Landesregierung: Ansprüche an Nokia sind nicht verjährt
Im Streit um die Subventionen für das Bochumer Nokia-Werk hat die Landesregierung Aussagen zurückgewiesen, wonach die Rückzahlungsansprüche gegen Nokia verjährt sein könnten. "Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt hier nicht. Das ist sehr sorgfältig geprüft worden", sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums heute. Der Fall Nokia unterliege dem Verwaltungsprivatrecht.
Nordrhein-Westfalen hatte am Dienstag dem weltgrößten Handy-Hersteller eine Frist bis zum Monatsende zur Rückzahlung von fast 60 Millionen Euro gesetzt. Nokia habe gegen Subventionsauflagen verstoßen und die vereinbarte Zahl von Arbeitsplätzen in seinem Bochumer Werk nicht geschaffen, heißt es zur Begründung.
Zahlt der finnische Konzern nicht, droht das Wirtschaftsministerium mit einer Klage. Die Finnen hatten im Januar angekündigt, die Fertigung aus Bochum ins rumänische Cluj zuverlagern, und damit bei Beschäftigten und in der Politik heftigen Protest ausgelöst.