Handelshemmnis

Handelsverband warnt vor Rücksendegebühr-Pflicht

Der Handels­ver­band lehnt eine verpflich­tende Rück­sen­dege­bühr bei Retouren mangel­freier Produkte ab.
Von

Beim Onlinehandel wird viel bestellt und viel zurückgeschickt. Zu viel? Beim Onlinehandel wird viel bestellt und viel zurückgeschickt. Zu viel?
Foto: Picture Alliance / dpa / Montage: teltarif.de
Der Handels­ver­band Deutsch­land (HDE), der Dach­ver­band des Einzel­han­dels, lehnt die Einfüh­rung einer verpflich­tenden Rück­sen­dege­bühr bei Retouren von mangel­freien Produkten ab. „Den Unter­nehmen jetzt gesetz­lich vorzu­schreiben, Rück­sen­dungen nur noch kosten­pflichtig anzu­bieten, würde in den Wett­bewerb eingreifen und die Bemü­hungen um Inno­vationen bremsen“, sagte die HDE-Geschäfts­füh­rerin für Nach­hal­tig­keit, Antje Gerstein, der in Düssel­dorf erschei­nenden Wirt­schafts­zei­tung Handels­blatt. „Zudem ist es ange­sichts der EU-Vorgaben zum Wider­rufs­recht und zu den Kosten­tra­gungs­pflichten frag­lich, ob ein natio­naler Allein­gang bei der Rege­lung zum Wider­rufs­recht über­haupt sinn­voll und machbar ist.“

Kosten­lose Retouren möglich

Beim Onlinehandel wird viel bestellt und viel zurückgeschickt. Zu viel? Beim Onlinehandel wird viel bestellt und viel zurückgeschickt. Zu viel?
Foto: Picture Alliance / dpa / Montage: teltarif.de
Gerstein gab zu bedenken, dass die Verbrau­cher­rechte-Richt­linie den Händ­lern die Möglich­keit einräume, kosten­lose Retouren zu ermög­lichen. „Statt die Voraus­set­zungen für die Ausübung des Wider­rufs­rechts zu regle­men­tieren, sollten auf euro­päi­scher Ebene besser die Möglich­keiten des Miss­brauchs des Wider­rufs­rechts einge­schränkt werden“, mahnte die HDE-Expertin. „Damit könnte die Zahl der Retouren sinn­voll und effi­zient redu­ziert werden.“ Wie das genau aussehen könnte, sagte sie nicht.

Künst­liche Intel­ligenz soll Kunden­zufrie­den­heit stärken

Im Übrigen liege es im Inter­esse des Handels, die Zahl der Retouren aus ökolo­gischer und ökono­mischer Sicht so klein wie möglich zu halten, betonte Gerstein. „Dabei arbeiten die Handels­unter­nehmen beispiels­weise mit Systemen Künst­licher Intel­ligenz, um den Kunden­wunsch so pass­genau wie möglich erfüllen zu können.“

Idee aus dem Sach­ver­stän­digenrat

Der Sach­ver­stän­digenrat für Verbrau­cher­fragen im Bundes­jus­tiz­minis­terium hatte die Einfüh­rung einer „Kosten­tra­gungs­pflicht“ ins Spiel gebracht. In einem Policy-Brief des Bera­tungs­gre­miums, der heute an das Minis­terium über­geben wurde, begründen die Experten ihren Vorstoß damit, dass viele Unter­nehmen aus Wett­bewerbs­gründen von Rück­sen­dege­bühren absähen. „Dieses Problem wäre gelöst, wenn von Gesetzes wegen die Kunden zur Tragung der Rück­sen­dege­bühren verpflichtet wären.“ Die Sach­ver­stän­digen betonen die posi­tiven Effekte einer solchen Gebühr. So zeige eine Studie der Forschungs­gruppe Retou­ren­manage­ment an der Univer­sität Bamberg von 2019, dass bereits die Einfüh­rung einer Mindest­rück­sen­dege­bühr von drei Euro zu einer Senkung der Retou­ren­anzahl um 16 Prozent führen würde.

Produkte zur Ansicht

Viele Kunden bestellen bestimmte Produkte zur Ansicht, beispiels­weise in verschie­denen Größen, um dann die Ware, die nicht gefällt oder nicht passt, zurück­zuschi­cken. Das erzeugt eine Menge zusätz­lichen Waren­ver­kehr und höhere Kosten, insbe­son­dere bei klei­neren Anbie­tern, die ihre Rück­sen­dungen gar nicht mehr selbst annehmen, sondern Spezi­alun­ter­nehmen damit beauf­tragen oder manche Waren sogar einfach unbe­sehen "verschrotten" lassen, nur weil es am Ende billiger ist, als auszu­sor­tieren oder aufzu­arbeiten.

Für große Unter­nehmen wie dem Markt­führer Amazon gehören kosten­lose Rück­sen­dungen zur DNA, denn ein zufrie­dener Kunde bestellt sich bald wieder etwas.

Mehr zum Thema Fachhändler