Vorratsdatenspeicherung

Datenschützer: Innenminister De Maizière plane bei­spiel­lose Datenspeicherung

Der AK Vorrats­daten­speicherung ist kein Leise­treter, wenn es um Daten­schutz geht. Jetzt werfen die Aktivisten dem Innen­minister vor, eine beispiellose Daten­speicherung einzuführen. Ein Zugriff auf diese Sammlung sei für Polizei und Bundes­kriminal­amt möglich. Doch was sagt der Entwurf wirklich?
Von Hans-Georg Kluge

Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Gesetzentwürfe von Thomas De Maizière. Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Gesetzentwürfe von Thomas De Maizière.
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Datenschützer kritisieren das geplante IT-Sicherheits­gesetz und damit einhergehende Änderungen am Telemedien­gesetz. Laut dem Arbeitskreis (AK) Vor­rats­daten­speicher­ung erlauben die geplanten neuen Regelungen einem Anbieter von Internetdiensten, Daten über "das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen". Da die Daten außerdem unbegrenzt und unbefristet gespeichert werden dürfen, folgert Florian Altherr vom AK Vor­rats­daten­speicher­ung: "Das neuerliche Vorhaben von Bundesminister de Maizière geht noch über die frühere Vorratsdatenspeicherung hinaus, weil sogar der Inhalt unserer Internetnutzung gespeichert werden soll".

Die Datenschützer räumen in ihrer Pressemitteilung ein, dass sich die Regelungen auf das Erkennen von Störungen der Dienste beziehen. Trotzdem schreibt der AK Vor­rats­daten­speicher­ung: "Die Surfprotokolle dürften ohne richterlichen Beschluss an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungs­industrie herausgegeben werden. Eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen."

Der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes [Link entfernt] sieht die Speicherung der Daten allerdings nicht unbegrenzt vor. Stattdessen soll dieser Satz aus dem jetzigen Telemedien­gesetz Anwendung finden: "Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden." (Telemediengesetz, Paragraf 15, Absatz 8, Satz 2 [Link entfernt] ).

Warnung der Kunden: Datenspeicherung durch die Hintertür?

Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Gesetzentwürfe von Thomas De Maizière. Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Gesetzentwürfe von Thomas De Maizière.
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Auch in einer zweiten Regelung wittern die Datenschützer einen Trick. Demnach sollen Zugangs­anbieter ihre Kunden warnen, wenn sich auf ihrem Rechner möglicherweise Schadsoftware eingenistet haben könnte. Der Anbieter könnte das über verdächtigen Datenverkehr feststellen. Um diese Warnungen zu realisieren, müsse aber der Netzverkehr analysiert und IP-Adressen über einen langen Zeitraum gespeichert werden. Auch in diesem Fall seien die gesammelten Daten vor dem Zugriff durch staatliche Stellen nicht geschützt.

"De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr.

Aus dem Wortlaut des Entwurfs sind diese Vorwürfe des AK Vorrats­daten­speicherung aber nicht ohne weiteres abzuleiten.

BGH: Datenspeicherung für sieben Tage ist zulässig

Der BGH hatte unlängst bestätigt, dass ein Anbieter Daten bis zu sieben Tage speichern darf. Diese Daten seien nötig, um Störungen im Netz zu erkennen und gegebenenfalls zu beheben. Diese Rechtsprechung hat der Minister offenbar in seinen Entwurf eingearbeitet und erntet dazu nun Kritik.

Das Bundesinnenministerium konnte auf unsere Anfrage noch keine Stellungnahme zu den Vorwürfen des AK Vorratsdatenspeicherung liefern. Wir tragen diese nach, wenn wir eine Rückmeldung von der Pressestelle haben.

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