TKG-Novelle

TKG-Novelle: Keine DAB-Pflicht für Radio-Empfänger

Privater Rundfunk kritisiert Regelung für analoges UKW-Radio
Von

Kommt mit DAB-Empfänger: Digital-Radio Sangean DPR-99 Digital-Radio
Foto: Sangean
Elektronik-Industrie und privaten Rundfunksendern sind zufrieden: Der Vorschlag zur Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung, dass ab 2015 jedes verkaufte Radio auch digitalen Empfang bieten muss, ist vom Tisch. In der vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfsfassung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde der entsprechende Passus des Referentenentwurfs (Paragraph 48, Absatz 4) von Oktober 2010 komplett gestrichen.

Kommt mit DAB-Empfänger: Digital-Radio Sangean DPR-99 Digital-Radio
Foto: Sangean
Kritik an der Pflichteinführung des digitalen Radios war vor allem aus dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), aber auch vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) gekommen.

Verbände kritisieren Gestaltung der Verlängerungsoption für UKW-Radio

Der VPRT begrüßt zugleich, dass das Bundeskabinett von der laut seiner Sicht "völlig unrealistischen gesetzlichen Forderung Abstand genommen hat, 2015 das bewährte UKW-System abzuschalten und damit 300 Millionen genutzte Radioapparate zum Elektronikschrott zu machen".

Im aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, das eine Verlängerung der UKW-Sendelizenzen zulässt, sieht der VPRT aber eine große ökonomische Gefahr: "Das neue Verfahren mit einem flächendeckenden Widerruf der Frequenzzuteilungen für den analogen UKW-Hörfunk zum 31. Dezember 2015 dürfe nicht dazu führen, dass Millionen Euro statt im Programm in den Verwaltungskassen des Bundes für Sendelizenzen landen. Alleine die Privatradios befürchten wirtschaftliche Schäden bis zu zehn Millionen Euro, wenn nicht die Übergangsregelung bei den Frequenzzuteilungen vom alten zum neuen Recht klar geregelt ist. Wir wollen in die Digitalisierung investieren und nicht in unnötige Bürokratie", so VPRT-Vizepräsident Klaus Schunk. "UKW ist und bleibt die Basis auch für die Entwicklung neuer, digitaler Angebote und muss noch lange gesichert sein. Dies sollte auch im Gesetz selbst klarer formuliert sein", sagt Schunk. Die Sender plädieren dafür, schon im Gesetz und nicht erst auf der nachgeordneten Verwaltungsebene eine Kostenbelastung für das fortbestehende UKW-Netz auszuschließen.

Veranstalter sollen Sendernetzbetreiber selbst wählen können

VPRT-Vizepräsident Schunk hält es allerdings für einen weiteren Fortschritt gegenüber früheren Gesetzentwürfen, dass das Kabinett den Programmveranstaltern künftig größeren Einfluss auf die Auswahl des technischen Betreibers ihrer Sendeanlagen gewähren will. Zukünftig soll ein Sendernetzbetreiber eine Funkfrequenz erst dann von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugeteilt erhalten, wenn er mit dem medienrechtlich ausgewählten Programmveranstalter einen Vertrag abgeschlossen hat. Bisher mussten Radioanbieter nach der Zulassung durch die Landesmedienanstalten den Sendernetzbetreiber beauftragen, der vorher ohne ihre Mitwirkung von der Bundesnetzagentur festgelegt wurde.

Der VPRT appelliert an die Bundesländer, sie in den anstehenden Beratungen zu unterstützen, den Gesetzesentwurf in den genannten Punkten nachzubessern und somit Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen. Der Regierungsentwurf des Telekommunikationsgesetzes wird im April im Bundesrat beraten.

Auch APR begrüßt Laufzeitverlängerung für UKW

"Das UKW-Radio bleibt noch lange ein Schwerpunkt für den Hörfunk, unabhängig davon, wie sich das digitale Radio, Angebote im Internet oder Apps etwa auf dem iPhone entwickeln", zeigt sich auch der Vorsitzende des anderen großen Branchenverbandes, der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), Felix Kovac, zufrieden mit dem Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Auch der APR begrüßt, dass der Novellierungsentwurf den Rechtsrahmen für einen Wettbewerb beim Sendernetzbetrieb schaffen will. "Derjenige, der am Markt das Finanzierungsrisiko trägt, kann sich damit seinen technischen Dienstleister erstmals aussuchen", kommentiert Kovac die mögliche Neuregelung.

Weitere Artikel zum Thema TKG-Novelle