Massenhafter Versand

Filesharing: Zum Jahresende kommt häufig der Mahnbescheid

Anwalt warnt: Gerichtlicher Mahnbescheid sollte nicht ignoriert werden
Von Marc Kessler

Mahnbescheid Einen gerichtlichen Mahnbescheid
sollte man nicht ignorieren
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Auf Abmahnungen speziali­sierte Kanzleien versenden derzeit massenhaft gerichtliche Mahn­bescheide wegen (angeblich) begangener Ur­heber­rechts­verletzungen durch Filesharing. Das berichtet der Kölner Rechts­anwalt Christian Solmecke und warnt Verbraucher davor, einen Mahn­bescheid zu ignorieren.

Abmahn-Kanzleien wollen Forderungen vor der Verjährung geltend machen

Besonders aufmerksam sollten Internet-Nutzer sein, die vor drei Jahren abgemahnt worden sind, weil Mahnbescheid Einen gerichtlichen Mahnbescheid
sollte man nicht ignorieren
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sie Urheberrechte per Filesharing über Tausch­börsen verletzt haben sollen - und bislang die geforderten Abmahnkosten und etwaige Schadenersatz­ansprüche nicht beglichen haben. Da Schadenersatz­forderungen nach drei Jahren zum Jahresende verjähren, würden zum Jahresende viele Kanzleien aktiv, um ihre Forderungen noch geltend zu machen.

Anderenfalls könne man die "Einrede der Verjährung" erheben, schreibt Anwalt Solmecke in einem Blog-Eintrag. Erhalte ein Verbraucher einen gerichtlichen Mahnbescheid, müsse er diesen - im Gegensatz zu einer normalen Mahnung - auf jeden Fall ernst nehmen und reagieren.

Gerichtlichem Mahnbescheid muss rechtzeitig widersprochen werden

Wichtig zu wissen: Das Gericht, das den Mahnbescheid erlässt, prüft nicht die Richtigkeit der geltend gemachten Forderung. Daher müssen Nutzer, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, rechtzeitig Widerspruch einlegen. "Ansonsten kann der Gläubiger nach Ablauf der Widerspruchsfrist einen Vollstreckungs­bescheid beantragen", warnt Anwalt Solmecke. Mit diesem könne dann die Vollstreckung betrieben werden, auch wenn die Forderung zu Unrecht geltend gemacht worden sei.

Der Jurist rät Verbrauchern, die einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, zur Kontakt­aufnahme mit einem Rechtsanwalt. Dieser könne dann die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten. Auch Verbraucherzentralen können Betroffenen hilfreichen Rat geben.

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