Themenspezial: Verbraucher & Service Digitaler Ausweis

eID: Digitaler Personalausweis kommt am 1. September

Den Perso­nal­aus­weis unab­hängig von einer physi­schen Karte immer dabei zu haben, sei laut Bundestag die Zukunft. Der Beschluss steht, wirft aber Fragen in puncto Daten­schutz auf.
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Der Deut­sche Bundestag hat die eID beschlossen, der elek­tro­nische Ausweis kommt seitens des Staats­organs also defi­nitiv. Ab 1. September 2021 sollen Bürger die Möglich­keit haben, sich alleine mit ihrem Smart­phone zu iden­tifi­zieren. Das Verfahren weist jedoch Tücken auf.

Zum einen ist ein Handy mit eSIM zwin­gend erfor­der­lich, zum anderen äußern Daten­schützer ihre Bedenken. Im Gesetz­gebungs­ver­fahren wird eine einheit­liche Biome­trie­daten­bank erwähnt. Auf dieser sollen auf den Servern der Kommunen gespei­cherten Pass­fotos und Unter­schriften zusam­men­geführt werden. Die zentrale Daten­bank ist als Erleich­terung für Ermitt­lungs­behörden gedacht.

Elek­tro­nischer Iden­titäts­nach­weis startet im Spät­sommer

Der Bundestag hat das überarbeitete eID-Verfahren beschlossen Der Bundestag hat das überarbeitete eID-Verfahren beschlossen
Bild: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Ursprüng­lich sollte die neue eID im Februar starten, im April wurde schließ­lich der Herbst datiert. Nun geht es sogar ein biss­chen früher los, nämlich ab dem 1. September. Dieses Datum lässt das notwen­dige Gesetz in Kraft treten. Bis dahin sollen auch alle tech­nischen Vorbe­rei­tungen abge­schlossen sein. In der Beschluss­emp­feh­lung des Deut­schen Bundes­tags wird die Prozedur als „Gesetz zur Einfüh­rung eines elek­tro­nischen Iden­titäts­nach­weises mit einem mobilen Endgerät“ beschrieben. Bedingt durch die fort­schrei­tende Digi­tali­sie­rung müsse man Verfahren einführen, womit Sach­ver­halte voll­ständig elek­tro­nisch abge­wickelt werden können, heißt es.

Bürge­rinnen und Bürger hätten sich daran gewöhnt, Dienste von Händ­lern und Geld­insti­tuten per Smart­phone in Anspruch zu nehmen. „Diesem geän­derten Nutzer­ver­halten müssen die staat­lichen Ange­bote für eine sichere Iden­tifi­zie­rung durch eine einfache Hand­habung Rech­nung tragen“, erklärt der Deut­sche Bundestag. Es soll ein hohes Maß an Sicher­heit und Nutzer­freund­lich­keit geben. Ziel ist die Iden­tifi­zie­rung alleine über das Smart­phone. Ledig­lich einmalig müssen zuvor per NFC die Daten in eine spezi­elle App über­tragen werden, die mit der eSIM verzahnt ist. Die elek­tro­nische SIM-Karte spei­chert schließ­lich gesi­chert mit einer PIN die Ausweis­daten.

Umgang mit Biome­trie­daten erntet Kritik

Seit vier Jahren ist es in der Theorie für Ermitt­lungs­behörden möglich, auto­mati­sierte Abfragen der Biome­trie­daten­banken durch­zuführen. Prak­tisch schei­terte es an den fehlenden notwen­digen Schnitt­stellen. Mit der neuen eID werden diese Einzug halten. Infol­gedessen möchte die Regie­rung eine Erleich­terung für Ermittler durch eine zentrale Daten­bank umsetzen. Professor Ulrich Kelber, Bundes­beauf­tragter für den Daten­schutz und die Infor­mati­ons­frei­heit, unter­stützt diese Entschei­dung nicht. Es gebe „erheb­liche daten­schutz­recht­liche Bedenken“

Im Ände­rungs­antrag recht­fer­tigt der Deut­sche Bundestag den Schritt damit, dass Sicher­heits­behörden aktuell nur tele­fonisch ein Licht­bild anfragen können und dieses in schlechter Qualität via Fax gesendet werde. Der gestern Nacht beschlos­sene Ände­rung des Perso­nal­aus­weis­gesetzes stimmten CDU und SPD zu, Linke und AfD stimmten dagegen, FDP und Grüne äußerten sich nicht.

Während der neue digi­tale Perso­nal­aus­weis noch auf sich warten lässt, ist der digi­tale Impf­pass schon bald verfügbar.

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