Protest

Datenschützer: "Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten"

34 000 mit Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung
Von Ralf Trautmann

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung jetzt bekannt gibt, wurde bereits in der vergangenen Woche ein Antrag auf einstweilige Aussetzung des "Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland" beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Gesetz verpflichtet seit Anfang des Jahres zur sechsmonatigen Speicherung von Telefonverkehrsdaten und mit einer Übergangsfrist von einem Jahr auch zur Speicherung von Internetverkehrsdaten. Den Antrag habe der Berliner Anwalt Meinhard Starostik im Namen von mehr als 34 000 Bürgern gestellt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben.

Bereits im März war ein vergleichbarer Antrag gestellt worden. Das Bundesverfassungsgericht entschied daraufhin per Einstweiliger Anordnung, die Herausgabe von Vorratsdaten auf schwere Straftaten zu beschränken, bis es zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren kommt. Da diese Einstweilige Anordnung nach sechs Monaten ausläuft, sei bis zum 11. September mit einer Folge-Entscheidung zu rechnen, heißt es. Die Beschwerdeführer hoffen diesmal indes auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst. So sei zwar bereits "ein Antrag desselben Wortlauts teilweise ablehnt" worden, heißt es in der Eingabe. Allerdings lägen mittlerweile neue Erkenntnisse vor: So habe eine Umfrage ergeben, dass auf Grund der Vorratsdatenspeicherung rund die Hälfte aller Befragten keine telefonische Beratung "in sensiblen Angelegenheiten" mehr in Anspruch nehme. Der Fall des Datenmissbrauchs bei der Deutschen Telekom habe zudem gezeigt, "dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien."

Für besonders dringlich hält der Arbeitskreis die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im Internet, die im kommenden Jahr verpflichtend in Kraft tritt. Zudem sei "widersprüchlich", dass gegen Internetnutzer auch nach der Einstweiligen Anordnung vom März noch mit Hilfe der bestehenden Vorratsdaten bereits bei Bagatell-Delikten ermittelt werden könne, durch die schon erfolgte Anwendung auf den Telefonbereich dies jedoch in diesem Segment untersagt sei.

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