Urteile

Weitere Klagen wegen Verfall von Prepaid-Guthaben

Verbraucherschützer gehen jetzt gegen T-Mobile und andere Anbieter vor
Von dpa / Björn Brodersen

Der Streit um den Verfall von Prepaid-Guthaben hält trotz der verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile vom Sommer dieses Jahres an. Zwar hatten Gerichte in München und Düsseldorf entschieden, dass die Guthaben nicht verfallen dürfen, doch nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die derzeitigen Regeln bei vielen Mobilfunkanbietern noch immer "unbefriedigend". Vor allem die von den Urteilen direkt betroffenen Anbieter haben bislang reagiert, ergab eine dpa-Umfrage bei den Unternehmen.

Doch Verbraucher müssen unter Umständen noch immer um ihr eingezahltes Geld fürchten. So hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weitere Prepaid-Anbieter abgemahnt und Klage etwa gegen den Mobilfunk-Marktführer T-Mobile beim Landgericht Köln eingereicht. "Wir zahlen seit dem ersten November ein Guthaben, das Bestand hat, unseren Kunden aus", sagte Unternehmenssprecher René Bresgen. Doch wenn der Anschluss länger als drei Monate eingestellt ist, hat der Kunde Pech: "Danach werden die Daten gelöscht." Aus Datenschutzgründen, so die Begründung von T-Mobile.

Vodafone und o2 haben Urteile umgesetzt

Die Konkurrenten Vodafone und o2 haben dagegen nach eigenen Angaben die gegen sie ergangenen Urteile umgesetzt. Die Prepaid- Karten seien inzwischen unbegrenzt gültig und Guthaben könnten auf Wunsch ausgezahlt werden, sagte Vodafone-Sprecherin Tanja Dahmen. Dennoch halte man sich die Möglichkeit offen, den Kunden, die ihre Handy-Karte nicht mehr nutzen, nach einer Frist zu kündigen. Die Dauer dieser Frist wollte sie nicht benennen. Auch bei o2 hieß es: "Der Kunde kann sein Guthaben immer zurück erhalten." Seit Anfang Oktober hätten einige hundert o2-Kunden davon Gebrauch gemacht.