Gerichtsurteil

Erneute Schlappe für Kabel Deutschland im Kabel-Streit

Gericht: Einspeisen des RBB ist gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers
Von Marleen Frontzeck-Hornke mit Material von dpa

Landgericht hat im Streit zwischen RBB und Kabel Deutschland geurteilt Landgericht hat im Streit zwischen RBB und Kabel Deutschland geurteilt
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Im Streit mit öffentlich-rechtlichen Sendern hat Kabel Deutschland erneut eine Niederlage kassiert. Auch in Berlin blieb heute eine Klage des Netzbetreibers wegen der sogenannten Einspeise-Entgelte in erster Instanz ohne Erfolg. Kabel Deutschland hatte erreichen wollen, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) auch weiterhin für das Verbreiten seiner Programme im Kabelnetz bezahlt. Dem Urteil des Landgerichts zufolge ist das Einspeisen dieses Programms aber eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers.

Kabel Deutschland hat in dem Streit alle ARD-Anstalten, sowie das ZDF, Phoenix, Arte und 3sat verklagt und damit in erster Instanz bereits in München, in Stuttgart und in Köln verloren. Der Konzern mit 8,5 Millionen Kunden war vor Gericht gezogen, weil die Sender einseitig die Verträge zur Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz gekündigt hatten. Sie gaben bisher manchen Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten. Doch die Anstalten wollen von diesem Jahr an aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen.

Kabel Deutschland weiterhin kämpferisch

Landgericht hat im Streit zwischen RBB und Kabel Deutschland geurteilt Landgericht hat im Streit zwischen RBB und Kabel Deutschland geurteilt
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Kabel Deutschland gibt sich weiter kämpferisch. "Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung in mehreren anhängigen Prozessen mit komplexen Rechtsfragen. Diese werden sicher nicht abschließend in der Eingangsinstanz entschieden sein", erklärte ein Unternehmenssprecher. "Wir beabsichtigen, gegen die vorliegenden Entscheidungen in Berufung zu gehen", hieß es weiter.

Erst vor knapp einer Woche musste Kabel Deutschland bereits im Kabel-Rechtsstreit eine Niederlage gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) hinnehmen. Das Landgericht München I hatte die Klage von Kabel Deutschland abgewiesen.

Mehr Details zum derzeitigen Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, sowie wie Sie dennoch nach der Kabel-Abschaltung alle Lokalfenster empfangen können, erfahren Sie in unserem Hintergrund-Artikel.

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