Medienbericht: Zahl der unerwünschten Werbe-Anrufe rückläufig
Unerwünschte Werbung per Telefon ist rückläufig.
Bild: dpa
Trotz der seit 2013 geltenden höheren Bußgelder werden
nach einem Zeitungsbericht Bürger immer noch tausendfach durch
unerwünschte Werbeanrufe belästigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) habe in
diesem Jahr bis Oktober 22 028 schriftliche Beschwerden dazu
registriert, berichtet die Saarbrücker Zeitung in ihrer Montagsausgabe unter
Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der
Grünen. Zwar waren das demnach - auch hochgerechnet auf das Jahr -
etwas weniger als die 33 147 Klagen von 2013. Es sei aber nicht klar,
ob der Rückgang auf die Erhöhung des Bußgeldrahmens zurückzuführen
sei.
Die Grünen-Expertin Bärbel Höhn forderte eine weitere Gesetzesverschärfung: Solange Verträge aus unerlaubten Anrufen "nicht der schriftlichen Bestätigung bedürfen, werden die entsprechenden Firmen weiter ihr Abzockmodell durchziehen", sagte sie der Zeitung.
Unerwünschte Werbung per Telefon ist rückläufig.
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Seit vergangenem Jahr kann die BNetzA Strafen bis 300 000 Euro
verhängen. Telefonwerbung ist nur bei vorheriger Einwilligung durch
den Angerufenen zulässig. Trotzdem fühlen sich nach wie vor viele Menschen von Werbe-Anrufen genervt. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage beklagten sich rund 80 Prozent der 3 000 Befragten über illegale Werbeanrufe, für die sie keine Einwilligung gegeben hatten.
Die BNetzA kann gegen unseriös handelnde Call-Center-Betreiber oder Telefon-Betrüger vorgehen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserem ausführlichen Hintergrundbericht.