Stellungnahme

D- und E-Netz-Frequenzen: E-Plus fordert Lizenz-Verlängerung

Mobilfunk-Netzbetreiber: Es geht um das "Rückgrat des Mobilfunks"
Von Marc Kessler

GSM-Frequenzrechte Die Bundesnetzagentur muss über die künftige Nutzung der GSM-Frequenzen entscheiden
Montage: teltarif.de
E-Plus hat sich für eine Verlängerung der D- und E-Netz-Frequenzen durch die Bundes­netz­agentur (BNetzA) "bis mindestens 2020" ausgesprochen. Diese sogenannte "Verlängerung der 900- und 1800-Mhz-Nutzungs­rechte im Zuge der Einzel­zuteilung" an die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 habe deshalb zu erfolgen, da "nicht davon ausgegangen werden kann, dass die verfahrens­gegenständlichen 900-/1800-MHz-Frequenzen knapp sind", schreibt das Düsseldorfer Unternehmen in einer Stellung­nahme an die Bonner Regulierungs­behörde.

Bisherige GSM-Frequenzrechte laufen Ende 2016 aus

GSM-Frequenzrechte Die Bundesnetzagentur muss über die künftige Nutzung der GSM-Frequenzen entscheiden
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Wie berichtet, hat die Bundes­netzagentur Anfang November vier mögliche Szenarien zur Zukunft der D- und E-Netz-Frequenzen vorgestellt. Die Unternehmen konnten hierzu bis 31. Januar Stellung nehmen. Die Verlängerung der bislang zugeteilten Frequenz­rechte - die aktuellen Lizenzen laufen noch bis zum 31. Dezember 2016 - ist dabei eine der möglichen Varianten.

Das Problem für die Mobilfunker: Im von der BNetzA bis Anfang Januar 2012 durchgeführten Bedarfs­ermittlungs­verfahren wurde von Unternehmen mehr Frequenz­spektrum beantragt, als überhaupt verfügbar ist. Diese Knappheit - die die BNetzA im November vergangenen Jahres in Berlin bei der Vorstellung ihrer Szenarien bekannt­gegeben hatte - resultiert aber offensichtlich nicht aus Bedarfs­anmeldungen der vier Mobilfunker, sondern aus Anmeldungen weiterer Unternehmen. Hier werden in einschlägigen Kreisen offen die Namen Deutsche Bahn und Airdata genannt.

Frequenzknappheit oder nicht?

BNetzA-Vize­präsidentin Dr. Henseler-Unger hatte unserer Redaktion im Mai vergangenen Jahres mitgeteilt, es gebe "kein knappes Spektrum bei den GSM-Frequenzen, was die vier Mobilfunker angeht". Darauf berufen sich nun die vier Netzbetreiber - und betonen, eine Frequenz­knappheit könne nur auf Basis qualifizierter Bedarfs­anmeldungen festgestellt werden. Dabei handelt es sich um definitive Anmeldungen, die von der BNetzA auch in punkto Nutzungszweck / Geschäftsmodell, Finanzvermögen etc. geprüft werden.

Im Grunde dieselbe Auffassung wie E-Plus vertritt auch der Branchenverband VATM. Dieser warnt davor, eine Frequenz­knappheit nur aufgrund der bisher eingegangenen Anmeldungen festzustellen. "Anderenfalls", schreibt der VATM, "könnte willkürlich durch unbeteiligte Dritte bestimmt werden, ob die Voraussetzungen für eine Auktion vorliegen". Werde nach Ermittlung aller "qualifizierten Bedarfs­anmeldungen keine Knappheit festgestellt, müssen die Nutzungsrechte an diesen Frequenzen frühzeitig den Mobilfunk­netzbetreibern für einen angemessenen Zeitraum" weiter zugeteilt werden.

Unternehmen fürchten (teure) Frequenz-Auktion

Im Falle der Frequenz­knappheit könnte es zu einer Auktion der D- und E-Netz-Frequenzen für die Zeit ab 2017 kommen - ein Szenario, das den vier Mobilfunk-Netzbetreibern verständlicherweise nicht gefällt. Der VATM hatte im vergangenen Jahr eine "Auktion zur Einnahmenmaximierung" befürchtet, da die BNetzA möglicherweise "unter politischem Druck" stehe.

Große Frequenz­vergabe im Jahr 2025 möglich

Sowohl E-Plus als auch der VATM erklären sich grundsätzlich mit dem Plan der Bundesnetz­agentur (teltarif.de berichtete) einverstanden, im Jahr 2025 eine Gesamt­vergabe von Frequenzen in den Bereichen bei 450, 800 und 900 MHz sowie bei 1,8, 2, 2,6 und 3,5 GHz vorzunehmen. Daneben sollen dann auch die Frequenzen bei 700 MHz ("Digitale Dividende II") und 1450 MHz zugeteilt werden.

Insgesamt handelt es sich um bis zu 1200 MHz an Frequenzspektrum. Um diese "Mega-Vergabe" durchführen zu können, muss die Regulierungs­behörde eine Angleichung der Auslaufzeitpunkte der derzeitigen Frequenz­zuteilungen durch Verlängerung oder Versteigerung vornehmen.

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