Verurteilter hatte bereits bei Kino.to mitgearbeitet
Bild: Screenshot/kinox.to
Durch illegales Streaming entstehen der Filmindustrie jedes Jahr
Millionenschäden. Jetzt ist wieder ein Drahtzieher eines
Internet-Portals verurteilt worden.
Ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals
Kinox.to ist zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen unter
anderem der tausendfachen Urheberrechtsverletzung und der
Computersabotage schuldig. Das Urteil sei auf der Grundlage einer
Verständigung gefallen, sagte ein Gerichtssprecher.
Angeklagter legt Geständnis ab
Verurteilter hatte bereits bei Kino.to mitgearbeitet
Bild: Screenshot/kinox.to
Der 29-Jährige habe im Prozess ein Geständnis abgelegt. Im Gegenzug
wurde ihm ein bestimmter Strafumfang in Aussicht gestellt. Mit dem
Deal wurde der eigentlich noch bis Ende Januar terminierte Prozess
abgekürzt. (Az: 11 KLs 390 Js 9/15)
Passwörter fehlen: Seite ist immer noch online
Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite
Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal verlinkt
massenhaft auf Raubkopien aktueller Filme und Serien. Es ist noch
immer am Netz, weil den Ermittlungsbehörden die Passwörter fehlen.
Der 29-Jährige hatte schon bei Kino.to mitgemacht. Nach dem
Auffliegen des Portals beschaffte er nach Ansicht der Ermittler eine
Sicherheitskopie. Daraus programmierten die Macher den Klon Kinox.to.
Dass die Seite praktisch genauso aussieht wie das abgeschaltete
Kino.to, dürfte zu ihrem Erfolg beigetragen haben. Die Nutzer blieben
dem Portal treu - und die Drahtzieher konnten hohe Werbeeinnahmen
generieren.
Durch das illegale Streaming entsteht der Filmindustrie jährlich
allein in Deutschland ein Schaden von 300 bis 400 Millionen Euro,
schätzt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
(GVU). Genau lasse sich das aber nicht beziffern.
Weitere Verdächtige noch auf freiem Fuß
Der 29-Jährige soll Kinox.to nicht allein betrieben haben. Noch immer
sucht die Generalsstaatsanwaltschaft in Dresden nach zwei Brüdern aus
Lübeck, wie Sprecher Wolfgang Klein sagte. Zu dem
26-Jährigen und dem 22-Jährigen fehle bislang jede Spur. Die Brüder
sollen über die Zugangscodes für Kinox.to verfügen. Laut GVU machte
der 29-Jährige zu seinen mutmaßlichen Komplizen im Prozess keine
Angaben.
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der von der
Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von drei Jahren und elf
Monaten. Die Verteidiger hatten keine bestimmte Strafhöhe beantragt.
Der 29-Jährige, der 14 Monate in Untersuchungshaft saß, konnte das
Landgericht zunächst auf freiem Fuß verlassen. Der Haftbefehl gegen
ihn wurde aufgehoben.