Themenspezial: Verbraucher & Service Personalausweis

Digitale Identität: Was uns E-Perso und E-ID bringen

Die Online-Ausweis­funk­tion (E-ID) des E-Perso hat bislang kaum Beach­tung gefunden. Smart­phone-Inte­gra­tion und EU könnten das bald ändern. Doch wie nütz­lich ist E-ID jetzt schon?
Von dpa /

Neue Entwicklungen beim E-Perso Neue Entwicklungen beim E-Perso
Fotos: teltarif.de/BMI, Montage: teltarif.de
Die Geschichte des E-Perso ist eine Geschichte voller Miss­ver­ständ­nisse. Seit seiner Einfüh­rung Ende 2010 ist das digi­tale Ausweisen, das er ermög­licht, nie richtig in die Gänge gekommen. Andere Verfahren der Online-Iden­tifi­kation, etwa das kompli­zierte Video­ident, haben den E-Perso im Alltag sogar über­holt.

Zwar geben 40 Prozent der E-Perso-Besit­zerinnen und -Besitzer in der D21-Umfrage E-Gover­nment-Monitor 2022 an, die E-ID-Funk­tion akti­viert zu haben. Aber erst zehn Prozent haben E-ID auch schon einmal genutzt. Lohnt sich das Online-Ausweisen und wie geht es mit der digi­talen Iden­tität weiter? Ein Über­blick:

Ist denn E-ID in meinem E-Perso akti­viert?

Die Online-Ausweis­funk­tion (E-ID) ist bei allen seit Mitte Juli 2017 ausge­stellten E-Perso stan­dard­mäßig akti­viert, kann aber auch bei vielen E-Perso jüngeren Datums bereits aktiv sein. Den Status zeigt die Ausweisapp2 an ("Gerät und Ausweis prüfen"), die auf fast jedem Smart­phone mit NFC-Chip läuft. Ist die Funk­tion deak­tiviert, kann man sie kostenlos beim Bürgeramt einschalten lassen. Neue Entwicklungen beim E-Perso Neue Entwicklungen beim E-Perso
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Die App fordert eine PIN - wo finde ich die?

Um die E-ID nutzen zu können, braucht es auch eine PIN, mit der man jede Iden­tifi­kation frei­geben muss. Kann man weder die tempo­räre Trans­port-PIN (fünf Stellen) noch die dann selbst gesetzte PIN (sechs Stellen) finden, muss man die PIN zurück­setzen lassen. Das geht über eine eigene Webseite. Danach kommt eine neue Trans­port-PIN per Brief, die man etwa in der Ausweisapp2 in die regu­läre PIN ändert.

"Es ist keine Lösung, diese PIN in den Notizen auf dem Smart­phone abzu­legen oder sie auf einem Zettel an den Bild­schirm zu kleben, wie es leider viel zu häufig passiert", warnt Maxi­milian Heit­kämper von der Verbrau­cher­zen­trale Rhein­land-Pfalz.

Für die Hand­habung der PIN brauche man eine sichere Stra­tegie, wie für all die anderen Pass­wörter, sagt Heit­kämper: "Für die meisten empfiehlt es sich, einen Pass­wort­manager einzu­setzen, weil sie nicht mit einem foto­gra­fischen Gedächtnis gesegnet sind."

Brauche ich nicht auch noch so ein rich­tiges Karten­lese­gerät?

Nein. Kaum verfüg­bare Anwen­dungen und teils unsi­chere Lese­geräte verha­gelten dem E-Perso einst den Start und ließen Bürge­rinnen und Bürger skep­tisch zurück, erin­nert sich Heit­kämper.

Längst können NFC-fähige Smart­phones den E-Perso durch einfa­ches "Dran­halten" auslesen, die Daten sogar an Windows- und Mac-Rechner weiter­geben. Mobil­gerät und Computer koppeln sich übers WLAN. Nur die kosten­lose Ausweisapp2 muss auf Telefon und Rechner instal­liert sein.

Wer ein Karten­lese­gerät besitzt oder lieber nutzen möchte, kann das weiterhin tun, auch in Verbin­dung mit der Ausweisapp2. Als Alter­native für Linux-Rechner, die die Ausweisapp2 nicht unter­stützt, empfiehlt die Stif­tung Waren­test das Programm Open-E-Card. Auch das kostet nichts, arbeitet aber nur mit einem Karten­lese­gerät zusammen.

Was kann ich mit der E-ID über­haupt machen?

Fürs Online-Ausweisen listet der Bund derzeit 250 Anwen­dungen: Etwa Renten­aus­kunft, Führungs­zeugnis-Antrag, Fahr­zeug­zulas­sung, Elster-Steuer-Portal, Punkte-Abfrage in Flens­burg, Konto­eröff­nung bei Banken oder das Akti­vieren von Prepaid-SIM-Karten.

Weitere wich­tige E-ID-Projekte seien bereits am Hori­zont sichtbar, sagt Maxi­miliam Heit­kämper, etwa das Behör­den­post­fach (Bund-ID), das für jeden Bürger und jede Bürgerin einge­richtet wird oder die ab Ende 2024 verbind­liche elek­tro­nische Pati­enten­akte: "Das sind Anwen­dungen, die auf den elek­tro­nischen Perso­nal­aus­weis aufsetzen und das Ganze eben deut­lich attrak­tiver machen." Erst für weitere E-ID-Nutzer und in der Folge für Unter­nehmen, die neue E-ID-Anwen­dungen anbieten.

Was ist mit anderen Anbie­tern für Iden­tifi­zie­rungs­lösungen?

Das Iden­tifi­zieren von Menschen über die Online-Ausweis­funk­tion ist nicht nur der offi­ziellen, im Auftrag des Bundes entwi­ckelten Ausweisapp2 vorbe­halten. Der Zugriff auf die E-ID ist EU-weit offen für zerti­fizierte und zuge­las­sene Lösungen anderer Dienst­leister wie etwa Authada, IDnow (vormals Iden­tity), Post­ident oder Verimi, die auch eigene Apps zum Auslesen des E-Perso über NFC-Smart­phones anbieten.

Verbrau­cher­schützer Heit­kämper rät aber dazu, alter­native Iden­tifi­zie­rungs­lösungen nur dann einzu­setzen, wenn man mit der Ausweisapp2 nicht weiter­kommt: "Unter dem Gesichts­punkt der Daten­spar­sam­keit würde ich versu­chen, das Ganze mit so wenigen betrof­fenen Unter­nehmen in einer Kette abzu­wickeln wie nur irgendwie möglich."

Was hat es mit Smart-E-ID auf sich?

Es soll noch einfa­cher werden, irgend­wann: Smart-E-ID nennt sich die geplante Inte­gra­tion der Online-Ausweis­funk­tion ins Smart­phone, die seit September 2021 sogar Geset­zes­rang hat. Smart-E-ID bedeutet, dass die Ausweis­daten im - falls vorhanden - Sicher­heits­chip (Secure Element) des Smart­phones gespei­chert werden.

Das macht es über­flüssig, den E-Perso von außen ans Telefon zu halten, das digi­tale Ausweisen soll also noch schneller gehen. Seit Ende März 2022 läuft in Regie des zustän­digen Bundes­innen­minis­teriums ein Pilot­pro­jekt unter Berück­sich­tigung einer mögli­chen Wallet-App, in die auch ein digi­tales Abbild des Führer­scheins wandern könnte.

Bringt Smart-E-ID den Durch­bruch fürs Online-Ausweisen?

"Also ich kann mir durchaus vorstellen, dass das ange­nommen wird", sagt Maxi­milian Heit­kämper, warnt aber gleich­zeitig schon vor mögli­chen Folge­pro­blemen, etwa weil man etwa mit einem defekten Telefon nicht mehr ins künf­tige Behör­den­post­fach kommt.

"Je abhän­giger wir vom Smart­phone sind, desto schwie­riger wird es ja auch, wenn uns das Gerät einmal verloren oder kaputt geht", sagt der Verbrau­cher­schützer. Aktuell gebe es die Proble­matik schon bei Online-Banking-Apps, die fest ans Gerät gekop­pelt werden. Hier könnten etwa parallel regis­trierte Smart­phones oder Tablets helfen.

Und was ist mit EU-ID oder EU-Wallet gemeint?

Es ist auch eine soge­nannte euro­päi­sche digi­tale Iden­tität geplant. Meint: Die E-ID soll künftig in der ganzen EU nutzbar sein und auf digi­talen, kosten­losen Brief­taschen (Wallets) in Gestalt von Smart­phone-Apps basieren. Darauf hatten sich Rat und Parla­ment Ende Juni geei­nigt. In diesem Zusam­men­hang wird auch von EU-ID oder EU-Wallet gespro­chen.

Die digi­tale Iden­tifi­zie­rung und Authen­tifi­zie­rung soll sich - Stich­wort Brief­tasche - nicht nur auf die Ausweis­daten der natio­nalen E-ID beschränken. Auch digi­tale Abbilder von Führer­schein, Geburts­urkunde, Zeug­nissen oder Rezepten sollen in die EU-Wallet. Und auch eine kosten­lose Unter­schrift­funk­tion, mit der digi­tale Doku­mente rechts­ver­bind­lich unter­zeichnet werden können, strebt die EU an.

Sind meine digi­talen Ausweis­daten sicher?

Ja. Nur Anbieter mit einem staat­lichen Berech­tigungs­zer­tifikat dürfen Ausweis­daten auslesen, und zwar Namen, Geburts­datum und -ort sowie Adresse (Geburts-, Ordens-, Künst­ler­namen und Doktor­grad nur, falls ange­geben). Auf Foto, Finger­abdrücke und Ausweis-Seri­ennummer können nur hoheit­liche Stellen wie Polizei oder Zoll zugreifen. Zum spar­samen Umgang mit persön­lichen Daten können Unter­nehmen und Dienste die E-ID auch mit einer Pseud­onym­funk­tion nutzen.

Bei der EU-Wallet sollen künftig die Bürge­rinnen und Bürger entscheiden: "Die Nutzer werden selbst bestimmen können, welche perso­nen­bezo­genen Daten sie an Online-Dienste weiter­geben möchten", erklärt die EU-Kommis­sion.

Ein Beispiel: Wer per Wallet ein Konto bei einem sozialen Netz­werk anlegt, soll fest­legen können, dass bei der Anmel­dung nur das Alter, aber keine weiteren perso­nen­bezo­genen Daten über­mit­telt werden. Mehrere Konsor­tien fahren bis Ende 2024 im EU-Auftrag Feld­tests rund um EU-ID und EU-Wallet.

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