Portierung auf italienisch: Das Restguthaben wechselt mit
Rufnummernportierung in Italien: Ein Modell für Deutschland?
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Ein teltarif.de-Leser, der regelmäßig zwischen Deutschland und Italien pendelt
und fließend italienisch spricht, hatte sich vor einigen Jahren eine
Prepaid-Karte beim dortigen Anbieter Omnitel (heute Vodafone Italia) gekauft. Omnitel wurde in
Vodafone umgewandelt, der Kunde telefonierte weiter. Bei seinen letzten Reisen
nach Italien fiel dem Kunden auf, dass in seiner Abwesenheit immer wieder Teile
seines Guthabens "verschwunden" waren. Des Rätsels Lösung: Vodafone hatte ihm
ungefragt kostenpflichtige Optionen aufgeschaltet, die sein Guthaben
abgeschmolzen hatten.
Irgendwann wurde es dem Kunden zu bunt und er klagte sein Leid in einem örtlichen Handyshop. "Kein Problem", erfuhr er dort, "du kannst die Nummer doch portieren, das geht absolut problemlos. Hast Du schon eine SIM-Karte eines anderen Anbieters?" Die hatte er. "Dann müssen wir nur noch ein Formular ausfüllen - hier bitte unterschreiben - in zwei, drei Tagen ist alles durch."
Portierung in zwei bis drei Tagen
Rufnummernportierung in Italien: Ein Modell für Deutschland?
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Das Formular fragt nach der zu portierenden Rufnummer und der
SIM-Karten-Nummern der alten Karte, ferner nach der bisherigen Rufnummer beim
neuen Anbieter. Der teltarif.de-Leser entschied sich für WIND. Nach zwei Tagen war die
Nummer wirklich portiert. Nicht nur das: Dieser Portierungsvorgang ist generell
kostenlos. Weder der alte Anbieter noch der neue Anbieter dürfen dafür etwas
berechnen.
Und es kommt noch besser: Auch das Guthaben der alten Karte muss in Italien zum neuen Anbieter transferiert werden, was eine erträgliche Gebühr von 1,50 Euro (unabhängig von der Guthabenhöhe) kostet.
Diese Übertragung des Guthabens ist in einer Verlautbarung der AGCOM (italienische Variante der Bundesnetzagentur) festgeschrieben und legt sinngemäß übersetzt fest: Beim Anstoßen der Portierung, welche zwei Werktage dauert, muss die Option TCR (Trasferimento credito residuo = Übertragung des Restguthabens) ermöglicht werden. Aufgrund des Gesetzes "Legge Bersani" zur Öffnung verschiedener Märkte und zum Verbraucherschutz, benannt nach dem damaligen Wirtschaftsminister Bersani, hatten die Netzbetreiber eingeführt, dass das Restguthaben auf eine vielleicht noch vorhandene andere SIM beim abgebenden Netzbetreiber übertragen werden konnte. Damals wurden auch Wertschecks in Höhe des Restguthabens ausgegeben, aber eine Übertragung auf die Karte beim neuen Anbieter war zunächst noch nicht möglich.
Nun machte die Behörde AGCOM Druck. Seitdem haben alle italienischen Netzbetreiber die heutige Regelung freiwillig eingeführt und auch die dafür berechneten Preise abgesprochen, wahrscheinlich um einer verbindlichen Regelung der AGCOM oder anderer Stellen zuvorzukommen.
Maximal 72 Stunden - sonst Schadensersatz
Für die Portierung gilt offiziell eine Frist von maximal 72 Stunden. Diese war durch die AGCOM mit Dekret 72/08 angeordnet worden, dann vom Gericht in Lazio wieder aufgehoben und später per Ministerialerlass erneut eingeführt worden. Zwischenzeitlich gilt delibera n. 147/11/CIR der AGCOM: Danach gibt es eine 24-Stundenfrist und weitere 48 Stunden zum Nacharbeiten. Sind beide Fristen verstrichen, kann der Kunde sogar Schadensersatz von mindestens 2,50 Euro für jeden Tag nach dem Ablauf der ersten 24 Stunden verlangen.
Bleibt die abschließende Frage, warum das nicht auch in Deutschland möglich sein sollte. Was die Bundesnetzagentur zur taggenauen Portierung einer Mobilfunkrufnummer sagt, haben wir in diesem Artikel erwähnt.