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Editorial: Wer war da?

Die kritische Nutzung von Handy-Ortungsdaten
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Datenschützer fordern klare Vorgaben für die Verwertung aus einer Funkzellenauswertung gewonnenen Handydaten. Datenschützer fordern klare Vorgaben für die Verwertung von aus einer Funkzellenauswertung gewonnenen Handydaten.
Bild: Nokia, Acer und © Stenzel Washington - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Das Demonstrationsrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserer Demokratie. Es ist aber auch eines der bei den jeweils Herrschenden unbeliebtesten. Zeigen die Demonstranten damit, dass sie auf die Straße gehen und ihre Zeit opfern, nicht gerade geringe Unzufriedenheit mit den aktuellen Zuständen. Spitzt der Volkszorn sich zu, kann das den öffentlich kritisierten Politikern schnell Amt und Macht kosten.

Datenschützer fordern klare Vorgaben für die Verwertung aus einer Funkzellenauswertung gewonnenen Handydaten. Datenschützer fordern klare Vorgaben für die Verwertung von aus einer Funkzellenauswertung gewonnenen Handydaten.
Bild: Nokia, Acer und © Stenzel Washington - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Während die Masse der Demonstranten friedlich ist, kommt es doch immer wieder zu Gewalt. Die Motive für die Gewalt sind vielfältig und oft auch nicht im Detail bekannt: Mal werden Bauzäune eingerissen, um anschließend das Objekt, gegen das man demonstriert, in Selbsthilfe zu demolieren. In anderen Fällen sind die Zerstörungen aber so wahllos, dass den Demonstranten von machterhaltungswilligen Politikern sehr schnell und manchmal sogar von den Medien reine Krawallmache vorgeworfen wird.

Der Polizei kommt hier die wichtige Aufgabe zu, persönliches und öffentliches Eigentum vor Beschädigung zu schützen, ohne das Grundrecht auf Demonstration übermäßig einzuschränken. Besonders schwer ist diese Schutzaufgabe, wenn gleich zwei Demonstrationen mit gegenläufiger Interessenslage angekündigt sind: Einen Auflauf der "rechten" Szene und die zugehörige "linke" Gegendemonstration auseinanderzuhalten, ist für die Polizeibeamten in der Trennschicht zwischen den beiden alles andere als einfach. Oft werden sie von beiden Seiten beleidigt, bespuckt oder gar tätlich angegriffen.

Am Ende mag sich so mancher Polizeibeamter denken: "Das beste ist, wir ziehen hier ab, und lassen sich Nazis und Autonome gegenseitig die Köpfe einschlagen. Am Ende tragen wir die Leichen weg und sind zwei Probleme los." Doch die politische Meinungsfindung einem Straßenkampf zu überlassen, das kann und darf in einer Demokratie nicht sein! Und so hat die Polizei die Aufgabe, die beiden Demonstrationen unbedingt zu trennen, um Menschenleben zu schützen.

Handydaten wofür?

Am 19. Februar diesen Jahres war es in Dresden wieder mal so weit, dass die Wut der Linken auf die Rechten nicht nur an letzteren, sondern auch an den Polizisten abgelassen wurde. So sollen Steine und Feuerwerkskörper auf die Polizisten geworfen, und Müllcontainer und andere brennbare Gegenstände auf die Straßen geschafft und angezündet worden sein. Die Polizei reagierte mit Wasserwerfern.

Um die Täter des "schweren Landfriedensbruch" unter den friedlichen Demonstranten der Gegendemonstration auszumachen, wurden auch zahlreiche Handydaten abgefragt. Wie üblich stehen dabei die eigentlichen Gesprächsinhalte oder SMS-Texte nicht zur Verfügung, aber die meisten Signalisierungsdaten, wie Nummer des Anrufers bzw. SMS-Schreibers, Nummer des Angerufenen bzw. SMS-Empfängers, Zeitpunkt, Gesprächsdauer und ungefährer Aufenthaltsort von beiden Teilnehmern. Beim Wechsel von Makrozellen oder allgemein alle paar Stunden werden Signalisierungsdaten übermittelt, auch ohne, dass ein Gespräch aufgebaut oder SMS bzw. Internet-Daten übermittelt werden.

Diese Handydatenabfrage ist nach schweren Taten, beispielsweise Mord, inzwischen durchaus Praxis, um mögliche Täter zu ermitteln. Zwar reichen diese Daten alleine noch für keine Verurteilung, so kann ein Spaziergänger ja auch zufällig in der Nähe des Tatorts gewesen sein, während der eigentliche Mörder vorsorglich sein Handy abgeschaltet hatte. Schon die eingeschränkte Genauigkeit der Ortungsdaten macht diese für einen Indizienprozess unbrauchbar, wenn sie nicht mit weiteren Spuren (Genspuren, Blutspuren, Tatwaffe etc.) erhärtet werden.

Für die Überführung einzelner Steinewerfer oder Mülltonnen-Anzünder aus einer großen Menschenmenge heraus sind die Handy-Ortungsdaten nun komplett unbrauchbar. Sie können aber dennoch die Ermittlung der Täter vereinfachen: Hat man Fotos oder Videos von den Steinewerfern, kann man über Ortungsdaten eine Liste der Personen erstellen, deren Handy rund um den Zeitpunkt des Steinewerfers in der Nähe "gesehen" wurden. Man muss die Krawall-Fotos also nicht mehr mit den Fotos von 80 Millionen Deutschen abgleichen, um den Täter zu identifizieren, sondern "nur" noch mit 100, 1000 oder 10 000 Ortungen im örtlichen und zeitlichen Umfeld des Tatorts.

Maß halten!

Wichtig ist bei solchen Datennutzungen, dass die Ermittlungsbehörden Maß halten. Es macht keinen Sinn, dass sich die Polizei zunächst schützend zwischen die beiden Blöcke stellt, aber später durch Datenlecks in den eigenen Reihen es zulässt, dass die Teilnehmerliste des linken Blocks an den rechten Block gelangt, oder umgekehrt! Denn so identifizierten Einzelpersonen drohen erhebliche Nachstellungen von der anderen Seite. Folglich ist die Polizei zur absoluten Zurückhaltung bei der Verwendung der abgefragten Daten verpflichtet!

Weiter müssen die Verhältnismäßigkeiten gewahrt bleiben. Wer aus der Sicherheit des Pulks heraus Steine auf die "Bullen" wirft, begeht schweren Landfriedensbruch. Steine sind nun mal mit einiger Wucht geworfen tödliche Waffen. Insofern sind intensive Ermittlungen samt Handy-Datenabfrage hier nach aktueller Gesetzeslage wahrscheinlich angemessen. Anders sieht es bei Pöbeleien zwischen einzelnen Teilnehmern der beiden Blocks und wahrscheinlich selbst bei einer kleineren Rauferei zwischen beiden Seiten aus. Soweit bei dieser nicht mehr als die üblichen Blessuren entstanden sind, gibt es keinen Grund für die intensive Verwendung der Daten.

Hier sind die Behörden in Dresden in der Tat massiv übers Ziel hinausgeschossen.

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