Themenspezial: Verbraucher & Service Online ausweisen

E-ID: So funktioniert der Perso als Online-Ausweis

Gesund­heits­daten online verwalten oder das Auto im Netz zulassen: Möglich macht das ein Chip im Perso, der die eigene Iden­tität online bestä­tigen kann. Genutzt wird die E-ID-Funk­tion bisher wenig.
Von dpa /

Man kennt das: Irgend­wann wird ein Behör­den­gang fällig, etwa für eine Urkunde, oder das Auto muss an- oder abge­meldet werden. Meist heißt das: warten. Auf einen Termin, in einer schier endlosen Warte­schlange, auf den nächsten freien Schalter.

Um solche Probleme zu umgehen, wurde der Perso­nal­aus­weis schon vor Jahren mit der E-ID-Funk­tion aufge­peppt. Damit können sich Bürger über einen kleinen Chip auf der Karte auch online ausweisen. Man muss also nicht für jeden Behör­den­gang oder für jeden Vertrags­abschluss mit Versi­che­rungen oder Unter­nehmen persön­lich erscheinen.

Doch die Reso­nanz hält sich bisher in Grenzen. In der jähr­lichen E-Govern­ment-Umfrage der Initia­tive "D21" gaben 2021 nur neun Prozent der Befragten an, die Online-Ausweis­funk­tion schon einmal genutzt zu haben. Und das, obwohl drei Viertel aller Deut­schen einen entspre­chend ausge­rüs­teten Perso im Scheck­kar­ten­format besitzen.

Online-Ausweis jeder­zeit akti­vierbar

Die Online-Funktion von Personalausweisen kann mit Smartphones (Bild: iPhone) und der "Ausweisapp2" genutzt werden Die Online-Funktion von Personalausweisen kann mit Smartphones (Bild: iPhone) und der "Ausweisapp2" genutzt werden
Fotos: teltarif.de/BMI, Montage: teltarif.de
Obwohl neue Ausweise seit dem 15. Juli 2017 nur noch mit akti­vierter E-ID-Funk­tion ausge­geben werden, hat laut Umfrage bislang erst ein Viertel der voll­jäh­rigen Bevöl­kerung (26 Prozent) einen Perso mit akti­vierter E-ID. Wer noch nicht dazu­gehört und seinen Online-Ausweis akti­vieren lassen möchte, kann das kostenlos beim Bürgeramt tun.

Alle, die ihre persön­liche Geheim­nummer (PIN) vergessen oder verloren haben sollten, können online einen PIN-Rück­setz­brief bestellen. Er wird kostenlos an die Melde­adresse zuge­stellt und enthält einen Akti­vie­rungs­code, einen QR-Code und eine neue PIN.

Und was geht mit der Online-Ausweis­funk­tion? Rund 170 Anwen­dungen listet das Perso­nal­aus­weisportal des Bundes­innen­minis­teriums auf: von Kfz-Zulas­sungs­behörden übers Natio­nale Waffen­register bis hin zum Bafög-Antrag. Auch Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter oder Banken sind dabei.

Bei ihnen kann man sich beim Kauf einer Handy-Prepaid­karte oder beim Eröffnen eines Kontos direkt ausweisen, ohne in einen Laden gehen oder ein Video-Ident-Verfahren starten zu müssen. Und beim Elster-Portal der Finanz­ver­wal­tung ist eine E-ID-Anmel­dung möglich.

Smart­phone oder Karten­lese­gerät

Und was braucht man konkret? Ein neueres Smart­phone mit NFC-Chip, über den der Chip im Ausweis ausge­lesen werden kann, wenn die Ausweisapp2 des Bundes instal­liert ist. NFC-Tech­nologie ist auch Basis für kontakt­loses Bezahlen. Wer also etwa schon mit dem Smart­phone bezahlt, ist für E-ID gut gerüstet.

Aber auch ohne Smart­phone kommt man zum Ziel. Dafür braucht es aber ein geeig­netes Karten­lese­gerät, dass man an seinen Rechner anschließen kann, auf dem dann eben­falls die Ausweisapp2 instal­liert wird.

Inzwi­schen gibt es auch Dritt­anbieter für die E-ID-Iden­tifi­kation. Ob man deren Apps oder Programme instal­lieren muss, richtet sich nach dem Unter­nehmen, bei dem man sich iden­tifi­zieren möchte.

Der Vorgang des sich Auswei­sens funk­tio­niert dann so: Den Ausweis unters Smart­phone halten oder in den Karten­leser stecken und seine PIN eingeben, wenn man dazu aufge­for­dert wird.

Daten werden verschlüs­selt über­tragen

Nur wer den Perso­nal­aus­weis zur Hand hat und die rich­tige PIN eingibt, kann sich online per E-ID ausweisen. Außerdem werden die sensi­blen Daten Ende-zu-Ende-verschlüs­selt direkt aus dem Auswei­schip zum Diens­tean­bieter über­tragen, erklärt Matthias Gärtner, Pres­sespre­cher beim Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­mati­ons­technik (BSI).

"Dieser benö­tigt dafür eine Berech­tigung und ein tech­nisches Berech­tigungs­zer­tifikat", so Gärtner - kein Zerti­fikat, kein Daten­zugriff. Zusätz­lich werden dem Nutzer sowohl die Berech­tigung des Anbie­ters, also etwa der Zulas­sungs­behörde oder der Bank, und die zu über­mit­telnden Daten vorab ange­zeigt.

Bisher scheint das zu funk­tio­nieren: "Dem BSI sind keine Fälle von Iden­titäts­dieb­stahl oder unbe­rech­tigtem Auslesen von Daten bekannt, die auf eine Kompro­mit­tie­rung der Sicher­heits­eigen­schaften des Chips oder der E-ID-Infra­struktur zurück­zuführen sind", sagt Gärtner.

Online-Funk­tion kann gesperrt werden

Falls der Ausweis gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder man Sorge hat, dass die E-ID-Funk­tion miss­braucht worden ist, kann man die Online-Funk­tion sperren lassen. Das geht entweder bei der Polizei oder beim Bürgeramt. Und es gibt auch eine Sperr­hot­line (116 116).

"Für den Anruf muss das Sperr­kenn­wort bereit­gehalten werden, das im PIN-Brief mitge­teilt wurde", sagt Birgitt Paschke vom Bundes­ver­wal­tungsamt, das für die Sper­rungen zuständig ist. Taucht der Ausweis doch wieder auf oder will man die Sper­rung aufheben, kann man das beim zustän­digen Bürgeramt machen.

Ausblick Smart-E-ID

Nach E-ID kommt Smart-E-ID. Letz­teres soll das Online-Ausweisen noch einfa­cher machen, indem die Perso­nal­aus­weis-Daten dauer­haft im Smart­phone gespei­chert werden. Das Verfahren sollte schon Ende 2020 starten, die Einfüh­rung ist aber wieder­holt verschoben worden. Das liegt zum einen an tech­nischen Heraus­for­derungen.

Zum anderen soll die Smart-E-ID aber auch Teil einer Wallet-App werden, in die auch Führer­schein, Impf­pass & Co wandern können.

Seit Juni ist die App für das 9-Euro-Ticket verfügbar. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren News.

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