Urteile

Weitere Klagen wegen Verfall von Prepaid-Guthaben

Verbraucherschützer gehen jetzt gegen T-Mobile und andere Anbieter vor
Von dpa / Björn Brodersen

Auf den Guthaben-Streit angesprochen schieben einige Serviceprovider den Netzbetreibern den Schwarzen Peter zu, weil sie deren Verträge lediglich weiter vermarkten. Bei der Verwaltung der Guthaben sei man auf die Netzbetreiber angewiesen, hieß es bei simyo. Gegen den Mobilfunk-Discounter aus Düsseldorf läuft ebenfalls eine Klage der Verbraucherschützer wegen dessen Guthaben-Bestimmungen. Auch Talkline weist auf Probleme hin: Das Unternehmen habe keinen Zugriff auf die technischen Prozesse des Netzbetreibers. Es werde jedoch an einer "kundenfreundlichen Lösung" gearbeitet.

Derweil versuchen viele Serviceprovider ihre Kunden mit Kulanzregelungen bei der Stange zu halten. So bucht simyo nach eigenen Angaben einen niedrigen Cent-Betrag auf Handy-Karten, damit diese nicht stillgelegt werden und die Kunden eingehende Anrufe weiter entgegennehmen können. Eine ähnliche Zwischenlösung bietet Blau aus Hamburg. Tchibo-Kunden können nach Angaben des Unternehmens ihr nach einem Jahr eingefrorenes Guthaben innerhalb von drei Jahren geltend machen. Bei den Prepaid-Angeboten des Krefelder Anbieters Victorvox verfalle dagegen das Guthaben - Ausnahme sei der simply-Tarif, sagte Unternehmenssprecherin Iris Hauk. Victorvox will hierzu allerdings noch eine abschließende Entscheidung fällen, zurzeit gelten die aktuellen AGB zu den Tarifen.

E-Plus feilt noch an einer Auszahlungslösung

E-Plus feilt unterdessen noch an einer Regelung zur Auszahlung des Guthabens. Bis dahin verfielen die eingezahlten Beträge nicht, wie Sprecher Jörg Müller versicherte. Unklar sei, welchen Zeitraum eine möglicherweise rückwirkende Gutschrift umfasse.

Eine automatische Auszahlung des Guthabens gibt es bei keinem der Anbieter, so dass sich die Kunden stets um ihr Geld kümmern müssen. Ob es nach den Musterurteilen gegen o2 und Vodafone zu weiteren Prozessen kommt, ist noch unklar. Es könne sein, dass die Betreiber bis dahin eine Lösung anbieten, sagte die Telekommunikations-Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Hannelore Brecht-Kaul. Dann habe sich die Klage erledigt.

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