D- und E-Netz-Frequenzen: E-Plus fordert Lizenz-Verlängerung
Die Bundesnetzagentur muss über die künftige Nutzung der GSM-Frequenzen entscheiden
Montage: teltarif.de
E-Plus hat sich für eine Verlängerung der D- und E-Netz-Frequenzen durch die
Bundesnetzagentur (BNetzA) "bis mindestens 2020"
ausgesprochen. Diese sogenannte "Verlängerung der 900- und 1800-Mhz-Nutzungsrechte im Zuge der
Einzelzuteilung" an die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom,
Vodafone, E-Plus und o2 habe deshalb zu erfolgen, da
"nicht davon ausgegangen werden kann, dass die verfahrensgegenständlichen
900-/1800-MHz-Frequenzen knapp sind", schreibt das Düsseldorfer Unternehmen in einer
Stellungnahme an die Bonner Regulierungsbehörde.
Bisherige GSM-Frequenzrechte laufen Ende 2016 aus
Die Bundesnetzagentur muss über die künftige Nutzung der GSM-Frequenzen entscheiden
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Wie berichtet, hat die Bundesnetzagentur Anfang November vier
mögliche Szenarien zur Zukunft der D- und E-Netz-Frequenzen vorgestellt. Die Unternehmen konnten
hierzu bis 31. Januar Stellung nehmen. Die Verlängerung der bislang zugeteilten
Frequenzrechte - die aktuellen Lizenzen laufen noch bis zum 31. Dezember 2016 - ist dabei
eine der möglichen Varianten.
Das Problem für die Mobilfunker: Im von der BNetzA bis Anfang Januar 2012 durchgeführten Bedarfsermittlungsverfahren wurde von Unternehmen mehr Frequenzspektrum beantragt, als überhaupt verfügbar ist. Diese Knappheit - die die BNetzA im November vergangenen Jahres in Berlin bei der Vorstellung ihrer Szenarien bekanntgegeben hatte - resultiert aber offensichtlich nicht aus Bedarfsanmeldungen der vier Mobilfunker, sondern aus Anmeldungen weiterer Unternehmen. Hier werden in einschlägigen Kreisen offen die Namen Deutsche Bahn und Airdata genannt.
Frequenzknappheit oder nicht?
BNetzA-Vizepräsidentin Dr. Henseler-Unger hatte unserer Redaktion im Mai vergangenen Jahres mitgeteilt, es gebe "kein knappes Spektrum bei den GSM-Frequenzen, was die vier Mobilfunker angeht". Darauf berufen sich nun die vier Netzbetreiber - und betonen, eine Frequenzknappheit könne nur auf Basis qualifizierter Bedarfsanmeldungen festgestellt werden. Dabei handelt es sich um definitive Anmeldungen, die von der BNetzA auch in punkto Nutzungszweck / Geschäftsmodell, Finanzvermögen etc. geprüft werden.
Im Grunde dieselbe Auffassung wie E-Plus vertritt auch der Branchenverband VATM. Dieser warnt davor, eine Frequenzknappheit nur aufgrund der bisher eingegangenen Anmeldungen festzustellen. "Anderenfalls", schreibt der VATM, "könnte willkürlich durch unbeteiligte Dritte bestimmt werden, ob die Voraussetzungen für eine Auktion vorliegen". Werde nach Ermittlung aller "qualifizierten Bedarfsanmeldungen keine Knappheit festgestellt, müssen die Nutzungsrechte an diesen Frequenzen frühzeitig den Mobilfunknetzbetreibern für einen angemessenen Zeitraum" weiter zugeteilt werden.
Unternehmen fürchten (teure) Frequenz-Auktion
Im Falle der Frequenzknappheit könnte es zu einer Auktion der D- und E-Netz-Frequenzen für die Zeit ab 2017 kommen - ein Szenario, das den vier Mobilfunk-Netzbetreibern verständlicherweise nicht gefällt. Der VATM hatte im vergangenen Jahr eine "Auktion zur Einnahmenmaximierung" befürchtet, da die BNetzA möglicherweise "unter politischem Druck" stehe.
Große Frequenzvergabe im Jahr 2025 möglich
Sowohl E-Plus als auch der VATM erklären sich grundsätzlich mit dem Plan der Bundesnetzagentur (teltarif.de berichtete) einverstanden, im Jahr 2025 eine Gesamtvergabe von Frequenzen in den Bereichen bei 450, 800 und 900 MHz sowie bei 1,8, 2, 2,6 und 3,5 GHz vorzunehmen. Daneben sollen dann auch die Frequenzen bei 700 MHz ("Digitale Dividende II") und 1450 MHz zugeteilt werden.
Insgesamt handelt es sich um bis zu 1200 MHz an Frequenzspektrum. Um diese "Mega-Vergabe" durchführen zu können, muss die Regulierungsbehörde eine Angleichung der Auslaufzeitpunkte der derzeitigen Frequenzzuteilungen durch Verlängerung oder Versteigerung vornehmen.