Themenspecial Senioren abgezockt

Betrug mit Werbeanrufen nimmt wieder zu

Verbraucherzentrale: Senioren sind besonders gefährdet
Von dpa / Lars Hessling

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schlägt Alarm: Die Zahl der Beschwerden über Abzocke am Telefon hat im ersten Quartal deutlich zugenommen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden landesweit schon fast 1 400 Beratungen zu dem Thema geführt, wie Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz sagte. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2009 drehten sich rund 3 000 Beratungen um das Thema untergeschobene Verträge, dubiose Gewinnspiele und Nepp am Telefon. "Es wird immer schlimmer", beklagte sie. Die jüngsten Gesetzesverschärfungen gingen ihr zudem nicht weit genug.

Beispiel: 40 Verträge für 6 250 Euro im Jahr

Ein besonders gravierender Fall einer älteren Frau aus Trier ist der Verbraucherschützerin in Erinnerung geblieben. Der Seniorin waren demnach am Telefon insgesamt 40 Verträge untergeschoben worden - mit der Folge, dass innerhalb von zwei Jahren unterm Strich 12 500 Euro von ihrem Konto abgebucht wurden. "Aus Scham hat sie sich ihrer Tochter nicht anvertraut", berichtete Gahmig. Letztlich sei der Fall nur deswegen aufgeklärt worden, weil Ermittlungsbehörden gegen einzelne Firmen vorgegangen waren und dabei den Namen der Frau entdeckt hatten. "So etwas erschreckt einfach."

Angebliches Sparpotential ist das häufigste Lockmittel

Aus der Sicht von Gahmig sind gerade ältere Leute besonders gefährdet. "Sie sind gut erreichbar, freundlich." Daher sei nur zu raten: "Legen Sie auf und werden Sie unfreundlich." Ob das scheinbar unschlagbar günstige Lotto-Angebot, die vermeintliche Finanzberatung oder Hilfe beim Wechsel des Telekommunikations- oder Versicherungsanbieters - die Masche der Abzocker sei immer wieder die gleiche. "Sie wollen doch sparen", lautet nach Gahmigs Erfahrung die Parole, mit der sich viele Verbraucher dann doch breitschlagen lassen.

Zu niedrige Bußgelder schrecken die Unternehmen nicht ab

Auch wenn seit vergangenem Jahr saftige Bußgelder von bis 50 000 Euro möglich sind und es beispielsweise verboten ist, dass ein Anbieter die Übermittlung seiner Rufnummer unterdrückt, sieht Gahmig großen Handlungsbedarf. "Ein telefonisch geschlossener Vertrag darf erst wirksam sein, wenn er nachträglich schriftlich bestätigt wird", forderte sie. "Außerdem brauchen wir noch höhere Bußgelder." Letztlich müssten auch die Verbraucher mehr auf ihr Recht pochen und sich stärker gegen Abzocke zur Wehr setzen.

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