Datenschutz

Bußgeldverfahren gegen Facebook

Vorwurf: Auswertung der E-Mail- und Handy-Adressbücher von Nutzern
Von ddp / Marie-Anne Winter

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen das Online-Netzwerk Facebook eingeleitet. Hintergrund sei die anhaltende Praxis des weltweit größten sozialen Netzwerks, im Rahmen von Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen die E-Mail- und Handy-Adressbücher seiner Nutzer auszuwerten, sagte Caspar heute in Hamburg. Dabei würden auch Daten von Nichtnutzern ohne deren Einwilligung erhoben, langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt.

Caspar zufolge sind zu der Problematik der Nutzung von Daten Dritter in den vergangenen Monaten viele Beschwerden von Bürgern eingegangen. Sie seien besorgt darüber, dass Facebook über ihre Adressen verfüge und Kenntnisse über ihre persönlichen Beziehungen habe, sagte der Datenschützer, der das Speichern von Daten Dritter in dem Zusammenhang für datenschutzrechtlich unzulässig hält.

Zwar verfügten auch andere soziale Netzwerke über derartige sogenannte Friend-Finding-Funktionen. Diese führten laut Caspar aber nicht dazu, dass die Daten von Personen, die nicht zum Nutzerkreis des jeweiligen sozialen Netzwerks gehören, dauerhaft gespeichert würden.

Die nunmehr eingeleitete Anhörung gibt Facebook im Rahmen des Bußgeldverfahrens die Möglichkeit, bis zum 11. August zu den Vorwürfen rechtlich Stellung zu beziehen.

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