Anbieterwechsel: Bundesnetzagentur leitet Bußgeldverfahren ein
Laut TKG muss ein Anbieterwechsel binnen 24 Stunden erledigt sein. Bei einigen Anbietern klappt das nicht.
Bild: teltarif.de
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeldverfahren gegen drei große Festnetz-Anbieter eingeleitet.
Dabei sind drei Anbieter betroffen, die nach Auffassung der Bundesnetzagentur wiederholt
Probleme mit
der Aufnahme eines neuen Kunden bei einem Anbieterwechsel hatten.
"Wir haben seit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
etwa 6 000 Beschwerden von Verbrauchern zum Anbieterwechsel
erhalten", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, heute auf dem Forum Verbraucherschutz
Telekommunikation in Berlin.
Laut TKG muss ein Anbieterwechsel binnen 24 Stunden erledigt sein. Bei einigen Anbietern klappt das nicht.
Bild: teltarif.de
Etwa 3 000 dieser Beschwerden habe die Bundesnetzagentur kanalisiert und an die betroffenen Anbieter weitergegeben. Die Anbieter hätten dafür eigene Anlaufstellen eingerichtet, in denen Mitarbeiter der Unternehmen als Eingreiftruppe die Fälle bearbeiten, bei denen es Probleme gibt. Der Regulierer habe die Beschwerden weiter verfolgt und dabei in einigen Fällen wiederholte Verstöße festgestellt.
Namen der Anbieter noch nicht öffentlich
Diese wiederholten Verstöße gehen im Wesentlichen auf drei große Festnetz-Anbieter zurück. Gegen diese habe die Bundesnetzagentur heute ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Über Details machte die Behörde jedoch keine Angaben. So wurden weder die Höhe des möglichen Bußgeldes noch die betroffenen Unternehmen genannt, da diese zum jetzigen Zeitpunkt noch schutzwürdig seien. Ein Sprecher der Behörde erläuterte gegenüber teltarif.de, die Anbieter würden nun zum Sachverhalt angehört und hätten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dabei könne sich auch herausstellen, das die Probleme nicht auf die betroffenen Unternehmen, sondern etwa auf das abgebende Unternehmen zurückgehen.
Das neue TKG, das seit fast einem Jahr in Kraft ist, sieht unter anderem vor, dass ein Anbieterwechsel im Festnetz binnen eines Tages technisch erledigt sein muss. Dabei geht es um den reinen Wechselvorgang, nicht um den Zeitraum von Beantragung des Wechsels bis zur tatsächlichen Umsetzung. Nach Inkrafttreten des TKG wurde den Anbietern eine Übergangsfrist für die Umsetzung eingeräumt, seit Dezember ist jedoch auch die den Anbieterwechsel betreffende Passage rechtskräftig.