Themenspezial: Verbraucher & Service Statt ePerso

BNetzA: Digitale Identifikation nur per Smartphone kommt

Der bishe­rige elek­tro­nische Perso­nal­aus­weis mit PIN und Lese­gerät oder App und NFC-Smart­phone war viel zu umständ­lich. Nun kommt der Perso per App - die BNetzA hat die Methode zerti­fiziert.
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Statt bisherigem Gefummel: Personalausweis per App kommt Statt bisherigem Gefummel: Personalausweis per App kommt
Bild: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bei digi­talen Behör­den­gängen klafft in Deutsch­land weiterhin eine große Lücke zwischen Wunsch und Wirk­lich­keit. Für zahl­reiche Verwal­tungs­vor­gänge ist nach wie vor das persön­liche Erscheinen auf der Behörde notwendig. Und der seit Jahren verfüg­bare elek­tro­nische Perso­nal­aus­weis hat sich als unprak­tisch erwiesen und auch bei Behörden kaum durch­gesetzt.

Gleich­zeitig ist es aber nun so, dass das Onli­nezu­gangs­gesetz Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwal­tungs­leis­tungen bis spätes­tens 2022 auch elek­tro­nisch über Verwal­tungs­por­tale anzu­bieten. Dazu muss natür­lich ein einheit­liches und prak­tisch benutz­bares System geschaffen werden. Dabei ist die Bundesnetz­agentur wieder einen Schritt weiter gekommen.

Nicht nur sicher, sondern auch nutzer­freund­lich

Statt bisherigem Gefummel: Personalausweis per App kommt Statt bisherigem Gefummel: Personalausweis per App kommt
Bild: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Die BNetzA hat nun heute eine Methode zur Perso­nen­iden­tifi­zie­rung mit einem mobilen Endgerät zur Bean­tra­gung eines quali­fizierten Zerti­fikates vorläufig aner­kannt. Die Aner­ken­nung ist laut der Behörde im Einver­nehmen mit dem Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­mati­ons­technik, nach Anhö­rung des Bundes­beauf­tragten für den Daten­schutz und die Infor­mati­ons­frei­heit erfolgt und ist zunächst bis zum 21. Dezember 2023 befristet.

Offenbar haben Staat und BNetzA aus dem Debakel um den unbe­liebten ePerso gelernt, wenn die BNetzA formu­liert, das neue Iden­tifi­zie­rungs­ver­fahren müsse ein hohes Sicher­heits­niveau und ein hohes Maß an Nutzer­freund­lich­keit bieten. Durch Ände­rungen im Perso­nal­aus­weis­gesetz, im eID-Karte-Gesetz und im Aufent­halts­gesetz werde eine Perso­nen­iden­tifi­zie­rung allein mit einem mobilen Endgerät möglich. Die heute erlas­sene Verfü­gung der BNetzA soll den Einsatz dieser Iden­tifi­zie­rungs­methode bei quali­fizierten Vertrau­ens­diensten ermög­lichen.

"Die fort­schrei­tende Digi­tali­sie­rung führt dazu, dass immer mehr Sach­ver­halte nicht mehr allein durch persön­liche Vorsprache bean­tragt werden. Die Iden­tifi­zie­rungs­methode unter Nutzung eines mobilen Endge­räts trägt dem digi­talen Wandel Rech­nung", sagte Dr. Wilhelm Esch­weiler, Vize­prä­sident der Bundesnetz­agentur heute.

Diese Iden­tifi­zie­rungs­mög­lich­keiten gibt es schon

Quali­fizierten Vertrau­ens­diens­tean­bie­tern und Verbrau­chern stehe "ein Bündel an komfor­tablen Iden­tifi­zie­rungs­mög­lich­keiten" zur Verfü­gung, aus denen je nach Ziel­gruppe und Anwen­dung gewählt werden kann.

Heute vorüber­gehend zerti­fiziert wurde das "Iden­tifi­zie­rungs­ver­fahren für eine natür­liche Person im Rahmen der Bean­tra­gung eines quali­fizierten Zerti­fikates unter Nutzung eines elek­tro­nischen Iden­titäts­nach­weises mit einem mobilen Endgerät gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PAuswG", womit nichts anderes als der Perso­nal­aus­weis per App gemeint sein kann.

Bereits zerti­fizierte und im Einsatz befind­liche Verfahren sind beispiels­weise die Iden­tifi­zie­rung mittels Video­über­tra­gung (auch mit Hilfe von Künst­licher Intel­ligenz), der eIDAS-Brief, das quali­fizierte elek­tro­nische Siegel für Behörden, elek­tro­nische Zustell­dienste wie De-Mail und E-Post­brief sowie diverse elek­tro­nische Signa­turen als Ersatz für eine händi­sche Unter­schrift. Bei privaten Verbrau­chern eher weniger bekannt sind bereits bestehende Dienste für elek­tro­nisch quali­fizierte Zeit­stempel, Bewah­rungs­dienste für die Über­mitt­lung von Doku­menten und Vali­die­rungs­dienste für die Prüfung von elek­tro­nischen Signa­turen, Siegeln und Zeit­stem­peln.

Die Bundesnetz­agentur stellt ab heute übri­gens auch Gutachten und erste Über­legungen zur Konsul­tation zu den Mindest­anfor­derungen an einen Inter­net­zugang, der alle rele­vanten Online-Dienste ermög­licht.

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