Urteil

Urteil: HanseNet muss Daten auf Vorrat speichern

Richter: Trotz ungeklärter Rechtsfragen überwiegt das öffentliche Interesse
Von Marc Kessler

Die Beschwerde des DSL-Anbieters HanseNet gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen worden (AZ: 13 B 1392/09). Das geht aus dem jetzt veröffentlichten Urteil des Gerichts vom 2. November hervor. Damit ist das Unternehmen nun verpflichtet, die von der Bundesnetzagentur angeordnete Speicherung der bei ihr erzeugten und verarbeiteten Verkehrsdaten sechs Monate lang zu speichern. HanseNet hatte sich - wie auch freenet - dagegen gewehrt und war im September vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Antrag auf Aussetzung der Datenspeicherung gescheitert.

Das OVG räumt in seinem Urteil zwar ein, dass "die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einschließlich der mit der Speicherungspflicht verbundenen Kosten verfassungs- und europarechtlich noch nicht geklärt ist", kam aber zu dem Ergebnis, dass das "öffentliche Interesse an der möglichst schnellen Durchsetzung der Verfügung" stärker wiege als die Interessen des Unternehmens.

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