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ePerso: PIN ab sofort ohne Bürgeramt zurücksetzen

Wer die PIN seines elek­tro­nischen Perso­nal­aus­weises vergessen hatte, musste bislang persön­lich aufs Bürgeramt und dafür ggf. wochen­lang vorher einen Termin reser­vieren. Auf einem neuen Portal geht das jetzt online.
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Neuer Dienst zum Zurücksetzen der PIN des ePerso Neuer Dienst zum Zurücksetzen der PIN des ePerso
Bil: Getty Images/EyeEm / Bundesdruckerei / Bundesministerium des Innern und für Heimat
In vielen Städten und Kommunen Deutsch­lands waren Termine beim Bürgeramt schon vor der Pandemie teils heiß begehrt, die Pandemie hat das Problem noch massiv verschärft: Zum Teil war es wochen­lang gar nicht möglich, über­haupt persön­lich in den Einwoh­ner­mel­deäm­tern vorzu­spre­chen.

Wer bisher die PIN seines elek­tro­nischen Perso­nal­aus­weises vergessen hatte oder die elek­tro­nische Funk­tion erst­malig akti­vieren lassen wollte, war aller­dings genau dazu gezwungen - es konnte also Wochen dauern, bis die elek­tro­nische Iden­tifi­zie­rungs­mög­lich­keit erst­mals nutzbar war. Damit ist es jetzt vorbei.

Das wird für die Brief-Anfor­derung gebraucht

Selbst­ver­ständ­lich ist die Anfor­derung einer PIN nach wie vor auf dem Bürgeramt möglich. Wie die Bundes­dru­ckerei mitteilt, gibt es dafür aber nun auch ein Online-Portal. Das Bundes­minis­terium des Innern und für Heimat betreibt dazu inzwi­schen die Inter­net­seite www.pin-rueck­setz­brief-bestellen.de.

Neuer Dienst zum Zurücksetzen der PIN des ePerso Neuer Dienst zum Zurücksetzen der PIN des ePerso
Bil: Getty Images/EyeEm / Bundesdruckerei / Bundesministerium des Innern und für Heimat
Der neue Webser­vice soll die Akti­vie­rung der Online-Ausweis­funk­tion verein­fachen. Bereits in der sieben­wöchigen Test­phase sind nach Angaben von Markus Richter, Staats­sekretär im Bundes­minis­terium des Innern und für Heimat 25.517 PIN-Rück­setz­briefe bestellt und 15.534 Online-Ausweise akti­viert worden.

Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benö­tigt: Ein gültiger Perso­nal­aus­weis oder eine gültige eID-Karte, ein geeig­netes Smart­phone oder Karten­lese­gerät, eine Soft­ware für die sichere Verbin­dung zwischen Doku­ment und Smart­phone oder Computer, etwa die kosten­lose AusweisApp2 des Bundes, sowie eine Melde­adresse in Deutsch­land. Die meisten neueren Smart­phones können den Chip per NFC auslesen.

Der PIN-Rück­setz­brief wird aus Sicher­heits­gründen, ähnlich wie Zugangs­daten für das Online-Banking, per Post persön­lich zuge­stellt.

Noch nicht mit elek­tro­nischem Aufent­halts­titel nutzbar

In der Regel wird heut­zutage kein Karten­leser für den Computer mehr benö­tigt, der umständ­lich per USB ange­schlossen und einge­richtet werden muss, da die meisten Smart­phones den Chip auslesen können.

Wichtig zu wissen ist: Der Webser­vice kann derzeit noch nicht mit dem elek­tro­nischen Aufent­halts­titel genutzt werden, da noch Vorgaben des Auslän­der­rechts geprüft werden.

Nach wie vor haftet dem elek­tro­nischen Perso­nal­aus­weis der Makel an, dass er noch nicht überall akzep­tiert wird. Auf www.personalausweisportal.de nennt das Minis­terium aktuell 169 Anwen­dungs­mög­lich­keiten.

Video: So funk­tio­niert der PIN-Rück­setz­dienst

Der bishe­rige elek­tro­nische Perso­nal­aus­weis mit PIN und Lese­gerät oder App und NFC-Smart­phone war ohnehin viel zu umständ­lich. Nun kommt der Perso per App - die BNetzA hat die Methode zerti­fiziert.

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