Datenschützer: Innenminister De Maizière plane beispiellose Datenspeicherung
Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Gesetzentwürfe von Thomas De Maizière.
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Datenschützer kritisieren das geplante IT-Sicherheitsgesetz und damit einhergehende Änderungen am Telemediengesetz. Laut dem Arbeitskreis (AK) Vorratsdatenspeicherung erlauben die geplanten neuen Regelungen einem Anbieter von Internetdiensten, Daten über "das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen". Da die Daten außerdem unbegrenzt und unbefristet gespeichert werden dürfen, folgert
Florian Altherr vom
AK Vorratsdatenspeicherung: "Das neuerliche Vorhaben von
Bundesminister de Maizière geht noch über die frühere
Vorratsdatenspeicherung hinaus, weil sogar der Inhalt unserer
Internetnutzung gespeichert werden soll".
Die Datenschützer räumen in ihrer Pressemitteilung ein, dass sich die Regelungen auf das Erkennen von Störungen der Dienste beziehen. Trotzdem schreibt der AK Vorratsdatenspeicherung: "Die Surfprotokolle dürften ohne richterlichen Beschluss an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine Beschränkung auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen."
Der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes [Link entfernt] sieht die Speicherung der Daten allerdings nicht unbegrenzt vor. Stattdessen soll dieser Satz aus dem jetzigen Telemediengesetz Anwendung finden: "Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden." (Telemediengesetz, Paragraf 15, Absatz 8, Satz 2 [Link entfernt] ).
Warnung der Kunden: Datenspeicherung durch die Hintertür?
Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert Gesetzentwürfe von Thomas De Maizière.
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Auch in einer zweiten Regelung wittern die Datenschützer einen Trick. Demnach sollen Zugangsanbieter ihre Kunden warnen, wenn sich auf ihrem Rechner möglicherweise Schadsoftware eingenistet haben könnte. Der Anbieter könnte das über verdächtigen Datenverkehr feststellen. Um diese Warnungen zu realisieren, müsse aber der Netzverkehr analysiert und IP-Adressen über einen langen Zeitraum gespeichert werden. Auch in diesem Fall seien die gesammelten Daten vor dem Zugriff durch staatliche Stellen nicht geschützt.
"De Maizière will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun. Als nächstes will er wahrscheinlich aufzeichnen lassen, welche Gespräche wir im Café führen oder welche Zeitungsartikel wir lesen. Das ist ungeheuerlich, zumal es in einem ganz anderen Gesetz versteckt wird", ergänzt Altherr.
Aus dem Wortlaut des Entwurfs sind diese Vorwürfe des AK Vorratsdatenspeicherung aber nicht ohne weiteres abzuleiten.
BGH: Datenspeicherung für sieben Tage ist zulässig
Der BGH hatte unlängst bestätigt, dass ein Anbieter Daten bis zu sieben Tage speichern darf. Diese Daten seien nötig, um Störungen im Netz zu erkennen und gegebenenfalls zu beheben. Diese Rechtsprechung hat der Minister offenbar in seinen Entwurf eingearbeitet und erntet dazu nun Kritik.
Das Bundesinnenministerium konnte auf unsere Anfrage noch keine Stellungnahme zu den Vorwürfen des AK Vorratsdatenspeicherung liefern. Wir tragen diese nach, wenn wir eine Rückmeldung von der Pressestelle haben.