in der Provinz“ weitaus stärker genutzt werden.
Was kann der Kunde oder die Kundin tun?
Der/die Kunde/in kann derweilen seine Netz- und Vertragswahl davon abhängig machen, welcher Netzbetreiber bei ihm vor Ort bereits ausgebaut hat. Auch wenn der scheinbar oder tatsächlich etwas „teurer“ sein sollte.
Und wo es noch kein Netz gibt, können Kunden ihren örtlichen Politikvertretern (Abgeordneten), Stadt-, Gemeinderäte etc. immer und immer wieder klar machen, dass etwas getan werden muss. In dem sie beispielsweise eine Bürgerinitiative pro Ausbau gründen oder den in Frage kommenden Netzbetreibern einen nutzbaren und genehmigungsfähigen Standort vorschlagen.