Themenspezial: Verbraucher & Service Mobilfunk

Editorial: Freiheit für (LTE-)Router

Unzu­läs­sige Klausel in Flat­rate-Vertrags­bedin­gungen: Das in vielen Flat­rates vorhan­dene Verbot von LTE-Routern ist rechts­widrig.
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Ein LTE-Router als DSL-Ersatz Ein LTE-Router als DSL-Ersatz
Bild: AVM
Eigent­lich sollte es doch ganz einfach sein: Wenn "Flat­rate" drauf steht, muss auch Flat­rate drin sein. Also ein unli­mitierter Inter­net­zugang, mit dem der Kunde machen kann, was er will. Grenzen gibt es ledig­lich dort, wo ein solcher Zugang nicht nur persön­lich, sondern gewerb­lich verwendet wird: Es ist klar, dass ein Flat­rate-Zugang nicht weiter­ver­kauft werden darf. Und während der Betrieb eines "OwnCloud"-Servers mit den persön­lichen Daten des Nutzers natür­lich noch in Ordnung ist, wäre der Betrieb einer Firmen-Website wie www.teltarif.de an einem privaten Inter­net­zugang natür­lich ein Verstoß gegen die Nutzungs­bedin­gungen.

Ande­rer­seits werben die Tele­kom­muni­kati­ons­anbieter gerne mit "Flat­rate", suchen dann aber doch nach Möglich­keiten, die aller­inten­sivsten und folg­lich auch aller­teu­ersten Nutzer wieder loszu­werden. Eine davon hat o2 mit der Vertrags­bedin­gung gefunden, wonach der Tarif o2 Free Unli­mited nur mit Geräten erlaubt sein soll, die den mobilen Inter­net­zugang (zumin­dest, solange der Akku hält) auch "unab­hängig von einem Strom­anschluss" nutzen können. Statio­näre LTE-Router sind ausdrück­lich verboten.

Es erscheint schon frag­lich, was o2 mit solchen Vertrags­bedin­gungen über­haupt bezweckt. Schließ­lich sind mobile LTE-Router kaum weniger leis­tungs­fähig als statio­näre. High-End-LTE-Smart­phones sind im Tethe­ring-Modus sogar schneller als die meisten LTE-Router, können also mehr Daten­volumen verbrau­chen als die Router. Zwar ist bei Smart­phones die Zahl der Geräte, die gleich­zeitig eine Tethe­ring-Verbin­dung aufbauen können, meist limi­tiert. Das Problem lässt sich aber per nach­geschal­tetem WiFi-Router umgehen.

Sollen weiße Flecken weiß bleiben?

Ein LTE-Router als DSL-Ersatz Ein LTE-Router als DSL-Ersatz
Bild: AVM
Die einzige Fähig­keit, die die statio­nären Router den mobilen Routern und Smart­phones meist voraus haben, ist die Möglich­keit, eine externe Antenne anzu­schließen. Aber auch das sollte die Netz­betreiber eigent­lich nicht stören: Denn soweit eine solche externe Antenne die Empfangs­qua­lität verbes­sert, wird zur Über­tra­gung derselben Daten­menge weniger Band­breite einer Zelle benö­tigt, da bei besserer Empfangs­qua­lität mehr Bits pro Signal über­tragen werden können und zugleich die Zahl der mitüber­tra­genen Fehler­kor­rek­tur­bits redu­ziert werden kann.

In der Praxis dürften die genannten externen Antennen jedoch vor allem dort verwendet werden, wo ohne deren Anten­nen­gewinn nichts mehr geht. Wenn mit der externen Antenne dann statt "Funk­loch" doch noch eine Versor­gung entspre­chend ein oder zwei Balken erreicht wird, sind die Nutzer der Antenne natür­lich hoch­zufrieden, endlich (halb­wegs) schnelles Internet im trauten Eigen­heim auf dem Land zu haben. Die Netz­betreiber sind hingegen verär­gert, wenn sie dann die ganze Familie mit Netflix-Streams in 4K versorgen dürfen, und das über ein Endgerät, das aus netz­tech­nischer Sicht am schwierig zu versor­genden Zellen­rand liegt.

Noch­mals kurz zusam­men­gefasst: Verbes­sert ein statio­närer Router im Vergleich zu einem Mobil­gerät die Empfangs­situa­tion von ein oder zwei Balken auf drei oder vier, ist das (bei unver­ändertem Daten­konsum) positiv für die Netz­betreiber, weil die Effi­zienz steigt. Gewinnt sie aber dank statio­närer Router viele neue Kunden im "ein-Balken-Grenz­bereich" hinzu, dann erhöht das die Belas­tung der Zelle über­pro­por­tional. Schlimmer noch: Instal­liert der Netz­betreiber später neue Basis­sta­tionen in den bishe­rigen weißen Flecken, werden die meisten Nutzer mit Richt­antennen das gar nicht mitbe­kommen und ihre Antennen auch nicht neu ausrichten. Die ungüns­tige Empfangs­situa­tion bleibt also erhalten!

Endge­räte­frei­heit gilt!

Aus Netz­betrei­ber­sicht sind nicht von ihnen selbst instal­lierte und gewar­tete statio­näre Router also tatsäch­lich ein gewisses Problem. Ande­rer­seits hat die Politik nun mal für alle Netze die Endge­räte­frei­heit fest­geschrieben. Und so lange eine Nutzer­antenne keine Stör­signale aussendet oder dank hoher Anten­nen­bün­delung die zuge­las­senen Feld­stärken über­schreitet, entscheiden die Nutzer über ihre Endge­räte, nicht die Netz­betreiber.

Hinzu kommt, dass eine Beschrän­kung auf Smart­phones das Problem der Richt­antennen mitnichten grund­sätz­lich löst: Vom Prinzip her könnten die Anten­nen­her­steller auch rein passive Reflek­toren anbieten, in deren Fokus man ein Smart­phone posi­tio­niert. Über ein USB-Kabel verbindet man das Smart­phone dann mit einem Router, wobei USB sowohl zur Strom­ver­sor­gung als auch zum Tethe­ring genutzt wird. Eine Plas­tik­abde­ckung schützt das Smart­phone vor Regen­wasser. Man spart auf dem Weg sogar die Dämp­fung des Anten­nen­kabels, hat im Opti­mal­fall also sogar besseren Empfang als mit den bishe­rigen statio­nären LTE-Routern, und damit noch mehr Nutzer, die sich am Zellen­rand irgendwie doch noch ein Signal "heran­ziehen". Und, wie schon geschrieben, die Bestre­bungen der meisten Nutzer auf Opti­mie­rung der eigenen Empfangs­situa­tion dürften genau dort enden, wo sie erst­malig ein halb­wegs brauch­bares Signal gefunden haben.

Netz­ausbau statt Nutzer­gän­gelung

Die Lösung des Problems wäre natür­lich einfach: Zügiger weiterer Netz­ausbau würde dafür sorgen, dass die User nicht selber basteln müssen, um irgendwie doch noch einen Zugang zu bekommen. Insbe­son­dere lässt es sich mittel­fristig eh nicht vermeiden, Glas­faser-Internet in der Fläche auszu­bauen. Je schneller man das angeht, desto weniger Nutzer müssen 4G- oder 5G-Dienste als Fest­netz­ersatz miss­brau­chen. Und ja, die Geschäftsent­schei­dung von o2, sich zwischen­zeit­lich für mehrere Jahre aus dem eigenen Fest­netz-Ausbau zurück­zuziehen, fällt jetzt doch ein Stück weit auf den Konzern zurück, in Form der genannten Probleme im Mobil­funk­netz.

Alter­nativ könnten die Netz­betreiber noch deut­lich bessere Mobil­funk­ersatz­lösungen als die aktuell vertrie­benen LTE/5G-Zuhause-Tarife anbieten, und zwar inklu­sive Ausmes­sung vor Ort und Instal­lation einer passenden (und nicht nur gerade so ausrei­chenden) Antenne. Da die Netz­betreiber dann wissen, wo die Nutzer sitzen, können sie die Antennen auch neu ausrichten, wenn sie neue Basis­sta­tionen in Betrieb nehmen oder alte abschalten. Nur: Ein solches Produkt benö­tigt viel Planung und Service vor Ort - also genau das, was die Netz­betreiber um jeden Preis zu vermeiden suchen.

Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der vzbv die Netz­betreiber, die LTE-Router verbieten wollen, entspre­chend abmahnt. Davon ist übri­gens nicht nur o2 betroffen, sondern auch die beiden anderen Netz­betreiber Deut­sche Telekom und Voda­fone sind es. o2 war nur der erste Netz­betreiber, für den nun eine gericht­liche Entschei­dung vorliegt: Das Land­gericht München hat dem vzbv Recht gegeben. o2 hat aber Beru­fung einge­legt, und im Zwei­fels­fall wird das Verfahren zur grund­sätz­lichen Klärung bis vor den BGH gehen. Auch eine Vorlage vor den EuGH, wie die Richt­linie zur Router­frei­heit genau auszu­legen ist, ist denkbar. Bis zu einem finalen Urteil werden also noch Jahre vergehen, und bis dahin werden Router­nutzer leider weiterhin von den Netz­betrei­bern gegän­gelt werden.

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