Gegen Abmahn-Flut

Justizministerin will gegen massenhafte Abmahnungen vorgehen

Zu Unrecht Abgemahnte sollen Anspruch auf Entschädigung bekommen
Von Marc Kessler

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Foto: FDP
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dem zunehmenden Missbrauch mit Abmahnungen einen Riegel vorschieben. Dazu werde ihr Ministerium in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für Abmahnungen begrenzen soll, sagte die Ministerin der Süddeutschen Zeitung (SZ). Dem Bericht zufolge plant Leutheusser-Schnarrenberger demnach etwa begrenzte Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch einen Entschädigungsanspruch für zu Unrecht Abgemahnte.

"Vor allem Kleinunternehmer, die auf der eigenen Internetseite oder über Plattformen wie eBay oder Amazon Handel treiben, geraten durch überzogene Abmahnkosten schnell in finanzielle Bedrängnis", sagte die Justizministerin der Zeitung. Mit diesen "wirtschaftsschädigen Praktiken" werde nun Schluss gemacht, kündigte sie an.

Immer mehr Anwälte nutzen das lukrative Geschäft mit Abmahnungen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Foto: FDP
Dem Justizministerium zufolge spezialisierten sich immer mehr Anwälte auf massenhaft versandte Abmahnungen und benutzten dazu sogar spezielle Software, um auch geringste Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (z.B. Fehler im Impressum oder Verstöße gegen die Preisangabeverordnung) aufzuspüren. Dem Betroffene, der daraufhin eine Abmahnung erhält, werden die Anwaltskosten in Rechnung gestellt, zudem soll er eine Unterlassungserklärung abgeben. Weigert er sich, droht der Erlass einer Einstweiligen Verfügung, was mit weiteren Kosten verbunden ist.

Leutheusser-Schnarrenberger will indes auch gegen massenhafte Abmahnungen beim Urheberrecht (etwa bei Musikdownloads) vorgehen: "Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind", blockierten den eigentlichen Zweck dieses juristischen Instruments, "nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können", so die Justizministerin gegenüber der SZ.

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