Mahnungen

Münchener Anwältin setzt Surfer unter Druck

Verbraucherzentrale empfiehlt Gegenwehr
Von Marie-Anne Winter

Das Thema ungerechtfertigte Forderungen für die angebliche Nutzung von Internet-Diensten bleibt weiterhin aktuell: Zurzeit erhalten Verbraucher in Baden-Württemberg massenhaft Mahnungen von der Anwältin Katja Günther aus München. Darin fordert sie Verbraucher auf, innerhalb von zehn Tagen die Rechnung eines Internetanbieters zu begleichen. Begründet wird die Forderung mit einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag im Internet. Zusätzlicher Druck wird in dem Schreiben durch einen Hinweis auf einen möglichen Eintrag bei der Schufa ausgeübt. Die Verbraucherzentrale rät, sich durch die Mahnung nicht einschüchtern zu lassen und sich zu wehren. Foto: Gerd Altmann / Pixelio

Vermeintlich harmlose Anmeldungen auf Internetseiten enden häufig mit einer bösen Überraschung: Dubiose Anbieter schicken kurz danach Rechungen, in denen ein Vertragsabschluss behauptet wird. In den meisten Fällen ist aber dabei überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Surfer zur Zahlung zu bewegen. Derzeit fallen der Verbraucherzentrale die massenhaft versandten Schreiben der oben genannten Anwältin aus München auf, die Nutzer von Internetseiten zur Routenplanung, zu Gedichten, zur Berufswahl oder zur Hausaufgabenhilfe von Anbietern wie NetContent Ltd [Link entfernt] . und Online Service Ltd [Link entfernt] . mit ihren Schreiben massiv unter Druck setzt.

Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale: "Betroffene sollten sich durch das Mahnschreiben aus München nicht einschüchtern lassen. Keine der uns bisher vorliegenden Unterlagen belegen einen gültigen Vertragsabschluss. Daher sehen wir keine Zahlungspflicht. Auch vom Hinweis auf einen Schufa-Eintrag muss man sich nicht einschüchtern lassen. Gegen einen unberechtigten Eintrag könnten sich Verbraucher auch rechtlich wehren." Die Verbraucherzentrale bietet Betroffenen Unterstützung und einen Musterbrief an. Das gilt selbstverständlich auch für ungerechtfertigte Mahnungen anderer Unternehmen, die auf diese Weise versuchen, Intnernet-Nutzern Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Rechtsanwaltskammer München bestätigte mittlerweile, dass sie Beschwerden über diese Anwältin geprüft habe und zur Auffassung gelangt sei, dass "diese berufsrechtlich relevant und berufsrechtliche Maßnahmen angezeigt" seien. Das Verfahren sei allerdings noch nicht abgeschlossen.

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