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Nicht betroffen? Stimmt nicht!


16.09.2020 08:50 - Gestartet von Chris111
Es geht um die Gleichbehandlung aller Dienste. Dass Vodafone und Telekom dann, wenn die Begrenzung eingetreten ist, auch ihre Pässe verlangsamen, ist doch nur ein Alibi. Die Gleichbehandlung, also Anrechnung oder Nicht-Anrechnung müsste vom ersten Bit an geschehen, wenn man dem Sinn des Neutralitätsgrundsatzes folgt.
Fazit: Vodafone und Telekom SIND von dem Urteil betroffen
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[1] trzuno antwortet auf Chris111
16.09.2020 09:58
Benutzer Chris111 schrieb:
Es geht um die Gleichbehandlung aller Dienste. Dass Vodafone und Telekom dann, wenn die Begrenzung eingetreten ist, auch ihre Pässe verlangsamen, ist doch nur ein Alibi. Die Gleichbehandlung, also Anrechnung oder Nicht-Anrechnung müsste vom ersten Bit an geschehen, wenn man dem Sinn des Neutralitätsgrundsatzes folgt.
Fazit: Vodafone und Telekom SIND von dem Urteil betroffen

Nein, denn Netzneutralität bezieht sich in der EU bisher nur auf die Gleichbehandlung im Sinne von Bevorzugung bei der Übertragung bzw. der Drosselung von Datenpaketen, aber nicht in Bezug auf unterschiedliche Zählung der Pakete. Die Zählung selbst beeinflusst nicht ob und wie schnell ein Datenpaket beim Kunden ankommt.

Das Urteil bezieht sich auch konkret darauf, dass es halt nicht zulässig ist nach Verbrauch des Datenvolumens dann bestimmte Dienste zu bevorzugen, indem diese nicht gedrosselt werden. Das ist dann ja eine Beeinflussung ob und wie schnell Datenpakete verschiedener Dienste durchkommen.

Wenn nach dem Eintreten der Drosselung allerdings alle Dienste gedrosselt werden, dann entspricht das wiederum den Vorgaben der Gleichbehandlung aller Datenpakete. Und so handhaben es ja Telekom und Vodafone.