Jugendschutz

Porno-Portalen droht die Netzsperre in Deutschland

Bei ihrer Offen­sive gegen die großen Porno-Portale können Medi­enauf­seher und Jugend­schützer einen ersten Achtungs­erfolg verbu­chen. Richter in Düssel­dorf gaben ihnen recht.
Von dpa /

Mehreren großen Porno-Portalen droht in Deutsch­land in der bishe­rigen Form eine Netz­sperre, weil sie laut Gerichts­beschluss gegen den Jugend­schutz verstoßen. Das Düssel­dorfer Verwal­tungs­gericht gab gestern bekannt, dass die Landes­anstalt für Medien NRW (LfM) die frei zugäng­lichen Inhalte von Porno-Anbie­tern mit Sitz in Zypern zu Recht bean­standet und ihre künf­tige Verbrei­tung in dieser Form in Deutsch­land zu Recht unter­sagt habe. Die Entschei­dung erging im Eilver­fahren, das Haupt­ver­fahren steht noch aus.

Das Gericht habe ihre Rechts­auf­fas­sung voll­umfäng­lich bestä­tigt, teilte die Landes­anstalt für Medien mit. Die Entschei­dung sei in ihrer Eindeu­tig­keit "sehr erfreu­lich". Für die deut­schen Ange­bote sei eine echte Alters­über­prü­fung der Nutzer einzu­richten. Bei der Eindeu­tig­keit der Entschei­dung sei schwer vorstellbar, warum das Haupt­sache­ver­fahren anders ausfallen sollte.

Schutz von Kindern gewähr­leisten

Porno-Portalen droht in Deutschland in der bisherigen Form eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss gegen den Jugendschutz verstoßen Porno-Portalen droht in Deutschland in der bisherigen Form eine Netzsperre, weil sie laut Gerichtsbeschluss gegen den Jugendschutz verstoßen
Bild: picture alliance/dpa/PA Wire | Dominic Lipinski
"Ange­sichts der Entschei­dung fordern wir die Porno-Platt­formen erneut auf, unmit­telbar den effek­tiven Schutz von Kindern und Jugend­lichen zu gewähr­leisten", sagte LfM-Chef Tobias Schmid. "Das Einzige, was sie hierfür tun müssen, ist eine wirk­same Alters­kon­trolle einzu­führen. Alter­nativ können sie auch die Verbrei­tung des Ange­bots in Deutsch­land einstellen."

Die Eilan­träge der zyprio­tischen Gesell­schaften gegen die Vorgaben der LfM zum Jugend­schutz lehnte das Gericht ab (Az.: 27 L 1414/20, 27 L 1415/20, 27 L 1416/20). Der deut­sche Jugend­medi­enschutz sei anwendbar, auch wenn die Inter­net­seiten vom EU-Ausland aus betrieben würden.

Das Verfahren verstoße weder gegen natio­nales Verfas­sungs­recht noch gegen Völker­recht oder das Recht der Euro­päi­schen Union, befanden die Düssel­dorfer Richter. Der EU-Mitglied­staat Zypern sei von den deut­schen Behörden auch hinrei­chend in die Maßnahmen einge­bunden gewesen.

Herkunfts­land­prinzip kein Thema

Die Anbieter könnten sich auch nicht auf das Herkunfts­land­prinzip berufen, wonach für Inter­net­anbieter nur die Regeln des Herkunfts­landes gelten. Der strenge deut­sche Jugend­medi­enschutz müsse Anwen­dung finden, weil Kindern und Jugend­lichen ernste und schwer­wie­gende Gefahren durch freien Zugang zu porno­gra­fischen Inter­net­seiten drohe.

Studien hätten gezeigt, dass etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugend­lichen schon frei zugäng­liche Porno­grafie im Internet konsu­miert habe. Die Anbieter müssten sicher­stellen, dass nur Erwach­sene Zugang zu solchen Inhalten erhielten.

Gegen die insge­samt drei Beschlüsse kann Beschwerde einge­legt werden, über die das Ober­ver­wal­tungs­gericht (OVG) für das Land Nord­rhein-West­falen in Münster entscheidet. Eine Spre­cherin des OVG sagte auf Anfrage, die Beschwer­demög­lich­keit habe keine aufschie­bende Wirkung.

Wirk­same Alters­beschrän­kung müsse einge­führt werden

Dass auch Kinder im Netz harte Porno­grafie konsu­mieren können, ist Medi­enauf­sehern in Deutsch­land schon lange ein Dorn im Auge. Medi­enauf­seher und LfM-Chef Schmid will die reich­wei­ten­stärksten Porno-Portale dazu zwingen, in ihren deutsch­spra­chigen Ange­boten eine wirk­same Alters­beschrän­kung einzu­führen. "Wenn wir einer­seits im Fern­sehen jeden Trailer kontrol­lieren, Kinder im Netz aber unge­fil­tert mit abnor­malen Sexu­alprak­tiken konfron­tieren, können wir es auch sein lassen."

Die Porno-Riesen auf Zypern konnten sich aller­dings bislang auf das mangelnde zyprio­tische Inter­esse an der Durch­set­zung deut­schen Jugend­schutzes verlassen. Deswegen wollen die Medi­enauf­seher über die Infra­struktur-Anbieter in Deutsch­land errei­chen, das rechts­wid­rige Inhalte gesperrt werden.

Die Unein­sich­tig­keit der Branche gegen­über den bishe­rigen Auffor­derungen und Appellen der Medi­enwächter hat einen trif­tigen Grund: Weil Porno­konsum noch immer tabu­behaftet ist, schre­cken viele Nutzer davor zurück, für eine Alters­über­prü­fung ihre Iden­tität preis­zugeben. Es droht ein massiver Reich­wei­ten­ein­bruch.

In einer weiteren Meldung geht es darum, ob Auskunf­teien wie die Schufa unbe­rech­tigt Handy­ver­trags­daten spei­chern.

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