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Und wie geht das konkret


12.11.2011 17:21 - Gestartet von helmut-wk
Hört sich ja schön an, was da so versprochen wird, nur wie soll das konkret realisiert werden?

Zu Unrecht Abgemahnte erhalten Schadensersatzanspruch - dann fallen also solche Leute rein, die abmahnen, weil jemand Zentimeter angibt, wo doch Zoll bei Bildschirnmgößen üblich ist, oder weil jemand den Bildschirm in Zoll angibt, wo doch Zentimeter Vorschrift sind ... gut, das leuchtet mir ein.

Aber was ist mit denen, die "zu Recht" wegen geringfügigen Unregelmäßigkeiten abgemahnt werden? Wie sollen die geschützt werden? Wie lassen sich Anwaltskosten begrenzen, wenn die vermutete "Massenmäil" erst noch bewiesen werden muss (wer hat die Zeit dazu? Bestimmt nicht der Laden um die Ecke)?

Also wie das funktionieren soll, ohne dass die Abmahner in Zukunft mit etwas mehr Raffinesse (um die neuen Vorschriften umgehen zu
können) weitermahnen?

Oder bin ich einfach nur zu pessimistisch?